Bürgerbeschwerde und Bitte um freie unzensierte Bürger-Meinungsäußerung und -beteiligung

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren
vom
BVV Ausschuss für Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Antwort auf diese Beschwerde wegen undemokratischen und bürger-un-freundlichen Verhaltens.

die ich gegen den Vorsitzenden des Ausschusses ökologische Standtentwicklung einreiche.
1. Wegen der Ungleichbehandlung von Bürgeranfragen.
- Eine Bürgerfrage wird vorgelesen, meine Anfrage dagegen nicht.

2. Wegen Verschwendung wertvoller Bürgeranfragen-Zeit
- Das Vorlesen meiner Bürgeranfrage hätte 1,36 Minuten Zeit gekostet,
- Allein 5.11 Minuten redete der Ausschussvorsitzende über Bürgeranfragen im Allgemeinen
(wie lang oder kurz diese sein dürfen, als was für eine Anfrage er meine Anfrage selbst empfunden hat…)

Bestandteile dieser persönlichen Äußerungen habe ich als Versuch einer Belehrung und persönliche Wertung verstanden, welches Bürgerbeteiligung und einem demokratischen Bürgerprozess in sich vollständig widerspricht.

Für den Fall, dass grundsätzlicher politischer Redebedarf zu Bürgeranfragen vorhanden ist,
ist grundsätzlich möglich diese als eigenen Tagesordnungspunkt zu erörtern ohne demokratische Bürger-Beteiligung und Fragestunde zu verkürzen.

3. Wegen Zensur
- hier entscheidet nicht der Bürger, welche Frage gestellt wird, sondern der Ausschussvorsitzende selbst (was einer Zensur von Bürgeranfragen gleichkommt und ich persönlich als undemokratisch ansehe)

Um das Recht auf unzensierte, freie Bürger-Meinungsäußerung und -beteiligung ermöglicht durch Vorlesen und Gleichbehandlung aller Anfragen für alle Bürger bitte ich hiermit.

****************************************************************************************************

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in vom BVV Ausschuss für E…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgerbeschwerde und Bitte um freie unzensierte Bürger-Meinungsäußerung und -beteiligung [#167361]
Datum
27. September 2019 10:56
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in vom BVV Ausschuss für Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Antwort auf diese Beschwerde wegen undemokratischen und bürger-un-freundlichen Verhaltens. die ich gegen den Vorsitzenden des Ausschusses ökologische Standtentwicklung einreiche. 1. Wegen der Ungleichbehandlung von Bürgeranfragen. - Eine Bürgerfrage wird vorgelesen, meine Anfrage dagegen nicht. 2. Wegen Verschwendung wertvoller Bürgeranfragen-Zeit - Das Vorlesen meiner Bürgeranfrage hätte 1,36 Minuten Zeit gekostet, - Allein 5.11 Minuten redete der Ausschussvorsitzende über Bürgeranfragen im Allgemeinen (wie lang oder kurz diese sein dürfen, als was für eine Anfrage er meine Anfrage selbst empfunden hat…) Bestandteile dieser persönlichen Äußerungen habe ich als Versuch einer Belehrung und persönliche Wertung verstanden, welches Bürgerbeteiligung und einem demokratischen Bürgerprozess in sich vollständig widerspricht. Für den Fall, dass grundsätzlicher politischer Redebedarf zu Bürgeranfragen vorhanden ist, ist grundsätzlich möglich diese als eigenen Tagesordnungspunkt zu erörtern ohne demokratische Bürger-Beteiligung und Fragestunde zu verkürzen. 3. Wegen Zensur - hier entscheidet nicht der Bürger, welche Frage gestellt wird, sondern der Ausschussvorsitzende selbst (was einer Zensur von Bürgeranfragen gleichkommt und ich persönlich als undemokratisch ansehe) Um das Recht auf unzensierte, freie Bürger-Meinungsäußerung und -beteiligung ermöglicht durch Vorlesen und Gleichbehandlung aller Anfragen für alle Bürger bitte ich hiermit. **************************************************************************************************** Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Bürgerbeschwerde 2 wegen vom Bezirksamt geäußerten Unwahrheiten [#167361] Sehr geehrteAntragsteller/in vom BVV A…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgerbeschwerde 2 wegen vom Bezirksamt geäußerten Unwahrheiten [#167361]
Datum
27. September 2019 11:44
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vom BVV Ausschuss für Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung CC Bezirksbürgermeister Wie geht der Ausschuss damit um, dass das Bezirksamt Lichtenberg sowohl anwesende Bürger als auch Ausschussmitgliedern des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz mehrfach die Unwahrheit erzählt hat Lüge: " Die Stafffelgeschosswohnungen wurden nachberechnet" Diese mehrfach geäußerte Unwahrheit ist in den Protokollen des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz11/2018 ff. nur Top Anwohnerfragestunde von jedem nachlesbar.) mit dem Ergebnis eines Schadens für das Land Berlin (sofern es vor der kommenden BVV zu keiner Nachverhandlung der Staffelgeschosse kommt) - durch eingegangen Einnahmen - entgangene Kitaplätze - entgangene Schulplätze (sofern hier Schulen vom Investor gebaut werden) - entgangene Sozialwohnungen Weil die verwendete Zahlengrundlage zu klein ist (Staffelgeschosswohnungen werden gebaut, verkauft, bewohnt werden, aber in allen Berechnung einberechnet wurden diese Wohnungen n i c h t . Fakt: Jedes Kleinkind, was in einer Staffelgeschosswohnung einziehen wird, hat rechnerisch keinen Kitaplatz. ***** Kein Kleinkind das in einer Staffelgeschosswohnung Gartenstadt wohnen wird ***** und auch kein Kleinkind, dass in einer Staffelgeschosswohnung Parkstadt wohnen wird ***** und möglicherweise auch kein Kleinkind, welches in eine Staffelgeschosswohnung eines anderen Bauprojektes einer der beiden Investoren (Bonava, WPK-Gardo-Gartenstadt) wohnen wird **** und vielleicht auch kein Kleinkind was in irgendeiner anderen Lichtenberger Staffelgeschosswohnung in Lichtenberg wohnen wird. (gleiches gilt selbstverständlich auch bei 1. Sozialwohnungen 2. ... ggf. Grundschulplätzen und 3. gleiches gilt für alle Einnahmen des Landes Berlin, ... weil Wohnungen nicht einberechnet wurden und die Ausgangszahl für alles immer zu klein ist ...) ... Wie stellt die BVV und der Ausschuss sicher, dass Bürger und Ausschussmitglieder nicht mehr belogen werden können? Wird dieses Verhalten in irgendeiner Weise und von irgendjemand öffentlich gerügt werden? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksamt Lichtenberg
Eingangsbestätigung Eingabe 30
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
Eingangsbestätigung Eingabe 30
Datum
1. Oktober 2019 10:43
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
EingangsbesttigungEingabe30_konvertiert.pdf
30,6 KB
Bezirksamt Lichtenberg
Eingangsbestätigung Eingabe 31
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
Eingangsbestätigung Eingabe 31
Datum
1. Oktober 2019 10:56
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
EingangsbesttigungEingabe31_konvertiert.pdf
30,5 KB
Bezirksamt Lichtenberg
Kein Nachrichtentext
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
751,8 KB
Bezirksamt Lichtenberg
Eingabe 30 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren Anliegen an den Bezirk und die jewe…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
Eingabe 30
Datum
19. Januar 2020 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren Anliegen an den Bezirk und die jeweiligen Gremien wenden. Ergänzend zu unserer schriftlichen Mitteilung zur Eingabe 31 möchten wir zur Vervollständigung mitteilen, dass der Tenor der Mitteilung auch auf Ihre Mitteilung vom 30.09.2019 zutrifft, so dass sich der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden entschlossen hatte diese Eingabe als verbunden beantwortet zu verstehen. Für Rückfragen oder als Ansprechpartner*innen stehen Ihnen sicherlich die Bezirksverordneten Ihrer Wahl zur Verfügung. Bitte bedenken Sie, dass die Bezirksverordneten ehrenamtlich sich der Anliegen nach dem Bezirksverwaltungsgesetz annehmen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Verstöße gegen Datenschutz, unzulässige Bewertungen von Bürgern & Bürgerschreiben von der Stadtentwicklungs-St…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verstöße gegen Datenschutz, unzulässige Bewertungen von Bürgern & Bürgerschreiben von der Stadtentwicklungs-Stadträtin Monteiro und des Stadtentwicklungsausschuss-Vorsitzenden-Prof.-Dr.-Hofmannn [#167361]
Datum
2. März 2020 13:36
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Mit der Bitte um Weiterleitung an folgende Adressaten: Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Aussschussmitglieder des Ausschusses Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung sehr geehrte Aussschussmitglieder des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz sehr geehrter Ausschussvorsitzender des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz hiermit lege ich eine formelle Beschwerde ein gegen 1. Antragsteller/in-Monteiro wegen wiederholten Verstößen gegen das Datenschutzrecht 2. Herrn Prof. Dr. Hofmann und Antragsteller/in-Monteiro wegen wiederholter unzulässiger persönlicher Bewertungen. Für den Fall, dass sich einer bei mir vor den Ausschussmitgliedern des Ausschusses für Stadtenwicklung entschuldigen möchte und mir zusagt, weder persönliche Daten, Informationen oder Bewertungen von mir oder meinen Schreiben künftig - weder im Ausschuss zu äußern - noch ins Protokoll aufzunehmen und diese Vereinbarung auch im Protokoll dokumentiert wird, ist dieses Schreiben für mich und die betreffende Person vollständig erledigt, ohne das es einer schriftlichen Antwort bedarf. Andernfalls bitte ich um eine Antwort. Sofern sonst in der erforderlichen Antwort an mich, nicht enthalten ist, wie künftig jede Information über mich, als auch jede Bewertung über mich oder meine Schreiben dauerhaft und vollständig in Ausschüssen unterlassen wird, werde ich mich hilfesuchend an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses wenden. Denn dann sehe ich mich gezwungen, dieses in mehreren Sitzungen unterschiedlicher Ausschüsse ***nicht angebrachte Verhalten*** Bürgern gegenüber an den Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses weiterzuleiten, um dort zu erfragen, wie künftig sichergestellt wird, dass so ein Verhalten zukünftig, vollständig und dauerhaft in Ausschüssen unterbleibt. Beispiele Antragsteller/in-Monteiro hat mehrfach von mir Informationen in Ausschüssen weitergegeben, (wie ich annehme, möglicherweise um von kritischen Fragen ablenken, statt zu antworten) - so erfuhren alle Anwesenden des Stadtentwicklungs - Ausschusses bei der letzten Sitzung bei welchem Stadtrat ich und wie lange war (Datenschutz) - die Anwesenden des Sozialausschusses bei der letzten Sitzung, von Schreiben oder Petitionen, die den Sozialausschuss nicht betreffen (Datenschutz) - das Antragsteller/in Monteiro Tag und Nacht nichts anderes macht als auf meine Schreiben zu antworten (Bewertungen) Herr-Prof-Hofmann - äußerte wiederholt Bewertungen, interpretiert wie mein Gesicht gerade aussieht, unterstellt mir diverse Gefühle und verwendet über meine Schreiben nicht zutreffende Bezeichnungen, wie - „sie glauben, dass sie die einzige sind, die immer Recht hat, jedenfalls treten sie im Moment so auf“ - „dass es Ihnen nicht passt“ - bezeichnet Schreiben von mir als kleine Anfrage oder dramaturgisch inzwischen sogar als große Anfrage Zudem hat Herr-Prof.-Hofmann in seiner Eigenschaft als Vorsitzender, entweder dafür gesorgt oder nicht verhindert, dass eine persönliche Bewertung über mein Schreiben, sogar ins Protokoll aufgenommen wird. In dem Protokoll vom Do, 26.09.2019 ist sinngemäß nachzulesen, dass er mein Schreiben als „Kleine Anfrage“ bezeichnet. Bei allem Respekt für Ausschussarbeit, aber jegliche Bewertungen über Bürger und Bürgeranfragen und zusätzliche Informationen über Bürger sind in Ausschusssitzungen vollständig zu unterlassen. Es ist Pflicht eines Ausschussvorsitzenden dafür Sorge dafür zu tragen, dass 1. Bürgerschreiben-Bewertungen-von-Ausschussmitgliedern nicht im Protokoll stehen, 2. dass Interpretationen wie mein Gesicht aussieht Zitat „ich sehe ihnen an...“ und 3. dass nicht den Ausschuss betreffende Zusatzinformationen von Bürgern unterbunden werden. Ziel kann nicht sein, Bürgern konkrete Handlungsanweisungen vorzuschreiben wie das hier nachzulesen ist, Zitat Protokoll 26.09.2019: Die Fragesteller sind gehalten, ihre Fragen kurz und präzise zu formulieren. Wenn stattdessen bürgernah & freundlich möglich ist anstelle von Bürger - Verhaltensmaßregeln, konkrete Bitten an Bürger zu äußern und dabei zu begründen. Eigentlich versteht sich das von selbst, aber um eine solche Wiederholung zu vermeiden, geht es hierbei um freundlich, sachlich und begründete >>>mündliche<<< Bitten, zukünftig ohne begleitenden >>>verbal erhobenen Zeigefinger<<< und ohne dass diese on top ins Protokoll aufgenommen werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167361

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Bezirksamt Lichtenberg
Verstöße gegen Datenschutz, unzulässige Bewertungen von Bürgern & Bürgerschreiben von der Stadtentwicklungs-St…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
Verstöße gegen Datenschutz, unzulässige Bewertungen von Bürgern & Bürgerschreiben von der Stadtentwicklungs-Stadträtin Monteiro und des Stadtentwicklungsausschuss-Vorsitzenden-Prof.-Dr.-Hofmannn [#167361]
Datum
26. März 2020 11:22
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in als bezirklicher Datenschutzbeauftragter des Bezirksamts Lichtenberg ist mir Ihre Anfrage übermittelt worden. In Ihrem Schreiben attestieren Sie den benannten Beteiligten eine unsachgemäße Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (den dies ist die Grundlage für einen Verstoß gegen Datenschutzgesetze). Inwiefern eine Bewertung von Gefühlen stattgefunden hat, lässt sich indes hier nicht erschließen. Nach einer Rücksprache mit den Kollegen, ist diese auch nicht in einem etwaigen Protokoll nachzuvollziehen. Weiterhin empfinden Sie die Einordnung Ihrer Schreiben in "kleine" oder "große" Anfragen als ungerechtfertigt und Wertungsorientiert. In diesem Zusammenhang kann ich keinerlei Bezug zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten feststellen. Ich würde mich nicht als Experten der BBA sehen, kann mir jedoch durchaus vorstellen, dass Rahmenrichtlinien bei einer Sitzung zur Schaffung gleicher Voraussetzungen für alle Beteiligten sinnvoll erscheinen können. Nach meinem aktuellen Erkenntnisstand, kann ich hier keinerlei Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht erkennen. Falls Sie weiterhin der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (Art. 77 DSGVO). Betroffene können ihre Beschwerde an die Behörde ihres Wohnsitzes, grundsätzlich aber auch an jede andere Datenschutzaufsichtsbehörde richten. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, die sie wie folgt kontaktieren können: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Friedrichstr. 219 10969 Berlin Tel.: +49 30 13889-0 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen