Bundeswahlgesetz nichtig
Anworten Sie mir auf folgende Fragen:
- Nach dem Urteil des BVerfG vom 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11 ist das Bundeswahlgesetz seit 1956 ungültig und nichtig. Stimmt es, dass es seit 1956 weder eine gültige Bundestagswahl noch eine legitimierte Bundesregierung und damit keinen legitimierten Gesetzgeber gab und gibt?
- Sind seit dem Dritten Bundestag alle Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc. ebenso ungültig und nichtig, da der Gesetzgeber nicht legitimiert war Gesetze und Verordnungen rechtsgültig und auch rechtswirksam zu beschließen oder zu ändern?
- Ist, juristisch gesehen, das zur Wahl gehen, Beihilfe zum Verfassungsbruch und das Drucken und aufstellen von Wahlplakaten Anstiftung zum Verfassungsbruch?
- Ist ein "Bundesbürger", der sich mit dem Bundespersonalausweis oder mit dem deutschen Reisepaß ausweist, wahlberechtigt, wenn der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist? Da sie lediglich die Vermutung begründen, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt......?
Anfrage erfolgreich
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Datum23. November 2016
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28. Dezember 2016
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