Bundesversicherungsamt antwortet nicht - Stellungnahme erbeten und auf welcher Grundlage Behördenmitarbeiter Gesetze brechen

Hier worum es geht :

http://www.achtung-intelligence.org/articles.php?art_id=372&start=1

Auf dem Portal Frag den Staat können Bürger und Journalisten staatliche Behörden befragen. Einige Behörden antworten sofort, andere nicht. Das Bundesversicherungsamt antwortete auf eine Frage nicht. Das Bundesversicherungsamt führt die Aufsicht über GKV, BKK, Rentenversicherung und SGB VII und trotz Gesetzen ist der Behörde Fehlverhalten der Sozialträger scheißegal. Es ist eine nutzlose Behörden, denn Gesetze interessiert die sowieso nicht, weiß Achtung Intelligence. Zudem scheißt es auf die Vorgaben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales und auf das Bundessozialgericht. Das Bundesversicherungsamt will selber Chef sein. Die Behörde kann man schließen, wegen unnützem Wasserkopf, der nicht funktioniert. Bereits 2004 schlugen Psychiater Alarm - und sie hatten sogar mal Recht.

Keine Antwort auf FragDenStaat.de erhalten

Hier ist die Anfrage


Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung


Von Anfragesteller/in
Betreff Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung [#8067]
Datum 25. November 2014 16:01:21
An Bundesversicherungsamt
Status Warte auf Antwort

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Mir ist aufgefallen, dass sich BKKs und Innungskrankenkassen sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und folgendes Urteil des Bundessozialgerichts ignorieren.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=69312nv&templateID=vollbild&xid=79230

> > > BSG, 06.09.2001, B 12 KR 3/01 R > > (...)

Die Vorschrift ergänzt die Wahlrechte, die nach Nr 1 bis 4 des § 173 Abs 2 Satz 1 SGB V bestehen.

Die Wählbarkeit der in Nr 1 bis 4 genannten Kassen ist auf Versicherte beschränkt, die im Zeitpunkt des beabsichtigten Kassenwechsels entweder einen örtlichen Bezug zur gewählten Kasse haben oder in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die BKK oder Innungskrankenkasse (IKK) besteht. > > >

Auszug-Ende

Nun meine Fragen:

1. Wie oft kommt es vor, dass IKKs und BKKs Ortsfremde und Berufsfremde versichern?
2. Wie gehen die IKKs und BKKs vor, wenn herauskommt, dass der Versicherte eigentlich sozialrechtlich sich dort gar nicht je versichern durfte?
3. Wie oft werden Versicherte dann automatisch, wie vor vielen Jahren, umgeschichtet entweder in die vorherige GKVs oder in die AOK.
4. Wie oft wird ein Fehlverhalten gerügt, sei es von Versicherten oder von Aufsichtsbehörden, weil sich die BKKS und die berufsbezogenen oder betriebsbezogenen Krankenkassen sich nicht an die Gesetze halten.
5. Wie viele Strafgelder oder sonstige Ordnungsgebühren wurden wegen des Fehlverhaltens verhängt?

BKK und IKKs halten sich nämlich nicht an das Urteil.

Bundesversicherungsamt nutzlos & Versicherungen psychotisch

Darüber verhängt normalerweise das Bundesversicherungsamt sogar Strafgelder an die Versicherungen, wenn diese die Gesetze brechen. Dass das Prozedere mit den Strafgeldern an sich Unsinn ist, liegt auf der Hand. Den Kassen würde das Geld fehlen. Denn deren "Geschäftsführer", die in Wahrheit oft Chefs eines Umsatzsteuer-ID-namens Barmer GEK Unternehmens sind, werden trotz des Jobs "Geschäftsführers" nicht persönlich haftbar gemacht. Es ist ja sowieso nicht ihr selber erwirtschaftetes Geld. Das kommt in Wahrheit vom Bundesfinanzministerium. Staatshaushalt.

Obwohl GKVs, SGB VII, Rente & Co eigentlich alle eine Körperschaft sind und Teil der Bundesverwaltung per Artikel 87 GG Absatz 2 und 3 sind, spielen die lieber Großunternehmen wie die VBG (die gesetzliche Unfallversicherung, Verwaltungsberufsgenossenschaft) und meinen sie sind die Mini-PKV und bilanzieren sogar wie Großunternehmen (Barmer GEK, DRV Bund vormals BfA) und veröffentlichen diese Bilanzen sogar auf deren Webseiten.

Man will ja auch mal Key Player sein im Versicherungsgeschäft, also dicker kapitalistischer Bonze sein. Eigentlich steht dem Personal nur Bundesbesoldung oder TVÖD zu.

In Wahrheit sind diese Versicherung doch Sozialträger und Teil der Behörden. Das wollen die meisten Versicherungen und auch nicht die Rentenversicherung wahrhaben. Sie sind psychiatrisch gesehen. psychotisch, Realitätsfremde und zeigen keine Einsicht in ihre Erkrankung. Sie wollen nur ihre eigene erschaffene Realität wahrhaben, aber nicht die, die im Gesetz vorgeschrieben steht.

VBG ein Sozialträger spielt Großunternehmen und öffentlich-rechtlicher Fernsehsender

http://www.vbg.de/DE/Footer/Impressum/impressum_node.html
Impressum

Angaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG)

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
gesetzliche Unfallversicherung

bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts
Deelbögenkamp 4
22297 Hamburg
Tel. 040 - 5146-0
Fax 040 - 5146-2146
E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

Angelika Hölscher, Vorsitzende der Geschäftsführung
Thorsten Döcke, Mitglied der Geschäftsführung
Prof. Bernd Petri, Mitglied der Geschäftsführung

USt.-ID-Nr. DE 811346554 beim Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg

Verantwortlich nach § 55 des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag): Angelika Hölscher, Anschrift VBG

Pressekontakt: Daniela Dalhoff

Auszug-Ende

Und Fernsehen und Radio spielen die also auch noch. Es ging mal tatsächlich um Verbrechen gegen Journalisten und Presseleute vom Fernsehen.

Sogar Psychiater hielten die VBG für eine Psychose

Die Psychiater der absolut unmöglichen Rheinischen Kliniken Düsseldorf, die in Wahrheit nur eine Knastklinik sind, die es nicht wahrhaben will und meinen fest, sie seien die Uniklinik Düsseldorf, obwohl die ganz woanders ist, befundeten: VBG ist eine Psychose.

Die Patienten der Rheinischen Kliniken unterzeichnen keinen Behandlungsvertrag mit der Uniklinik Düsseldorf, sondern müssen diesen mit dem LVR und der ist wirklich nur für Knastis eigentlich da, doch das wollen die Verwalter auch nicht wahrhaben.Sie wären gerne die große Uniklinik, die noch viel dümmer ist, wie Achtung Intelligence bereits aufgedeckt hat.

Man könnte vermuten, sie haben Pipi Langstrumpf falsch verstanden. Nur sie machte sich die Welt, wie es ihr gefällt.

Frage:

Es fehlen also noch die Antworten zu den obigen Fragen und auf welcher Gesetzesgrundlage die Versicherungen, die Sozialträger sind, sich nicht an die Gesetze halten.

Dankeschön für die Antwort und guten Rutsch ins 2015

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Dezember 2014
  • Frist
    31. Januar 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hier worum es ge…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesversicherungsamt antwortet nicht - Stellungnahme erbeten und auf welcher Grundlage Behördenmitarbeiter Gesetze brechen [#8252]
Datum
30. Dezember 2014 07:27
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hier worum es geht : http://www.achtung-intelligence.org/articles.php?art_id=372&start=1 Auf dem Portal Frag den Staat können Bürger und Journalisten staatliche Behörden befragen. Einige Behörden antworten sofort, andere nicht. Das Bundesversicherungsamt antwortete auf eine Frage nicht. Das Bundesversicherungsamt führt die Aufsicht über GKV, BKK, Rentenversicherung und SGB VII und trotz Gesetzen ist der Behörde Fehlverhalten der Sozialträger scheißegal. Es ist eine nutzlose Behörden, denn Gesetze interessiert die sowieso nicht, weiß Achtung Intelligence. Zudem scheißt es auf die Vorgaben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales und auf das Bundessozialgericht. Das Bundesversicherungsamt will selber Chef sein. Die Behörde kann man schließen, wegen unnützem Wasserkopf, der nicht funktioniert. Bereits 2004 schlugen Psychiater Alarm - und sie hatten sogar mal Recht. Keine Antwort auf FragDenStaat.de erhalten Hier ist die Anfrage Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung Von Anfragesteller/in Betreff Fehlverhalten von BKKs und Innungskrankenkassen - unzulässige Versicherung [#8067] Datum 25. November 2014 16:01:21 An Bundesversicherungsamt Status Warte auf Antwort Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mir ist aufgefallen, dass sich BKKs und Innungskrankenkassen sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten und folgendes Urteil des Bundessozialgerichts ignorieren. http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=69312nv&templateID=vollbild&xid=79230 > > > BSG, 06.09.2001, B 12 KR 3/01 R > > (...) Die Vorschrift ergänzt die Wahlrechte, die nach Nr 1 bis 4 des § 173 Abs 2 Satz 1 SGB V bestehen. Die Wählbarkeit der in Nr 1 bis 4 genannten Kassen ist auf Versicherte beschränkt, die im Zeitpunkt des beabsichtigten Kassenwechsels entweder einen örtlichen Bezug zur gewählten Kasse haben oder in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die BKK oder Innungskrankenkasse (IKK) besteht. > > > Auszug-Ende Nun meine Fragen: 1. Wie oft kommt es vor, dass IKKs und BKKs Ortsfremde und Berufsfremde versichern? 2. Wie gehen die IKKs und BKKs vor, wenn herauskommt, dass der Versicherte eigentlich sozialrechtlich sich dort gar nicht je versichern durfte? 3. Wie oft werden Versicherte dann automatisch, wie vor vielen Jahren, umgeschichtet entweder in die vorherige GKVs oder in die AOK. 4. Wie oft wird ein Fehlverhalten gerügt, sei es von Versicherten oder von Aufsichtsbehörden, weil sich die BKKS und die berufsbezogenen oder betriebsbezogenen Krankenkassen sich nicht an die Gesetze halten. 5. Wie viele Strafgelder oder sonstige Ordnungsgebühren wurden wegen des Fehlverhaltens verhängt? BKK und IKKs halten sich nämlich nicht an das Urteil. Bundesversicherungsamt nutzlos & Versicherungen psychotisch Darüber verhängt normalerweise das Bundesversicherungsamt sogar Strafgelder an die Versicherungen, wenn diese die Gesetze brechen. Dass das Prozedere mit den Strafgeldern an sich Unsinn ist, liegt auf der Hand. Den Kassen würde das Geld fehlen. Denn deren "Geschäftsführer", die in Wahrheit oft Chefs eines Umsatzsteuer-ID-namens Barmer GEK Unternehmens sind, werden trotz des Jobs "Geschäftsführers" nicht persönlich haftbar gemacht. Es ist ja sowieso nicht ihr selber erwirtschaftetes Geld. Das kommt in Wahrheit vom Bundesfinanzministerium. Staatshaushalt. Obwohl GKVs, SGB VII, Rente & Co eigentlich alle eine Körperschaft sind und Teil der Bundesverwaltung per Artikel 87 GG Absatz 2 und 3 sind, spielen die lieber Großunternehmen wie die VBG (die gesetzliche Unfallversicherung, Verwaltungsberufsgenossenschaft) und meinen sie sind die Mini-PKV und bilanzieren sogar wie Großunternehmen (Barmer GEK, DRV Bund vormals BfA) und veröffentlichen diese Bilanzen sogar auf deren Webseiten. Man will ja auch mal Key Player sein im Versicherungsgeschäft, also dicker kapitalistischer Bonze sein. Eigentlich steht dem Personal nur Bundesbesoldung oder TVÖD zu. In Wahrheit sind diese Versicherung doch Sozialträger und Teil der Behörden. Das wollen die meisten Versicherungen und auch nicht die Rentenversicherung wahrhaben. Sie sind psychiatrisch gesehen. psychotisch, Realitätsfremde und zeigen keine Einsicht in ihre Erkrankung. Sie wollen nur ihre eigene erschaffene Realität wahrhaben, aber nicht die, die im Gesetz vorgeschrieben steht. VBG ein Sozialträger spielt Großunternehmen und öffentlich-rechtlicher Fernsehsender http://www.vbg.de/DE/Footer/Impressum/impressum_node.html Impressum Angaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG) Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gesetzliche Unfallversicherung bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts Deelbögenkamp 4 22297 Hamburg Tel. 040 - 5146-0 Fax 040 - 5146-2146 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Angelika Hölscher, Vorsitzende der Geschäftsführung Thorsten Döcke, Mitglied der Geschäftsführung Prof. Bernd Petri, Mitglied der Geschäftsführung USt.-ID-Nr. DE 811346554 beim Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg Verantwortlich nach § 55 des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien (Neunter Rundfunkänderungsstaatsvertrag): Angelika Hölscher, Anschrift VBG Pressekontakt: Daniela Dalhoff Auszug-Ende Und Fernsehen und Radio spielen die also auch noch. Es ging mal tatsächlich um Verbrechen gegen Journalisten und Presseleute vom Fernsehen. Sogar Psychiater hielten die VBG für eine Psychose Die Psychiater der absolut unmöglichen Rheinischen Kliniken Düsseldorf, die in Wahrheit nur eine Knastklinik sind, die es nicht wahrhaben will und meinen fest, sie seien die Uniklinik Düsseldorf, obwohl die ganz woanders ist, befundeten: VBG ist eine Psychose. Die Patienten der Rheinischen Kliniken unterzeichnen keinen Behandlungsvertrag mit der Uniklinik Düsseldorf, sondern müssen diesen mit dem LVR und der ist wirklich nur für Knastis eigentlich da, doch das wollen die Verwalter auch nicht wahrhaben.Sie wären gerne die große Uniklinik, die noch viel dümmer ist, wie Achtung Intelligence bereits aufgedeckt hat. Man könnte vermuten, sie haben Pipi Langstrumpf falsch verstanden. Nur sie machte sich die Welt, wie es ihr gefällt. Frage: Es fehlen also noch die Antworten zu den obigen Fragen und auf welcher Gesetzesgrundlage die Versicherungen, die Sozialträger sind, sich nicht an die Gesetze halten. Dankeschön für die Antwort und guten Rutsch ins 2015
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage und Bürgerinformationsanfrage "Bundesversi…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bundesversicherungsamt antwortet nicht - Stellungnahme erbeten und auf welcher Grundlage Behördenmitarbeiter Gesetze brechen [#8252]
Datum
2. April 2015 06:55
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage und Bürgerinformationsanfrage "Bundesversicherungsamt antwortet nicht - Stellungnahme erbeten und auf welcher Grundlage Behördenmitarbeiter Gesetze brechen" vom 30.12.2014 (#8252) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>