Bundeswirtschaftsministerium: Übersicht klimaschädlichste BRD-Kohlekraftwerke in 2014
Antrag nach dem Umweltinformationsfreiheitsgesetz bzw. Bürgeranfrage gemäß Artikel 17 Grundgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
im 2014-02-04 SPIEGEL ONLINE Bericht "CO2-Emissionen: Deutsche Kraftwerke sind die schmutzigsten in Europa" von Nils Klawitter (Link: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/kohlekraftwerke-in-deutschland-stossen-mehr-co2-aus-als-im-eu-schnitt-a-962028.html) findet sich eine Übersicht der klimaschädlichsten Kohlekraftwerke in der EU. Unter den Top Ten der klimaschädlichsten Kohlekraftwerke in der EU kommen fünf aus Deutschland. Diese fünf Kraftwerke sind für rund die Hälfte der 212 Millionen Tonnen CO2 verantwortlich, die sich allein aus dieser Top-Ten-Liste ergeben.
Ich bitte Sie mir eine Übersicht aus dem Jahr 2014 oder älter mit Angaben zu den Kategorien Kraftwerk, Ort, Betreiber, Bundesland, Brennstoff und CO2-Ausstoß in Tonnen für die zehn klimaschädlichsten d.h. CO2 emissionsstärksten Kohlekraftwerke Deutschlands von zukommen lassen. Falls das nicht möglich ist, bitte ich mir Ihnen bekannten Statistiken, Datensammlungen, Gutachten oder Studien mitzuteilen, aus denen sich die entsprechenden Daten ableiten lassen. Danke im Voraus.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Dies ist ein Antrag auf auf freien Zugang zu Umweltinformationen gemäß § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), da Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind. Sollte der Anwendungsbereich des UIG nicht ermöglicht sein, bitte ich diesen Antrag in Petitionsform gemäß Artikel 17 GG i.V.m. § 37 Abs. 1 VwVfG und § 39 Abs. 1 VwVfG zu bearbeiten sowie bestimmt und begründet zu bescheiden.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
-
Datum4. Dezember 2015
-
5. Januar 2016
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!