Bundesversicherungsamt antwortet nicht - Stellungnahme erbeten und auf welcher Grundlage Behördenmitarbeiter Gesetze brechen
Hier worum es geht :
http://www.achtung-intelligence.org/articles.php?art_id=372&start=1
Auf dem Portal Frag den Staat können Bürger und Journalisten staatliche Behörden befragen. Einige Behörden antworten sofort, andere nicht. Das Bundesversicherungsamt antwortete auf eine Frage nicht. Das Bundesversicherungsamt führt die Aufsicht über GKV, BKK, Rentenversicherung und SGB VII und trotz Gesetzen ist der Behörde Fehlverhalten der Sozialträger scheißegal. Es ist eine nutzlose Behörden, denn Gesetze interessiert die sowieso nicht, weiß Achtung Intelligence. Zudem scheißt es auf die Vorgaben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales und auf das Bundessozialgericht. Das Bundesversicherungsamt will selber Chef sein. Die Behörde kann man schließen, wegen unnützem Wasserkopf, der nicht funktioniert. Bereits 2004 schlugen Psychiater Alarm - und sie hatten sogar mal Recht.
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Hier ist die Anfrage
Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung
Von Anfragesteller/in
Betreff Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung [#8067]
Datum 25. November 2014 16:01:21
An Bundesversicherungsamt
Status Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mir ist aufgefallen, dass sich BKKs und Innungskrankenkassen sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und folgendes Urteil des Bundessozialgerichts ignorieren.
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=69312nv&templateID=vollbild&xid=79230
> > > BSG, 06.09.2001, B 12 KR 3/01 R > > (...)
Die Vorschrift ergänzt die Wahlrechte, die nach Nr 1 bis 4 des § 173 Abs 2 Satz 1 SGB V bestehen.
Die Wählbarkeit der in Nr 1 bis 4 genannten Kassen ist auf Versicherte beschränkt, die im Zeitpunkt des beabsichtigten Kassenwechsels entweder einen örtlichen Bezug zur gewählten Kasse haben oder in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die BKK oder Innungskrankenkasse (IKK) besteht. > > >
Auszug-Ende
Nun meine Fragen:
1. Wie oft kommt es vor, dass IKKs und BKKs Ortsfremde und Berufsfremde versichern?
2. Wie gehen die IKKs und BKKs vor, wenn herauskommt, dass der Versicherte eigentlich sozialrechtlich sich dort gar nicht je versichern durfte?
3. Wie oft werden Versicherte dann automatisch, wie vor vielen Jahren, umgeschichtet entweder in die vorherige GKVs oder in die AOK.
4. Wie oft wird ein Fehlverhalten gerügt, sei es von Versicherten oder von Aufsichtsbehörden, weil sich die BKKS und die berufsbezogenen oder betriebsbezogenen Krankenkassen sich nicht an die Gesetze halten.
5. Wie viele Strafgelder oder sonstige Ordnungsgebühren wurden wegen des Fehlverhaltens verhängt?
BKK und IKKs halten sich nämlich nicht an das Urteil.
Bundesversicherungsamt nutzlos & Versicherungen psychotisch
Darüber verhängt normalerweise das Bundesversicherungsamt sogar Strafgelder an die Versicherungen, wenn diese die Gesetze brechen. Dass das Prozedere mit den Strafgeldern an sich Unsinn ist, liegt auf der Hand. Den Kassen würde das Geld fehlen. Denn deren "Geschäftsführer", die in Wahrheit oft Chefs eines Umsatzsteuer-ID-namens Barmer GEK Unternehmens sind, werden trotz des Jobs "Geschäftsführers" nicht persönlich haftbar gemacht. Es ist ja sowieso nicht ihr selber erwirtschaftetes Geld. Das kommt in Wahrheit vom Bundesfinanzministerium. Staatshaushalt.
Obwohl GKVs, SGB VII, Rente & Co eigentlich alle eine Körperschaft sind und Teil der Bundesverwaltung per Artikel 87 GG Absatz 2 und 3 sind, spielen die lieber Großunternehmen wie die VBG (die gesetzliche Unfallversicherung, Verwaltungsberufsgenossenschaft) und meinen sie sind die Mini-PKV und bilanzieren sogar wie Großunternehmen (Barmer GEK, DRV Bund vormals BfA) und veröffentlichen diese Bilanzen sogar auf deren Webseiten.
Man will ja auch mal Key Player sein im Versicherungsgeschäft, also dicker kapitalistischer Bonze sein. Eigentlich steht dem Personal nur Bundesbesoldung oder TVÖD zu.
In Wahrheit sind diese Versicherung doch Sozialträger und Teil der Behörden. Das wollen die meisten Versicherungen und auch nicht die Rentenversicherung wahrhaben. Sie sind psychiatrisch gesehen. psychotisch, Realitätsfremde und zeigen keine Einsicht in ihre Erkrankung. Sie wollen nur ihre eigene erschaffene Realität wahrhaben, aber nicht die, die im Gesetz vorgeschrieben steht.
VBG ein Sozialträger spielt Großunternehmen und öffentlich-rechtlicher Fernsehsender
http://www.vbg.de/DE/Footer/Impressum/impressum_node.html
Impressum
Angaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG)
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
gesetzliche Unfallversicherung
bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
Tel. 040 - 5146-0
Fax 040 - 5146-2146
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Angelika Hölscher, Vorsitzende der Geschäftsführung
Thorsten Döcke, Mitglied der Geschäftsführung
Prof. Bernd Petri, Mitglied der Geschäftsführung
USt.-ID-Nr. DE 811346554 beim Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg
Verantwortlich nach § 55 des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag): Angelika Hölscher, Anschrift VBG
Pressekontakt: Daniela Dalhoff
Auszug-Ende
Und Fernsehen und Radio spielen die also auch noch. Es ging mal tatsächlich um Verbrechen gegen Journalisten und Presseleute vom Fernsehen.
Sogar Psychiater hielten die VBG für eine Psychose
Die Psychiater der absolut unmöglichen Rheinischen Kliniken Düsseldorf, die in Wahrheit nur eine Knastklinik sind, die es nicht wahrhaben will und meinen fest, sie seien die Uniklinik Düsseldorf, obwohl die ganz woanders ist, befundeten: VBG ist eine Psychose.
Die Patienten der Rheinischen Kliniken unterzeichnen keinen Behandlungsvertrag mit der Uniklinik Düsseldorf, sondern müssen diesen mit dem LVR und der ist wirklich nur für Knastis eigentlich da, doch das wollen die Verwalter auch nicht wahrhaben.Sie wären gerne die große Uniklinik, die noch viel dümmer ist, wie Achtung Intelligence bereits aufgedeckt hat.
Man könnte vermuten, sie haben Pipi Langstrumpf falsch verstanden. Nur sie machte sich die Welt, wie es ihr gefällt.
Frage:
Es fehlen also noch die Antworten zu den obigen Fragen und auf welcher Gesetzesgrundlage die Versicherungen, die Sozialträger sind, sich nicht an die Gesetze halten.
Dankeschön für die Antwort und guten Rutsch ins 2015
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. Dezember 2014
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31. Januar 2015
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