Bundestagsdrucksache 17/12051
1. Veröffentlichte Bundestagsdrucksachen sind ‚amtliche Informationen‘ gem. IFG.
2. Fachliche Federführung: Robert-Koch-Institut (S. 5, Punkt 2.3); vorgesetzte Behörde Bundesministerium für Gesundheit
Sachverhalt
In der BT-Drucksache 17/12051, Präambel und Anhang 4 ab Seite 55) wird sinngemäß festgehalten, dass die Pandemie erst überwunden werden kann, wenn ein "Impfstoff" zur Verfügung steht.
Diese summarische Feststellung ergeben die folgenden Textstellen:
S. 5 unten: "Nachdem die erste Welle abklingt, folgen zwei weitere, schwächere Wellen, bis drei Jahre nach dem Auftreten der ersten Erkrankungen ein Impfstoff verfügbar ist"
S. 59 oben: "Ein Impfstoff steht ebenfalls für die ersten drei Jahre nicht zur Verfügung."
S. 61 oben: "Es ist so lange mit Neuerkrankungen zu rechnen, bis ein Impfstoff verfügbar ist."
S. 65 oben: "Dabei ist so lange mit Neuerkrankungen zu rechnen, bis ein Impfstoff verfügbar ist (36 Monate)."
S. 71 unten: "Ein Impfstoff existiert zunächst nicht und wird erst nach etwa drei Jahren verfügbar sein."
In den amtlichen Informationen werden keine Medikamente und/oder nicht-pharmakologischen Alternativen zur Überwindung der Pandemie benannt; in jedem zitierten Satz wird die Ausschließlichkeit eines Impfstoffs festgestellt.
Fragen:
1. Weshalb wurden keine nicht-pharmakologischen Methoden zur Prophylaxe und Therapie bspw. aus dem Bereich der Physiklsichen Medizin benannt?
2. Auf welcher wissenschaftlich fundierten Erkenntnis beruht die Feststellung der Ausschließlichkeit eines Impfstoffes, die in den genannten Zitaten jeweils betont wird?
Ich bitte um Übermittlung der entsprechenden Quellen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum24. Januar 2023
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28. Februar 2023
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