Bürgerbeschwerde und Bitte um freie unzensierte Bürger-Meinungsäußerung und -beteiligung
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren
vom
BVV Ausschuss für Eingaben/Beschwerden und Geschäftsordnung
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Antwort auf diese Beschwerde wegen undemokratischen und bürger-un-freundlichen Verhaltens.
die ich gegen den Vorsitzenden des Ausschusses ökologische Standtentwicklung einreiche.
1. Wegen der Ungleichbehandlung von Bürgeranfragen.
- Eine Bürgerfrage wird vorgelesen, meine Anfrage dagegen nicht.
2. Wegen Verschwendung wertvoller Bürgeranfragen-Zeit
- Das Vorlesen meiner Bürgeranfrage hätte 1,36 Minuten Zeit gekostet,
- Allein 5.11 Minuten redete der Ausschussvorsitzende über Bürgeranfragen im Allgemeinen
(wie lang oder kurz diese sein dürfen, als was für eine Anfrage er meine Anfrage selbst empfunden hat…)
Bestandteile dieser persönlichen Äußerungen habe ich als Versuch einer Belehrung und persönliche Wertung verstanden, welches Bürgerbeteiligung und einem demokratischen Bürgerprozess in sich vollständig widerspricht.
Für den Fall, dass grundsätzlicher politischer Redebedarf zu Bürgeranfragen vorhanden ist,
ist grundsätzlich möglich diese als eigenen Tagesordnungspunkt zu erörtern ohne demokratische Bürger-Beteiligung und Fragestunde zu verkürzen.
3. Wegen Zensur
- hier entscheidet nicht der Bürger, welche Frage gestellt wird, sondern der Ausschussvorsitzende selbst (was einer Zensur von Bürgeranfragen gleichkommt und ich persönlich als undemokratisch ansehe)
Um das Recht auf unzensierte, freie Bürger-Meinungsäußerung und -beteiligung ermöglicht durch Vorlesen und Gleichbehandlung aller Anfragen für alle Bürger bitte ich hiermit.
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Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum27. September 2019
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29. Oktober 2019
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