Bundesweite Ausstattung Dekon P Generation 1+2 vs. Einsatzbeplanung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in bin Einheitsführer einer ABC-Einheit mit Bundausstattung (Dekon P2) Landkreisausstattung. Als Einheitsführer verfüge ich die Qualifikation VbFü und Einsatzführungsstäbe.

Der Bund hat in den letzten Jahrzehnten mit Steuermittel Dekon P Fahrzeuge beschafft und diese auch mit Erweiterungsmodulen ausgestattet. Die Komponenten sind den örtlichen Feuerwehreinheiten zugeteilt. Unsere Einheit hat beispielsweise lange vor dem BBK Dekon Sets eingeführt für Personen. Ebenso verfügen wir über Gebläseschutzanzüge, da in der Lage somit unbedenklich auf G26.2 und G26.3 verzichtet werden kann z.B. medizinisches Personal in die Dekonstraße aufzunehmen.
Bei der Übergabe der Fahrzeuge hat die Politik die Order ausgegeben, dass diese Fahrzeuge bundesweit und im Fall des Falles in den Nachbarländern eingesetzt werden können.

Folgende Fragen möchten wir stellen:
- Warum werden diese Einheiten in Katastrophenfällen (muss nicht unbedingt ABC Lage sein) samt ausgebildeter Mannschaft nicht gezogen und stabsmäßig eingesetzt und nicht Feuerwehrzügen die in das Einsatzgebiet gehen zugeordnet?

- Fehlen hier BOS übergreifende Konzepte?

Das THW wird aktuell mit Dekon G Ausstattung versorgt
- Warum wurde dies nicht auf die Dekon P Einheiten auf Grundlage der FwDV500 übertragen?

In der FwDV500 alt stand in den Zwischenzeilen Dekon V und in der neuen wird es namentlich als Dekon V benannt. Rettungsdienste werden nicht in eine Dekon Lage gehen, da die Ausbildung fehlt.
- Warum können sich Landes.-/Bezirks.-/Kreisfeuerwehrverbände davor verwehren dies einzuführen bzw. an die ABC Einheiten zu übertragen und somit Grauzonen schaffen und negatives Katastrophenmanagement betreiben?
Andere FwDV werden nach Punkt und Komma ausgelegt.

- Welche Konzepte verfolgt das BBK um BOS übergreifend Einheiten zu bilden da diese mit Steuergeldern ausgestattet wurden aber nicht übergreifend agieren oder als Einheitszüge zusammengestellt werden?
In der Stabsarbeit ist dies ein marginaler Aufwand zumindest für die Bundkomponenten.

Warum werden diese Fragen gestellt?
Weil die Einheiten in der Fläche, schwer zu motivieren sind, wenn diese Bundesmittel im Katastrophenfall nicht gezogen werden sondern sich Einheiten, nicht einsatzkonform eigenständig in den Einsatz begeben und auch keinen Versicherungsschutz dadurch haben. Hinzu kommt, dass die Bundfahrzeuge in der Fläche immer öfter Zweckentfremdet werden und als "günstige" Logistikfahrzeuge dienen. Leider fehlen hier Kontrollen.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2023
  • Frist
    23. August 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, in bi…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesweite Ausstattung Dekon P Generation 1+2 vs. Einsatzbeplanung [#284353]
Datum
20. Juli 2023 22:13
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, in bin Einheitsführer einer ABC-Einheit mit Bundausstattung (Dekon P2) Landkreisausstattung. Als Einheitsführer verfüge ich die Qualifikation VbFü und Einsatzführungsstäbe. Der Bund hat in den letzten Jahrzehnten mit Steuermittel Dekon P Fahrzeuge beschafft und diese auch mit Erweiterungsmodulen ausgestattet. Die Komponenten sind den örtlichen Feuerwehreinheiten zugeteilt. Unsere Einheit hat beispielsweise lange vor dem BBK Dekon Sets eingeführt für Personen. Ebenso verfügen wir über Gebläseschutzanzüge, da in der Lage somit unbedenklich auf G26.2 und G26.3 verzichtet werden kann z.B. medizinisches Personal in die Dekonstraße aufzunehmen. Bei der Übergabe der Fahrzeuge hat die Politik die Order ausgegeben, dass diese Fahrzeuge bundesweit und im Fall des Falles in den Nachbarländern eingesetzt werden können. Folgende Fragen möchten wir stellen: - Warum werden diese Einheiten in Katastrophenfällen (muss nicht unbedingt ABC Lage sein) samt ausgebildeter Mannschaft nicht gezogen und stabsmäßig eingesetzt und nicht Feuerwehrzügen die in das Einsatzgebiet gehen zugeordnet? - Fehlen hier BOS übergreifende Konzepte? Das THW wird aktuell mit Dekon G Ausstattung versorgt - Warum wurde dies nicht auf die Dekon P Einheiten auf Grundlage der FwDV500 übertragen? In der FwDV500 alt stand in den Zwischenzeilen Dekon V und in der neuen wird es namentlich als Dekon V benannt. Rettungsdienste werden nicht in eine Dekon Lage gehen, da die Ausbildung fehlt. - Warum können sich Landes.-/Bezirks.-/Kreisfeuerwehrverbände davor verwehren dies einzuführen bzw. an die ABC Einheiten zu übertragen und somit Grauzonen schaffen und negatives Katastrophenmanagement betreiben? Andere FwDV werden nach Punkt und Komma ausgelegt. - Welche Konzepte verfolgt das BBK um BOS übergreifend Einheiten zu bilden da diese mit Steuergeldern ausgestattet wurden aber nicht übergreifend agieren oder als Einheitszüge zusammengestellt werden? In der Stabsarbeit ist dies ein marginaler Aufwand zumindest für die Bundkomponenten. Warum werden diese Fragen gestellt? Weil die Einheiten in der Fläche, schwer zu motivieren sind, wenn diese Bundesmittel im Katastrophenfall nicht gezogen werden sondern sich Einheiten, nicht einsatzkonform eigenständig in den Einsatz begeben und auch keinen Versicherungsschutz dadurch haben. Hinzu kommt, dass die Bundfahrzeuge in der Fläche immer öfter Zweckentfremdet werden und als "günstige" Logistikfahrzeuge dienen. Leider fehlen hier Kontrollen. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284353/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
BBK-10109#0052 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 20. Juli 2023. Ihre Fr…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Bundesweite Ausstattung Dekon P Generation 1+2 vs. Einsatzbeplanung [#284353]
Datum
11. August 2023 12:22
Status
Anfrage abgeschlossen
BBK-10109#0052 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 20. Juli 2023. Ihre Fragen beantworten wir wie folgt: Der Bund nach verfassungsrechtlichen Grundsätzen für die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zuständig ist (sog. Zivile Verteidigung gem. Art 73 Abs. 1 Nr. 1 GG).Die allgemeine Gefahrenabwehr – insb. der Katastrophenschutz – liegt in der Zuständigkeit der Länder. Der Aufbau von Einheiten für den Katastrophenschutz und den Einsatz der vorhandenen Fähigkeiten liegt in der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland daher bei den Ländern. Das BBK ergänzt den Katastrophenschutz der Länder mit Ausstattung für die Zwecke des Zivilschutzes (§13 ZSKG). Zu dem nicht erfolgten Einsatz von ABC-Einheiten bei Katastrophen, sowie den dahinter liegenden Konzepten der Länder, müsste Sie sich daher an die zuständigen Landesbehörden wenden. Zur Auskünkten über die Ausstattung der Bundesanstalt THW bitten wir Sie, entsprechend das THW anzufragen. Sollten Sie sich hier auf den Aufbau der rescEU-Dekontaminationskapazität beziehen, verweise ich auf die Antwort ihrer IfG-Anfrage über fragdenstaat.de mit der Anfragenummer 284362. Die ergänzende Ausstattung wird vom BBK den Innenministerien und -senatoren der Länder übergeben. Diese sind allein für die Verteilung auf die Katastrophenschutzbehörden und -Organisationen innerhalb ihres Landes zuständig. Konzepte zu größeren Einheiten der ergänzenden Ausstattung des Bundes (z.B. den Medizinischen Taskforces) sind gemeinsam zwischen Bund und Ländern abgestimmt worden. Auch hier wird die Verteilung dieser Einheiten auf Feuerwehren und Hilfsorganisationen durch die Länder anhand der landestypischen Strukturen und Konzepte im Katastrophenschutz sichergestellt. Zur Verteilung dieser Ausstattung an die Standorte können die jeweils zuständigen Landesbehörden Auskünfte erteilen. Weitere Informationen zur ergänzenden Ausstattung des Bundes finden Sie unter: https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Ergaenzende-Ausstattung/ergaenzende-ausstattung_node.html Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, Besten Dank für Ihre Antwort und wo werden weiterhin an verschiedenen Standorten die Dekon P zweckentf…
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Bundesweite Ausstattung Dekon P Generation 1+2 vs. Einsatzbeplanung [#284353]
Datum
14. August 2023 14:58
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Besten Dank für Ihre Antwort und wo werden weiterhin an verschiedenen Standorten die Dekon P zweckentfremdet und finden keine Integration in Konzepten, da eine Dekon P nur als ABC Dekon Fahrzeug erkannt wird aber diese ein vielfaches mehr leisten kann. Steuergelder ade.... Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284353/