Bürgerbeteiligung - speziell Online-Beteiligung

Ich hätte gerne gewusst, inwieweit Sie als Bundesministerium für Gesundheit Methoden der ePartizipation seit 2010 angewendet haben.
Wieviele Online-Beteiligungsmaßnahmen gab es (2010-2018)?
Zu welchen Anlässen wurden diese Beteiligungsmaßnahmen durchgeführt?
Wie groß war deren Reichweite?
Planen Sie weitere Online-Beteiligungsmaßnahmen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Januar 2019
  • Frist
    5. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich hätte gerne …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgerbeteiligung - speziell Online-Beteiligung [#35448]
Datum
2. Januar 2019 16:54
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich hätte gerne gewusst, inwieweit Sie als Bundesministerium für Gesundheit Methoden der ePartizipation seit 2010 angewendet haben. Wieviele Online-Beteiligungsmaßnahmen gab es (2010-2018)? Zu welchen Anlässen wurden diese Beteiligungsmaßnahmen durchgeführt? Wie groß war deren Reichweite? Planen Sie weitere Online-Beteiligungsmaßnahmen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bürgerbeteiligung - speziell Online-Beteiligun…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bürgerbeteiligung - speziell Online-Beteiligung [#35448]
Datum
26. März 2019 09:29
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bürgerbeteiligung - speziell Online-Beteiligung“ vom 02.01.2019 (#35448) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich schnellstmöglich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 35448 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ePartizipation ist einer von vielen Ansätzen, die unter dem Begriff „Open Government…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Bürgerbeteiligung - speziell Online-Beteiligung [#35448]
Datum
27. Juni 2019 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ePartizipation ist einer von vielen Ansätzen, die unter dem Begriff „Open Government“ subsumiert werden. Open Government versteht sich als ganzheitlicher Ansatz, mit dem Ziel, die Arbeit von Regierung, Politik, Verwaltung und Justiz (d. h. des öffentlichen Sektors insgesamt) offener, responsibler, transparenter und partizipativer zu gestalten. Langfristig soll Open Government dazu beitragen, die bisherige Kultur der politischen Beteiligung, die eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fast ausschließlich auf Wahltermine beschränkt, in eine „Kooperationskultur“ zu wandeln, in der eine stetige und intensive Zusammenarbeit zwischen Politik und Gesellschaft realisiert ist. Hierzu sollen politische Prozesse geöffnet und u.a. um neue Beteiligungsverfahren (z.B. ePartizipation) ergänzt werden. Eine Öffnung der politischen Prozesse und eine frühzeitige Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungsprozesse setzen nicht nur voraus, dass die Prozesse transparent gemacht werden. Vor allem ist es erforderlich, den Bürgerinnen und Bürgern die erforderlichen Informationen und das notwendige Wissen für eine Teilnahme an Beteiligungsformaten zur Verfügung zu stellen. Mit dem Open Data Gesetz vom 13. Juli 2017 (§ 12a EGovG) wird die Bundesverwaltung verpflichtet, ihre Verwaltungsdaten an einer zentralen Stelle im Internet (Datenportal „GovData“) zu veröffentlichen (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2017/01/open-data-gesetz.html). Als Mitglied der internationalen Open Government Partnership hat sich die Bundesrepublik Deutschland in seinem Ersten Nationalen OGP-Aktionsplan (2017-2019) u.a. dazu verpflichtet, die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger zu stärken (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ogp-aktionsplan.pdf?__blob=publicationFile&v=1) Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine lange Tradition hinsichtlich der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Zu nennen sind hier vor allem Zusammenschlüsse wie Selbsthilfegruppen, Arbeitsgemeinschaften oder Patientenverbände. Die von Ihnen nachgefragte Form der ePartizipation wird im Bundesministerium für Gesundheit noch nicht praktiziert. Dies kann erfolgversprechend erst dann erfolgen, wenn die unter dem Aspekt Open Government beschrieben Voraussetzungen gegeben sind. Die späte Antwort bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen,