Bundeswirtschaftsministerium: Übersicht klimaschädlichste BRD-Kohlekraftwerke in 2014

Antrag nach dem Umweltinformationsfreiheitsgesetz bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

im 2014-02-04 SPIEGEL ONLINE Bericht "CO2-Emissionen: Deutsche Kraftwerke sind die schmutzigsten in Europa" von Nils Klawitter (Link: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/kohlekraftwerke-in-deutschland-stossen-mehr-co2-aus-als-im-eu-schnitt-a-962028.html) findet sich eine Übersicht der klimaschädlichsten Kohlekraftwerke in der EU. Unter den Top Ten der klimaschädlichsten Kohlekraftwerke in der EU kommen fünf aus Deutschland. Diese fünf Kraftwerke sind für rund die Hälfte der 212 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich, die sich allein aus dieser Top-Ten-Liste ergeben.

Ich bitte Sie mir eine Übersicht aus dem Jahr 2014 oder älter mit Angaben zu den Kategorien Kraftwerk, Ort, Betreiber, Bundesland, Brennstoff und CO2-Ausstoß in Tonnen für die zehn klimaschädlichsten d.h. CO2 emissionsstärksten Kohlekraftwerke Deutschlands von zukommen lassen. Falls das nicht möglich ist, bitte ich mir Ihnen bekannten Statistiken, Datensammlungen, Gutachten oder Studien mitzuteilen, aus denen sich die entsprechenden Daten ableiten lassen. Danke im Voraus.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Dies ist ein Antrag auf auf freien Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG und § 39 Abs. 1 VwVfG zu bearbeiten sowie bestimmt und begründet zu bescheiden.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Dezember 2015
  • Frist
    5. Januar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsfreiheitsgesetz bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Da…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundeswirtschaftsministerium: Übersicht klimaschädlichste BRD-Kohlekraftwerke in 2014 [#12133]
Datum
4. Dezember 2015 13:23
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Umweltinformationsfreiheitsgesetz bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, im 2014-02-04 SPIEGEL ONLINE Bericht "CO2-Emissionen: Deutsche Kraftwerke sind die schmutzigsten in Europa" von Nils Klawitter (Link: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/kohlekraftwerke-in-deutschland-stossen-mehr-co2-aus-als-im-eu-schnitt-a-962028.html) findet sich eine Übersicht der klimaschädlichsten Kohlekraftwerke in der EU. Unter den Top Ten der klimaschädlichsten Kohlekraftwerke in der EU kommen fünf aus Deutschland. Diese fünf Kraftwerke sind für rund die Hälfte der 212 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich, die sich allein aus dieser Top-Ten-Liste ergeben. Ich bitte Sie mir eine Übersicht aus dem Jahr 2014 oder älter mit Angaben zu den Kategorien Kraftwerk, Ort, Betreiber, Bundesland, Brennstoff und CO2-Ausstoß in Tonnen für die zehn klimaschädlichsten d.h. CO2 emissionsstärksten Kohlekraftwerke Deutschlands von zukommen lassen. Falls das nicht möglich ist, bitte ich mir Ihnen bekannten Statistiken, Datensammlungen, Gutachten oder Studien mitzuteilen, aus denen sich die entsprechenden Daten ableiten lassen. Danke im Voraus. Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Dies ist ein Antrag auf auf freien Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG und § 39 Abs. 1 VwVfG zu bearbeiten sowie bestimmt und begründet zu bescheiden. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bundeswirtschaftsministerium: Übersicht k…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundeswirtschaftsministerium: Übersicht klimaschädlichste BRD-Kohlekraftwerke in 2014 [#12133]
Datum
6. Januar 2016 23:49
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Bundeswirtschaftsministerium: Übersicht klimaschädlichste BRD-Kohlekraftwerke in 2014" vom 04.12.2015 (#12133) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12133 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Information zu den emissionsstärksten Kohlekraftwerke in Deutschland – Ihre Anfrage vom 4.12.2015 Sehr [...] mit …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Via
Briefpost
Betreff
Information zu den emissionsstärksten Kohlekraftwerke in Deutschland – Ihre Anfrage vom 4.12.2015
Datum
8. Januar 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [...] mit Schreiben vom 04.12.2015 haben Sie beantragt eine Übersicht der emissionsstärksten Kohlekraftwerkwerke in Deutschland zu erhalten. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihr Antrag wird abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagefrei. Begründung: 1. Der von Ihnen begehrten Informationen sind Umweltinformationen gemäß § 2 Absatz 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Der Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 3 Abs. 1 UIG besteht im vorliegenden Fall aus folgenden Gründen nicht. Die gewünschte Übersicht aus dem Jahr 2014 oder älter mit den Angaben zu den Kategorien Kraftwerk, Ort, Betreiber, Bundesland, Brenntstoff und CO2-Ausstoß in Tonnen für die zehn klimaschädlichsten d.h. CO2 emissionsstärksten Kohlekraftwerke Deutschlands liegt im BMWi nicht vor. Die Bundesnetzagentur stellt jedoch einen Großteil der erbetenen Informationen mit der sogenannten Kraftwerksliste bereit (http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Erzeugungskapazitaeten/Kraftwerksliste/kraftwerksliste-node.html). Informationen zum CO2-Ausstoß jedes Kraftwerks sind hierin aber nicht enthalten. Das Umweltbundesamt hat CO2-Emissionen bis 2014 in der veröffentlichten Studie (http://umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/publikationen/climate_change_09_2015_entwicklung_der_spezifischen_kohlendioxid-emissionen.pdf zusammengefasst. Informationen zu CO2-Emissionen werden auch durch das Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister „Pollutant Release and Transfer Register“ (kurz: PRTR) des UBA zur Verfügung gestellt unter http://thru.de/. Hier werden Informationen bezogen auf Betriebe zur Verfügung gestellt. Ein von dem Climate Change Action Network, der Health and Environment Alliance, dem WWF, dem European Bureau und der klima-allianz Deutschland veröffentlichter Bericht enthält weitere Informationen (http://awsassets.panda.org/downloads/dirty_30_report_finale.pdf). 2. Die Kostenentscheidung beruht auf § 12 UIG i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Kosten für Amtshandlungen der informationsfpflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgaben Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen