Bundesteilhabegesetz

Ist dem Bundesministerium für Gesundheit eigentlich bewusst, wie der Umgang untergeordneter Behörden mit dem Bundesteilhabegesetz in der Realität aussieht?
Ein hervorragendes Gesetz trifft auf änderungsunwillige, alteingesessene Mitarbeiter.
So verweigert man grundsätzlich das Anerkennen des Sachverhaltes, dass erhebliche Teile dieser Gesetzgebung seit dem 01.01.18 Gültigkeit haben.
Dem Hilfesuchenden bzgl. Mobilität/Sozialbereich Bundesteilhabegesetz wird der alte Sozialamtsfragebogen kommentarlos zugeschickt, der Landrat erklärt hilflos seine Untergebenen zu alleinigen Fachleuten.
MfG

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ist dem Bundesmi…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesteilhabegesetz [#121891]
Datum
6. April 2019 08:59
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ist dem Bundesministerium für Gesundheit eigentlich bewusst, wie der Umgang untergeordneter Behörden mit dem Bundesteilhabegesetz in der Realität aussieht? Ein hervorragendes Gesetz trifft auf änderungsunwillige, alteingesessene Mitarbeiter. So verweigert man grundsätzlich das Anerkennen des Sachverhaltes, dass erhebliche Teile dieser Gesetzgebung seit dem 01.01.18 Gültigkeit haben. Dem Hilfesuchenden bzgl. Mobilität/Sozialbereich Bundesteilhabegesetz wird der alte Sozialamtsfragebogen kommentarlos zugeschickt, der Landrat erklärt hilflos seine Untergebenen zu alleinigen Fachleuten. MfG
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ << Adresse entfernt >> Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage mit dem Betreff "Bundesteilhabegesetz [#121891]" ist am 08.0&l…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
Bundesteilhabegesetz [#121891]
Datum
8. April 2019 12:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ihre Anfrage mit dem Betreff "Bundesteilhabegesetz [#121891]" ist am 08.0<< Adresse entfernt >>.2019 in unserem Hause eingegangen und befindet sich derzeit in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrtAntragsteller/in ida Ihnen ein ablehnender Bescheid zugestellt werden muss, möchte ich Sie für die wei…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
Bundesteilhabegesetz [#121891]
Datum
11. April 2019 16:37
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in ida Ihnen ein ablehnender Bescheid zugestellt werden muss, möchte ich Sie für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage um die Angabe Ihrer vollständigen Postanschrift bitten. Mit freundlichen Grüßen