Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist dem Bundesministerium für Gesundheit eigentlich bewusst, wie der Umgang untergeordneter Behörden mit dem Bundesteilhabegesetz in der Realität aussieht?
Ein hervorragendes Gesetz trifft auf änderungsunwillige, alteingesessene Mitarbeiter.
So verweigert man grundsätzlich das Anerkennen des Sachverhaltes, dass erhebliche Teile dieser Gesetzgebung seit dem 01.01.18 Gültigkeit haben.
Dem Hilfesuchenden bzgl. Mobilität/Sozialbereich Bundesteilhabegesetz wird der alte Sozialamtsfragebogen kommentarlos zugeschickt, der Landrat erklärt hilflos seine Untergebenen zu alleinigen Fachleuten.
MfG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ << Adresse entfernt >> Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
Nein danke, Wortlotto brauche ich auch nicht in einem persönlichen Anschreiben.
Ich frage mich lediglich, wie eine, zur Antwort befugte, Person bei der eigenen Berufswahl vorging?
Ja, ich bin aus unbekanntem Grund an dieses Beschaffungsamt geraten. Warum, das ist eben unbekannt.
Statt diesen Fehler eigenständig zu korrigieren, lehnen wir mal ab.
Solch Arbeitsauffassung empfinde ich als abstoßend! Ärgern Sie also andere, nicht mich!
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