bundesweiter Alarmtag

Ergebnisse, Fazit und nächste Schritte des bundesweiten Alarmierungstags für Kreis PB

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreisverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
bundesweiter Alarmtag [#197120]
Datum
14. September 2020 11:10
An
Kreisverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ergebnisse, Fazit und nächste Schritte des bundesweiten Alarmierungstags für Kreis PB
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197120 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197120/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Paderborn
Ihre Anfrage zum bundesweiten Warntag Sehr geehrteAntragsteller/in über den Webservice fragdenstaat.de erhielt ic…
Von
Kreisverwaltung Paderborn
Betreff
Ihre Anfrage zum bundesweiten Warntag
Datum
8. Oktober 2020 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in über den Webservice fragdenstaat.de erhielt ich Ihre Anfrage #197120 zum bundesweiten Warntag. Für den Kreis Paderborn kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Der diesjährige bundesweite Warntag am 10.09.2020 hat zwei grundsätzliche Schwerpunkte verfolgt. Zum einen sollte die Bevölkerung für das Thema "Warnung" sensibilisiert werden und zum anderen sollten die kommunalen Warnkonzepte erprobt werden. In Nordrhein Westfalen sind gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG) die Gemeinden und Kreise für die Warnung der Bevölkerung zuständig. Für diese Aufgabe wurden an die Örtlichkeiten angepasste kommunale Warnkonzepte erarbeitet. Grundsätzlich wird den Kommunen empfohlen, einen Warnmix zur Warnung der Bevölkerung zu nutzen. Das bedeutet, dass möglichst viele verschiedene Warnmittel eingesetzt werden, um einen größtmöglichen Teil der Bevölkerung zu erreichen. Dazu zählen neben den Sirenen auch Warnfahrzeuge, Lautsprecher- und Radiodurchsagen oder auch Warn-Apps. Hier sei angemerkt, dass in NRW keine Verpflichtung besteht, Sirenen vorzuhalten. Auf der Grundlage eines Erlasses des Ministeriums des Innern NRW wurde am 14.09.2020 vom Kreis Paderborn über das Ergebnis des Warntages berichtet. 74 von 88 vorhandenen Sirenen wurden ausgelöst. Dabei handelt es sich um Sirenen mit digitaler Ansteuerung. In einer Kommune (14 Sirenen) ist aufgrund eines Softwarefehlers, der unverzüglich behoben werden konnte, keine Auslösung erfolgt. Der Einsatz des Warnzuges erfolgte mit zwei Einsatzfahrzeugen im Ferienpark Bad Wünnenberg-Fürstenberg und verlief problemlos. Hier wurde die Bevölkerung mit Lautsprecherdurchsagen über den Übungszweck aufgeklärt. Dies funktionierte in angemessener und gut verständlicher Lautstärke. Die Resonanz in der Bevölkerung war positiv. Die NINA-WarnApp ist zum ersten Mal bundesweit ausgelöst worden. Dies erfolgte über das Modulare Warnsystem (MoWas) und mit einigen Verzögerungen, die technischer Natur waren. Beide Systeme werden vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betrieben stehen damit außerhalb der kommunalen Zuständigkeiten. Der Bund arbeitet zusammen mit seinen technischen Dienstleistern an einer Analyse und Behebung der technischen Fehler und der Optimierung der Prozesse. Bereits im Juni 2019 beschlossen Bund und Länder in der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) die jährliche Durchführung eines bundesweiten Warntages. Dieser soll demnach jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. Sollte Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne direkt mit mir in Verbindung setzen.