Sehr
<< Antragsteller:in >>
hiermit nehme ich Bezug auf Ihre E-Mail vom 14.10.2023, mit der Sie die Herausgabe von Informationen hinsichtlich der Bundesreserve Getreide und deren Anschaffungskosten begehren.
Ihr Antrag ist mir zur weiteren Bearbeitung übertragen worden, da Sie damit Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) begehren. Als Anlage übersende ich Ihnen die Datenschutzhinweise der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu Ihrer Kenntnisnahme.
In Bezug auf die Anschaffungskosten der Bundesreserve Getreide verweise ich auf den Bundeshaushalt und die Erläuterungen auf der Internetseite
www.ernaehrungsvorsorge.de, konkret hier unter den FAQ auf Punkt 6 "Welche Kosten fallen für die Lagerung an?". Danach werden die einzulagernden Waren auf Kredit gekauft. Im Haushalt des BMEL sind für die jährlich anfallenden Lagerungskosten, die Kosten für Ein- und Auslagerungen sowie für die beim Verkauf entstehenden Verwertungsverluste entsprechende Finanzmittel (2023: 27 Millionen €) eingestellt: Im Einzelplan 10 unter Kapitel 1004 Titel 671 41 "Erstattung der Kosten für die zivile Notfallreserve und die Bundesreserve Getreide an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)", sind für das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von 27 Mio. € vorgesehen. Darüber hinaus werden auch die Kreditfinanzierungskosten jährlich aus dem Haushalt des BMEL getragen.
In Bezug auf Ihr Informationsbegehren nach den Mengen der Bundesreserve Getreide, unterteilt in die verschiedenen Getreidesorten, wird Ihnen in Kürze auf dem Postweg ein Bescheid zugehen.
Abschließend mache ich Sie darauf aufmerksam, dass für die Herausgabe von Informationen aufgrund des IFG i.V.m. der entsprechenden Gebührenverordnung je nach Aufwand Gebühren bis zu 500,- € und Auslagen erhoben werden können. Da der Aufwand für die Bearbeitung Ihrer Anfrage im Hinblick auf die Anschaffungskosten nicht besonders hoch war, sehen wir in diesem Fall von einer Gebührenerhebung ab.
Mit freundlichen Grüßen