Bürgergeld

Warum werden Rentner bei der Auszahlung des Bürgergeldes ausgeschlossen? Wie jüngst im TV argumentiert: Rentner erhalten dafür "kräftige" Rentenerhöhung gilt nicht. Höhe ist noch unbestimmt. Zudem sind beides unterschiedliche Zahlungen. Können nicht gegeneinander aufgerechnet werden.
Hat Verfassungsklage gegen die Diskriminierung der Rentner Aussicht auf Erfolg?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. März 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum werden Rent…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürgergeld [#244888]
Datum
29. März 2022 07:54
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum werden Rentner bei der Auszahlung des Bürgergeldes ausgeschlossen? Wie jüngst im TV argumentiert: Rentner erhalten dafür "kräftige" Rentenerhöhung gilt nicht. Höhe ist noch unbestimmt. Zudem sind beides unterschiedliche Zahlungen. Können nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Hat Verfassungsklage gegen die Diskriminierung der Rentner Aussicht auf Erfolg?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244888/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
V B 5 - O 1319/22/10001 :034 Sehr << Antragsteller:in >> die Übersendung eines Bescheides in dem o.g.…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Ihr IFG-Antrag zum Thema Bürgergeld
Datum
29. April 2022 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
V B 5 - O 1319/22/10001 :034 Sehr << Antragsteller:in >> die Übersendung eines Bescheides in dem o.g. IFG-Verfahren vom 5. April 2022 an die von Ihnen angegebene Anschrift ist fehlgeschlagen. Deshalb bitte ich hiermit um Mitteilung Ihrer zustellungsfähigen Postanschrift bis zum 16. Mai 2022. Sollten Sie die Angaben bis zum vorgenannten Termin nicht nachreichen, gehe ich davon aus, dass Sie an der weiteren Bearbeitung dieses IFG-Antrags nicht länger festhalten und keinen Bescheid wünschen. Zum Hintergrund: Das Verwaltungsverfahrensrecht (VwVfG) fordert grundsätzlich für auf Antrag zu führende Verwal­tungsverfahren, wie das Verfahren nach dem IFG, die Klarheit der Identität von Antragstelle­rinnen oder -stellern. Dazu gehört insbesondere bei einer ablehnenden Entscheidung die Mit­teilung eines vollständigen Namens mit entsprechender Postanschrift. Nur so kann die Behör­de für eine formgerechte, ordnungsgemäße und rechtssicher nachweisbare Zustellung Sorge tragen. Für die Zusendung des förmlichen ablehnenden Bescheides ist deshalb noch die Anga­be Ihrer zustellungsfähigen Postanschrift erforderlich. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für den Hinweis. Meine Anschrift: << Antragsteller:in >> <<…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag zum Thema Bürgergeld [#244888]
Datum
29. April 2022 16:18
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für den Hinweis. Meine Anschrift: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 244888 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244888/