Bundeswehrstandort Reiherdamm, Hamburg-Steinwerder

Daten und Unterlagen soweit möglich zu folgenden Fragen:

-Wie und durch wen wird der Bundeswehr-Standort Reiherdamm in Hamburg aktuell genutzt und wurde in der Vergangenheit genutzt?

-Wieviele Soldaten und Angestellte sind am Standort Reiherdamm aktuell stationiert, bzw. untergebracht? Wieviele Personen waren dies im Verlauf den letzten 20 Jahren? (grobe Zahlen reichen)

-Wohnen bzw. sind Soldaten oder Angestellte im Standort dauerhaft untergebracht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Oktober 2020
  • Frist
    18. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Daten und Unterlage…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundeswehrstandort Reiherdamm, Hamburg-Steinwerder [#200967]
Datum
16. Oktober 2020 15:14
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Daten und Unterlagen soweit möglich zu folgenden Fragen: -Wie und durch wen wird der Bundeswehr-Standort Reiherdamm in Hamburg aktuell genutzt und wurde in der Vergangenheit genutzt? -Wieviele Soldaten und Angestellte sind am Standort Reiherdamm aktuell stationiert, bzw. untergebracht? Wieviele Personen waren dies im Verlauf den letzten 20 Jahren? (grobe Zahlen reichen) -Wohnen bzw. sind Soldaten oder Angestellte im Standort dauerhaft untergebracht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200967/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1472 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 16.10.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Bundeswehrstandort Reiherdamm, Hamburg-Steinwerder [#200967]
Datum
19. Oktober 2020 06:41
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1472 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 16.10.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 16. Oktober 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1472 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundeswehrstandort Reiherdamm, Hamburg-Steinwerd…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bundeswehrstandort Reiherdamm, Hamburg-Steinwerder [#200967]
Datum
18. November 2020 13:28
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundeswehrstandort Reiherdamm, Hamburg-Steinwerder“ vom 16.10.2020 (#200967) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200967/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1472 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 16.10…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: Bundeswehrstandort Reiherdamm, Hamburg-Steinwerder [#200967]
Datum
20. November 2020 10:09
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1472 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 16.10.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1472 vom 19.10.2020 3. Ihre E-Mail vom 18.11.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer E-Mail vom 18. November 2020 (Bezug 3.), mit der Sie um Informationen zum Stand der Bearbeitung Ihrer Anfrage (Bezug 1.) gebeten haben, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Bearbeitung konnte noch nicht zum Abschluss gebracht werden und dauert aktuell an. Dies ist einerseits darin begründet, dass Beiträge von mehreren fachlich zuständigen Stellen einzuholen sind, welche noch nicht vollständig vorliegen. Darüber hinaus bestehen gegenwärtig personelle Engpässe, welche auch in Kombination mit den zur Bekämpfung der Corona-Pandemie umzusetzenden Maßnahmen (z.B. Auflockerung) dazu führen, dass Beeinträchtigungen des regulären Dienstbetriebes nicht in allen Fällen gänzlich vermieden werden können. Vor o.a. Hintergrund bitte ich Sie freundlich um Nachsicht für das Überschreiten der Sollfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG sowie um etwas Geduld. Selbstverständlich komme ich schnellstmöglich auf die Erledigung Ihres Anliegens zurück. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundeswehrstandort Reiherdamm, Hamburg-Steinwer…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Bundeswehrstandort Reiherdamm, Hamburg-Steinwerder [#200967]
Datum
23. Februar 2021 14:16
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundeswehrstandort Reiherdamm, Hamburg-Steinwerder“ vom 16.10.2020 (#200967) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 98 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200967/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundeswehrstandort Reiherdamm, Hamburg-Steinwer…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Bundeswehrstandort Reiherdamm, Hamburg-Steinwerder [#200967]
Datum
18. April 2021 17:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bundeswehrstandort Reiherdamm, Hamburg-Steinwerder“ vom 16.10.2020 (#200967) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 152 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200967 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200967/

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1472 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Bundeswehrstandort Reiherdamm, Hamburg-Steinwerder [#200967]
Datum
20. April 2021 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1472 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 16.10.2020 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 16.10.2020 (Bezug). Mit Ihrem Antrag haben Sie um Übersendung von Daten und Informationen - soweit möglich - zu folgenden Fragen gebeten: "- Wie und durch wen wird der Bundeswehr-Standort Reiherdamm in Hamburg aktuell genutzt und wurde in der Vergangenheit genutzt? - Wieviele Soldaten und Angestellte sind am Standort Reiherdamm aktuell stationiert, bzw. untergebracht? Wieviele Personen waren dies im Verlauf den letzten 20 Jahren? (grobe Zahlen reichen) - Wohnen bzw. sind Soldaten oder Angestellte im Standort dauerhaft untergebracht?" Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Der Bundeswehr-Standort Reiherdamm in Hamburg wird seither durch die Marine genutzt. Er dient zur Unterbringung von Schiffsbesatzungen während derer Werftliegezeiten in Hamburg. In der Liegenschaft befinden sich hauptsächlich Unterkünfte; daneben einige Büros, ein Verpflegungsgebäude und eine Sporthalle. Neben der temporären Unterbringung der Schiffsbesatzungen und Lehrgangsteilnehmern sind derzeit rund 20 Angehörige der Bundeswehr dort stationiert. Die Anzahl der in der Liegenschaft stationierten Angehörigen der Bundeswehr hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. Dauerhaft werden keine Personen am Standort untergebracht. Ich hoffe, dass die vorgenannten Informationen bei der Beantwortung Ihrer Fragestellungen behilflich sind. Für die lange Bearbeitungsdauer bitte ich nochmals um Entschuldigung. Mit freundlichen Grüßen