Bürgerbeteiligung zum Elektromobilitätskonzept

Antworten auf die folgenden Fragen.

Vorab. Ich beteilige mich über FragDenStaat.de aus Transparenz-Gründen. So können eventuell wiederholende Fragen und Argumente vermieden werden. Die Fragenstellungen auf https://emobil-myk.de/ sehe ich leider als Lückenhaft.

1. Warum ist der Bereich "Klima" zuständig und nicht Verkehr, Bau, Umwelt oder Wirtschaft?
2. Wie ist die Verantwortlichkeit bzw Verbindlichkeit der Umsetztung des Konzepts?
3. Werden verfehlungen der Ziele bzw. Vorgaben folgen haben? (z.B. Strafrechtlich/ Ordnungswiedrig, personell)
4. Warum wird ein Elektromobilitätskonzept erstellt und nicht der ÖPNV verbessert? (Radwege, Bus und Bahn Preise...)
5. Als Ziele werden gennant:
- Umstellung von Pendlerverkehren
- Umstellung des kreiseigenen Fuhrparks
- Mobilität im Bereich des Tourismus im Landkreis
Für diese Ziele sind warscheinlich andere Maßnahmen geeigneter. Werden auch alternativen zu Elektromobilität berücksichtigt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antworten auf die…
An Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgerbeteiligung zum Elektromobilitätskonzept [#195415]
Datum
17. August 2020 13:02
An
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antworten auf die folgenden Fragen. Vorab. Ich beteilige mich über FragDenStaat.de aus Transparenz-Gründen. So können eventuell wiederholende Fragen und Argumente vermieden werden. Die Fragenstellungen auf https://emobil-myk.de/ sehe ich leider als Lückenhaft. 1. Warum ist der Bereich "Klima" zuständig und nicht Verkehr, Bau, Umwelt oder Wirtschaft? 2. Wie ist die Verantwortlichkeit bzw Verbindlichkeit der Umsetztung des Konzepts? 3. Werden verfehlungen der Ziele bzw. Vorgaben folgen haben? (z.B. Strafrechtlich/ Ordnungswiedrig, personell) 4. Warum wird ein Elektromobilitätskonzept erstellt und nicht der ÖPNV verbessert? (Radwege, Bus und Bahn Preise...) 5. Als Ziele werden gennant: - Umstellung von Pendlerverkehren - Umstellung des kreiseigenen Fuhrparks - Mobilität im Bereich des Tourismus im Landkreis Für diese Ziele sind warscheinlich andere Maßnahmen geeigneter. Werden auch alternativen zu Elektromobilität berücksichtigt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195415/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bürgerbeteiligung zum Elektromobilitätskonzept“ …
An Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bürgerbeteiligung zum Elektromobilitätskonzept [#195415]
Datum
22. September 2020 10:23
An
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bürgerbeteiligung zum Elektromobilitätskonzept“ vom 17.08.2020 (#195415) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195415/

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Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Bürgerbeteiligung zum Elektromobilitätskonzept des Landkreis Ma…
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
AW: Bürgerbeteiligung zum Elektromobilitätskonzept [#195415]
Datum
28. September 2020 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Bürgerbeteiligung zum Elektromobilitätskonzept des Landkreis Mayen-Koblenz. Der Landkreis Mayen-Koblenz möchte durch eigene Maßnahmen Vorreiter sein. Grundsätzlich soll die allgemeine Mobilität im Landkreis klimafreundlicher gestaltet werden, so dass die Verkehrsbelastungen und damit einhergehend die Schadstoff- und Lärmemissionen verringert werden. Hierzu hat der Landkreis Mayen-Koblenz umfangreiche Maßnahmen in die Wege geleitet, unter anderem die Erstellung eines kreiseigenen Elektromobilitätskonzeptes in Auftrag gegeben. Bei der Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes ist eine allgemeine Beteiligung erwünscht und gewollt. Hierfür wurde eigens eine Online-Plattform eingerichtet, auf der Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen und Anregungen zur Elektromobilität äußern können. Die Online-Plattform bietet den Nutzern die Möglichkeit, Vorschläge auf einer interaktiven Karte einzutragen. Zum Beispiel gewünschte Standorte von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, Pedelecs oder E-Bikes. Ebenfalls können auch Stationen für Car- oder Bikesharing in der Karte vermerkt werden. Auf die Nutzer der Plattform wartet darüber hinaus ein Fragebogen zur eigenen Mobilität und zu persönlichen Erfahrungen mit Elektrofahrzeugen. Ziel der Fragen ist es, Informationen über die bisherigen Erfahrungen der Bürger mit dem Thema Elektromobilität zu erhalten und gleichzeitig einen Eindruck zu gewinnen, welche Verkehrsmittel aktuell von ihnen genutzt werden. Alle Angaben werden im Rahmen der Konzepterstellung ausgewertet und die Ergebnisse fließen in die Ausarbeitung von Maßnahmen ein. Die online-Beteiligungsplattform https://emobil-myk.de/ ist noch bis einschließlich 30. September 2020 geöffnet. Im Anschluss daran ist eine online-Beteiligung in Form von E-Mails möglich. Hierzu sind Anmerkungen und Vorschläge zur Elektromobilität im Landkreis Mayen-Koblenz an folgende E-Mail zu senden: <<E-Mail-Adresse>> Zu Ihren Fragen möchten wir wie folgt Stellung beziehen: 1. Warum ist der Bereich "Klima" zuständig und nicht Verkehr, Bau, Umwelt oder Wirtschaft? Das Thema Mobilität ist unter anderem Bestandteil des integrierten Klimaschutzkonzeptes des Landkreises Mayen-Koblenz, für dessen Umsetzung die Stabsstelle S9 - Integrierte Umweltberatung und Klimaschutz - zuständig ist. Die Stabsstelle S9 ist der Abteilung Umwelt und Bauen zugeordnet und realisiert die einzelnen Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen bzw. Referaten innerhalb der Kreisverwaltung. Das integrierte Klimaschutzkonzept beinhaltet für den Bereich Mobilität verschiedene Maßnahmen, unter anderem auch zur Elektromobilität, wie z.B. die Maßnahme MOB 4 „Schaffung von Infrastrukturen zur Förderung der Elektromobilität“. Zur Umsetzung dieser Maßnahme sind „nächste Schritte“ aufgeführt, die durch das Elektromobilitätskonzept abgedeckt werden. Das integrierte Klimaschutzkonzept und weitergehende Informationen erhalten Sie unter https://www.kvmyk.de/kv_myk/Themen/Kl... 2. Wie ist die Verantwortlichkeit bzw. Verbindlichkeit der Umsetzung des Konzepts? Im Zuge der Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes sollen Maßnahmen herausgearbeitet werden, die zu einer Reduzierung der Schadstoff- sowie Lärmemissionen beitragen können. Die Entwicklung der Maßnahmen erfolgt unter öffentlicher Beteiligung. Der Beschluss zur Umsetzung der Maßnahmen obliegt im Einzelfall den zuständigen politischen Entscheidungsgremien. 3. Werden Verfehlungen der Ziele bzw. Vorgaben Folgen haben? (z.B. strafrechtlich/ ordnungswidrig, personell) Das Elektromobilitätskonzept soll im Rahmen der Grundlagenermittlung Potentiale aufzeigen. Diese sollen durch Maßnahmen konkretisiert und mit Zielen unterlegt werden. Die Maßnahmen sind im Einzelfall durch die politischen Entscheidungsgremien zu beschließen. 4. Warum wird ein Elektromobilitätskonzept erstellt und nicht der ÖPNV verbessert? (Radwege, Bus und Bahn Preise...) Der Landkreis Mayen-Koblenz ist bei der Gestaltung seiner zukünftigen Mobilität engagiert und zukunftsorientiert unterwegs. So wird zeitnah zum Elektromobilitätskonzept ein Radverkehrskonzept für den Landkreis Mayen-Koblenz erarbeitet. Dieses soll das Radwegenetz im Landkreis Mayen-Koblenz untersuchen und geeignete Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur aufzeigen. Für den ÖPNV hat der Landkreis Mayen-Koblenz gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Rhein-Mosel ein neues Linienkonzept für das Kreisgebiet entwickelt, welches im Dezember 2021 an den Start gehen wird. Das Konzept umfasst sechs Linienbündel (Maifeld, Pellenz, Vordereifel, Stadt Andernach, Linke Rheinseite, Rechte Rheinseite) und basiert auf dem ÖPNV-Konzept Nord des Landes Rheinland-Pfalz. Die Vorabbekanntmachungen als Voraussetzung für das Vergabeverfahren wurden bereits europaweit veröffentlicht. Die Planungen sehen u. a. eine höhere Taktung der Verbindungen, neue Freizeitlinien und ein ausgeweitetes Spätbusnetz vor. Insgesamt erwartet die Fahrgäste eine deutliche Steigerung der Qualität in Bezug auf die Verbindungshäufigkeit, der Fahrmöglichkeiten und auch der eingesetzten Fahrzeuge (mindestens Schadstoffklasse Euro VI, Barrierefreiheit, WLAN). Die Tarifgestaltung erfolgt durch den Verkehrsverbund Rhein-Mosel und unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung. So wurde zu Beginn des Jahres das verbundweit gültige Jobticket eingeführt als neues Tarifmodell eingeführt. Weitere attraktive Tarifmodelle werden derzeit entwickelt. 5. Als Ziele werden genannt: - Umstellung von Pendlerverkehren - Umstellung des kreiseigenen Fuhrparks - Mobilität im Bereich des Tourismus im Landkreis Für diese Ziele sind wahrscheinlich andere Maßnahmen geeigneter. Werden auch alternativen zu Elektromobilität berücksichtigt? Das Elektromobilitätskonzept wird durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert und bezieht sich auf die Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI vom 05.12.2017 und dem Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Elektromobilitätskonzepten ( 06/2018). Ziel der Förderrichtlinie ist es, die Kommunen in ihrer Funktion als Vorreiter und Multiplikator bei der Einführung der Elektromobilität zu unterstützen und damit eine signifikante Erhöhung der Fahrzeugzahlen zu erreichen. Ziele für die Erstellung des Elektromobilitätskonzeptes wurden nicht definiert, vielmehr wurden die inhaltlichen Schwerpunkte mit den Vorgaben der Förderrichtlinie abgestimmt. Weitere Informationen zum Elektromobilitätskonzept des Landkreises Mayen-Koblenz finden sich unter: https://www.kvmyk.de/kv_myk/Themen/Kl... Mit freundlichen Grüßen