Bundesservice Telekommunikation

Tabellarische Übersicht über Akten(-zeichen) von Dokumenten mit Bezug zum Bundesservice Telekommunikation inklusive (Kurz-)Rubrum.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Tabellarische Übe…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesservice Telekommunikation [#239150]
Datum
28. Januar 2022 21:26
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tabellarische Übersicht über Akten(-zeichen) von Dokumenten mit Bezug zum Bundesservice Telekommunikation inklusive (Kurz-)Rubrum.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239150/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesservice Telekommunikation“ vom 28.01.202…
An Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bundesservice Telekommunikation [#239150]
Datum
7. März 2022 16:45
An
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundesservice Telekommunikation“ vom 28.01.2022 (#239150) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Mail haben Sie an das Presse- und Informationsamt der B…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
AW: Bundesservice Telekommunikation [#239150]
Datum
7. März 2022 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihre Mail haben Sie an das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) gerichtet. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz kann somit nur erfolgen, wenn das BPA für die Anfrage zuständig ist. Eine Beschaffungspflicht für Informationen, die ggf. bei anderen Behörden vorhanden sind, besteht nicht. Das BPA ist nicht zuständig für die von Ihnen begehrten Informationen. Es steht Ihnen aber frei, Ihr Informationsbegehren auch an andere Bundesbehörden zu richten. Freundliche Grüße

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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und wir bitten Sie um Entschuldigung für die verspätete Antw…
Von
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Betreff
WG: [MinG 868/2022] Bundesservice Telekommunikation [#239150]
Datum
11. März 2022 09:58
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und wir bitten Sie um Entschuldigung für die verspätete Antwort. Leider können wir Ihnen keine Auskunft darüber geben, da wir aktuell noch in dem Aufbau des BMWSB sind und noch an das BMI gebunden sind. Unsere Daten sind in den Daten des BMI´s enthalten. Für eventuelle Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,