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Bundeswahlgesetz nichtig

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Anworten Sie mir auf folgende Fragen:

- Nach dem Urteil des BVerfG vom 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11 ist das Bundeswahlgesetz seit 1956 ungültig und nichtig. Stimmt es, dass es seit 1956 weder eine gültige Bundestagswahl noch eine legitimierte Bundesregierung und damit keinen legitimierten Gesetzgeber gab und gibt?

- Sind seit dem Dritten Bundestag alle Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc. ebenso ungültig und nichtig, da der Gesetzgeber nicht legitimiert war Gesetze und Verordnungen rechtsgültig und auch rechtswirksam zu beschließen oder zu ändern?

- Ist, juristisch gesehen, das zur Wahl gehen, Beihilfe zum Verfassungsbruch und das Drucken und aufstellen von Wahlplakaten Anstiftung zum Verfassungsbruch?

- Ist ein "Bundesbürger", der sich mit dem Bundespersonalausweis oder mit dem deutschen Reisepaß ausweist, wahlberechtigt, wenn der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist? Da sie lediglich die Vermutung begründen, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt......?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. November 2016
  • Frist
    28. Dezember 2016
  • 12 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anworten Sie mir au…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundeswahlgesetz nichtig [#19252]
Datum
23. November 2016 10:35
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anworten Sie mir auf folgende Fragen: - Nach dem Urteil des BVerfG vom 25. Juli 2012 - 2 BvE 9/11 ist das Bundeswahlgesetz seit 1956 ungültig und nichtig. Stimmt es, dass es seit 1956 weder eine gültige Bundestagswahl noch eine legitimierte Bundesregierung und damit keinen legitimierten Gesetzgeber gab und gibt? - Sind seit dem Dritten Bundestag alle Beschlüsse, Verträge, Verordnungen, Gesetze und Gesetzesänderungen etc. ebenso ungültig und nichtig, da der Gesetzgeber nicht legitimiert war Gesetze und Verordnungen rechtsgültig und auch rechtswirksam zu beschließen oder zu ändern? - Ist, juristisch gesehen, das zur Wahl gehen, Beihilfe zum Verfassungsbruch und das Drucken und aufstellen von Wahlplakaten Anstiftung zum Verfassungsbruch? - Ist ein "Bundesbürger", der sich mit dem Bundespersonalausweis oder mit dem deutschen Reisepaß ausweist, wahlberechtigt, wenn der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist? Da sie lediglich die Vermutung begründen, daß der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt......?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespräsidialamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23. November 2016 ist hier eingegangen. Zur Beantwortung bitte ich u…
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
WG: Bundeswahlgesetz nichtig [#19252]
Datum
28. November 2016 09:55
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23. November 2016 ist hier eingegangen. Zur Beantwortung bitte ich um Zusendung Ihrer vollständigen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hier ist meine Postanschrift: Antragsteller/in Antragsteller/in Potzemergarten 9 54…
An Bundespräsidialamt Details
Von
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Betreff
AW: WG: Bundeswahlgesetz nichtig [#19252]
Datum
28. November 2016 10:06
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in hier ist meine Postanschrift: Antragsteller/in Antragsteller/in Potzemergarten 9 54450 << Adresse entfernt >> Ich werde Ihre Antwort auf jeden Fall veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundeswahlgesetz nichtig“ vom 23.11.2016 (#19252…
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Betreff
AW: AW: WG: Bundeswahlgesetz nichtig [#19252]
Datum
30. Dezember 2016 20:27
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundeswahlgesetz nichtig“ vom 23.11.2016 (#19252) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundeswahlgesetz nichtig“ vom 23.11.2016 (#19252…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: WG: Bundeswahlgesetz nichtig [#19252]
Datum
30. Januar 2017 13:29
An
Bundespräsidialamt
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundeswahlgesetz nichtig“ vom 23.11.2016 (#19252) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19252 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundespräsidialamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u. g. Anfrage wurde mit Bescheid vom 19. Dezember 2016 abschließend bearbeitet. …
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
AW: AW: AW: WG: Bundeswahlgesetz nichtig [#19252]
Datum
31. Januar 2017 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u. g. Anfrage wurde mit Bescheid vom 19. Dezember 2016 abschließend bearbeitet. Der Bescheid ist am 20. Dezember 2016 an die von Ihnen angegebene Anschrift "Potzemergarten 9, 54450 << Adresse entfernt >>" abgesandt worden. Eine Postrücklauf ist nicht erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.