Bürgerhaushalt 2017
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 9. Oktober 2017 wurde der Bürgerhaushalt 2017 gestartet. Bis zum 29. Oktober 2017 konnten Vorschläge eingereicht und noch bis zum 12. November 2017 bewertet werden. Danach sollte die Verwaltung die Vorschläge prüfen.
Diese Prüfung scheint bis heute nicht stattgefunden zu haben. Zumindest wurden die Ergebnisse der Prüfung nicht unter https://buergerhaushalt.stadt-koeln.de/2017/ veröffentlicht.
Bitte teilen Sie mir daher mit:
1. Was hat die Durchführung des Bürgerhaushalts 2017 gekostet?
2. Wurden die Vorschläge durch die Verwaltung geprüft?
Wenn ja:
2.1 Wann werden die Ergebnisse der Prüfung veröffentlicht?
2.2 Wann werden die Vorschläge umgesetzt?
Wenn nein:
2.3 Wann wird die Prüfung der Ergebnisse erfolgen?
2.4 Ist eine Umsetzung noch geplant?
3. Welche Haushaltsmittel waren für die Umsetzung der Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt vorgesehen?
4. Was ist mit diesen Mitteln geschehen?
5. Sind im aktuellen und kommenden Haushalt noch Mittel für die Umsetzung der Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt vorgesehen?
6. Wird es auch zukünftig noch einen Bürgerhaushalt geben?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum17. Dezember 2019
-
21. Januar 2020
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- Von
- Rüdiger Krause
- Betreff
- Bürgerhaushalt 2017 [#172282]
- Datum
- 17. Dezember 2019 13:19
- An
- Kommunalverwaltung Köln
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Kommunalverwaltung Köln
- Betreff
- Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
- Datum
- 20. Januar 2020 09:34
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Rüdiger Krause
- Betreff
- AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
- Datum
- 20. Januar 2020 11:01
- An
- Kommunalverwaltung Köln
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Kommunalverwaltung Köln
- Betreff
- AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
- Datum
- 6. Februar 2020 09:49
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Rüdiger Krause
- Betreff
- AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
- Datum
- 21. Februar 2020 12:03
- An
- Kommunalverwaltung Köln
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Kommunalverwaltung Köln
- Betreff
- AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
- Datum
- 12. März 2020 15:03
- Status
- Warte auf Antwort
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- Rüdiger Krause
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- AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
- Datum
- 21. Mai 2020 12:41
- An
- Kommunalverwaltung Köln
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- AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
- Datum
- 30. Juni 2020 00:10
- An
- Kommunalverwaltung Köln
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- Rüdiger Krause
- Betreff
- AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
- Datum
- 7. März 2021 12:57
- An
- Kommunalverwaltung Köln
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- Kommunalverwaltung Köln
- Betreff
- AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
- Datum
- 19. März 2021 17:03
- Status
- Warte auf Antwort
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- Rüdiger Krause
- Betreff
- AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
- Datum
- 10. Februar 2024 18:20
- An
- Kommunalverwaltung Köln
- Status
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- Von
- Kommunalverwaltung Köln
- Betreff
- WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
- Datum
- 20. März 2024 14:15
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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