Bundesweite Kommunikation bzgl. Digitalisierung der Schulen

In den letzten Jahren wurde die Beratung von PR-Agenturen durch die Bundesministerien im immer größeren Umfang genutzt. Welche PR-Agenturen beraten bzw. entwickeln die Kampagnen bzgl. Digitalisierung der Schulen die Bundesregierung bzw. Ihr Ministerium bisher? In welchem Umfang geschieht dies? Wer berät Sie inhaltlich? Vielen Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Februar 2021
  • Frist
    9. März 2021
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Hans-Peter Stricker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den letzten J…
An Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung Details
Von
Hans-Peter Stricker
Betreff
Bundesweite Kommunikation bzgl. Digitalisierung der Schulen [#210573]
Datum
5. Februar 2021 14:57
An
Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den letzten Jahren wurde die Beratung von PR-Agenturen durch die Bundesministerien im immer größeren Umfang genutzt. Welche PR-Agenturen beraten bzw. entwickeln die Kampagnen bzgl. Digitalisierung der Schulen die Bundesregierung bzw. Ihr Ministerium bisher? In welchem Umfang geschieht dies? Wer berät Sie inhaltlich? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans-Peter Stricker Anfragenr: 210573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210573/ Postanschrift Hans-Peter Stricker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans-Peter Stricker
Bundeskanzleramt
AZ 13 IFG-02814-In 2021 / NA 038 Zu Ihrem Antrag liegen im Aktenbestand des Bundeskanzleramtes keine Informationen…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
AZ 13 IFG-02814-In 2021 / NA 038
Datum
31. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Zu Ihrem Antrag liegen im Aktenbestand des Bundeskanzleramtes keine Informationen vor.

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Hans-Peter Stricker
Beratung in Sachen "Digitalisierung der Schulen" [#210573] Sehr << Anrede >> per Postschreib…
An Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung Details
Von
Hans-Peter Stricker
Betreff
Beratung in Sachen "Digitalisierung der Schulen" [#210573]
Datum
15. April 2021 09:16
An
Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> per Postschreiben aus dem Bundeskanzleramt erhielt ich die Antwort, dass im Aktenbestand des Bundeskanzleramts keine Informationen darüber vorliegen, welche welche Berater bzw. Beratungsagenturen Sie bzw. die Bundesregierung in Sachen "Digitalisierung der Schulen" beraten. bzw. welche PR-Agenturen in Ihrem oder der Bundesregierung Auftrag Kampagnen bzgl. der Digitalisierung der Schulen entwickeln. Um ehrlich zu sein, kann ich das nicht glauben: Erfolgt das Projekt "Digitalisierung der Schulen" ohne externe Beratung? Mit freundlichen Grüßen Hans-Peter Stricker AZ 13 IFG-02814-In 2021 / NA 038 Anfragenr: 210573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210573/