Bürgerbeteiligung Wohnen am Volkspark

1. sämtliche Unterlagen zur Auftragsvergabe der Veranstaltungen zum Beteiligungsverfahren "Wohnen am Volkspark" in Bahrenfeld-Nord und damit zusammenhängenden Leistungen. Vor allem Unterlagen, aus denen die Gründe, warum gerade die Firma "konsalt" die Aufträge erhalten hat, hervorgehen.

2. sämtliche internen Dokumente der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg über die Ziele und Erwartungen an diese Veranstaltungen.

3. sämtliche Unterlagen über Kosten für die oben genannten Veranstaltungen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. März 2018
  • Frist
    20. April 2018
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgerbeteiligung Wohnen am Volkspark [#27110]
Datum
17. März 2018 17:52
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. sämtliche Unterlagen zur Auftragsvergabe der Veranstaltungen zum Beteiligungsverfahren "Wohnen am Volkspark" in Bahrenfeld-Nord und damit zusammenhängenden Leistungen. Vor allem Unterlagen, aus denen die Gründe, warum gerade die Firma "konsalt" die Aufträge erhalten hat, hervorgehen. 2. sämtliche internen Dokumente der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg über die Ziele und Erwartungen an diese Veranstaltungen. 3. sämtliche Unterlagen über Kosten für die oben genannten Veranstaltungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eingegangen. Mit fre…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Bürgerbeteiligung Wohnen am Volkspark [#27110]
Datum
19. März 2018 12:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eingegangen. Mit freundlichem Gruß

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit senden wir Ihnen die in dem Antrag nach Hamburgischem Transparenzgesetz angef…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Bürgerbeteiligung Wohnen am Volkspark [#27110]
Datum
6. April 2018 08:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit senden wir Ihnen die in dem Antrag nach Hamburgischem Transparenzgesetz angeforderten Unterlagen. Bei der Nennung von Zielen und Erwartungen durch diese Veranstaltungen verweise ich auf die öffentlichen Protokolle der Veranstaltungen in den Jahren 2015 und 2016, in denen die dort vorgetragenen Ziele jeweils zu Beginn dargelegt werden. Darüber hinaus gehende Unterlagen, die den Auswahlprozess der Büros betreffen, müssten vorab mit den involvierten Büros abgesprochen und zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse auch umfangreich geschwärzt werden. Die kalkulierten Kostenpositionen dürfen wir Ihnen aufgrund der damit zusammenhängenden Geschäftsgeheimnisse nicht nennen. Die Bereitstellung dieser Unterlagen erfordert einen Arbeitsaufwand, der Ihnen nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann. Nach der Gebührenordnung vom 03.11.2013 für Amtshandlungen nach Anfragen des HmbTG werden hierfür Gebühren in Höhe von 30.- Euro fällig. Bitte teilen Sie uns per E-Mail mit, ob Sie bereit wären die entsprechenden Kosten für die Bereitstellung weiterer Unterlagen zu übernehmen. In diesem Fall benötigen wir für die Erstellung eines Gebührenbescheides Ihre vollständige Postanschrift. Nennen können wir Ihnen die Gesamtkosten die durch die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Wettbewerbsverfahren entstanden sind, diese betragen 45.500 Euro. Mit freundlichem Gruß