Bürgerhaushalt 2017

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 9. Oktober 2017 wurde der Bürgerhaushalt 2017 gestartet. Bis zum 29. Oktober 2017 konnten Vorschläge eingereicht und noch bis zum 12. November 2017 bewertet werden. Danach sollte die Verwaltung die Vorschläge prüfen.

Diese Prüfung scheint bis heute nicht stattgefunden zu haben. Zumindest wurden die Ergebnisse der Prüfung nicht unter https://buergerhaushalt.stadt-koeln.de/2017/ veröffentlicht.

Bitte teilen Sie mir daher mit:

1. Was hat die Durchführung des Bürgerhaushalts 2017 gekostet?

2. Wurden die Vorschläge durch die Verwaltung geprüft?

Wenn ja:
2.1 Wann werden die Ergebnisse der Prüfung veröffentlicht?
2.2 Wann werden die Vorschläge umgesetzt?

Wenn nein:
2.3 Wann wird die Prüfung der Ergebnisse erfolgen?
2.4 Ist eine Umsetzung noch geplant?

3. Welche Haushaltsmittel waren für die Umsetzung der Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt vorgesehen?

4. Was ist mit diesen Mitteln geschehen?

5. Sind im aktuellen und kommenden Haushalt noch Mittel für die Umsetzung der Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt vorgesehen?

6. Wird es auch zukünftig noch einen Bürgerhaushalt geben?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Dezember 2019
  • Frist
    21. Januar 2020
  • 3 Follower:innen
Rüdiger Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> am 9. Oktober…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Bürgerhaushalt 2017 [#172282]
Datum
17. Dezember 2019 13:19
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> am 9. Oktober 2017 wurde der Bürgerhaushalt 2017 gestartet. Bis zum 29. Oktober 2017 konnten Vorschläge eingereicht und noch bis zum 12. November 2017 bewertet werden. Danach sollte die Verwaltung die Vorschläge prüfen. Diese Prüfung scheint bis heute nicht stattgefunden zu haben. Zumindest wurden die Ergebnisse der Prüfung nicht unter https://buergerhaushalt.stadt-koeln.de/2017/ veröffentlicht. Bitte teilen Sie mir daher mit: 1. Was hat die Durchführung des Bürgerhaushalts 2017 gekostet? 2. Wurden die Vorschläge durch die Verwaltung geprüft? Wenn ja: 2.1 Wann werden die Ergebnisse der Prüfung veröffentlicht? 2.2 Wann werden die Vorschläge umgesetzt? Wenn nein: 2.3 Wann wird die Prüfung der Ergebnisse erfolgen? 2.4 Ist eine Umsetzung noch geplant? 3. Welche Haushaltsmittel waren für die Umsetzung der Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt vorgesehen? 4. Was ist mit diesen Mitteln geschehen? 5. Sind im aktuellen und kommenden Haushalt noch Mittel für die Umsetzung der Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt vorgesehen? 6. Wird es auch zukünftig noch einen Bürgerhaushalt geben? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 172282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172282 Postanschrift Rüdiger Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Köln
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrter Herr Krause, vielen Dank für Ihr Inte…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
20. Januar 2020 09:34
Status
Warte auf Antwort
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10,9 KB


Sehr geehrter Herr Krause, vielen Dank für Ihr Interesse am Kölner Bürgerhaushalt. Gerne gehe ich auf Ihre Fragen ein. Entschuldigen Sie, dass ich nicht schon früher dazu gekommen bin, Ihnen zu antworten.. 1. Was hat die Durchführung des Bürgerhaushaltes 2017 gekostet? Die Kosten des Bürgerhaushaltes 2017 lassen sich noch nicht vollständig beziffern, da noch nicht alle Arbeiten hierzu abgeschlossen sind. 2. Wurden die Vorschläge durch die Verwaltung geprüft? Die im Rahmen des Bürgerhaushaltsverfahrens ermittelten TOP 10 Vorschläge für den jeweiligen Stadtbezirk wurden von der Fachverwaltung auf ihre Umsetzbarkeit und finanziellen Auswirkungen hin geprüft. 2.1 Wann werden die Ergebnisse der Prüfung veröffentlicht?(Antwort zusam. mit 2.2) 2.2 Wann werden die Vorschläge umgesetzt? (2.1 und 2.2) Eine Vielzahl der Vorschläge waren schon Bestandteil bestehender Planungen und wurden daher schon umgesetzt. Eine entsprechende Veröffentlichung steht noch aus. 3. Welche Haushaltsmittel waren für die Umsetzung der Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt vorgesehen? Zur Umsetzung der Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt 2017 wurden 100.000 € pro Stadtbezirk veranschlagt. 4. Was ist mit diesen Mitteln geschehen? (Antwort zusam. mit 5) 5. Sind im aktuellen und kommenden Haushalt noch Mittel für die Umsetzung der Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt vorgesehen? (4 und 5) Das Budget steht weiterhin zur Verfügung. 6. Wird es auch zukünftig noch einen Bürgerhaushalt geben. Dies lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mit Bestimmtheit beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282] Sehr geehrte<< Anrede >>
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Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
Datum
20. Januar 2020 11:01
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antworten. Auf den Webseiten zum Bürgerhaushalt findet man folgende Information: "Durch die Bewertungen ergibt sich nun eine Bestenliste mit den Top 10 - Vorschlägen für jeden Bezirk sowie den Top 10 - Vorschlägen, die nicht einem bestimmten Stadtbezirk zugeordnet werden können. Diese werden den politischen Gremien nach erfolgter Prüfung und Stellungnahme durch die Verwaltung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die abschließende Entscheidung erfolgt durch den Rat der Stadt Köln." In den Vorjahren wurden die Bewertungen der Verwaltung immer auf der Seite veröffentlicht und den Bezirksvertretungen gesammelt vorgelegt. Wieso ist man hiervon abgewichen? Wo kann man nachlesen - ohne das gesamte Ratsinformationssystem zu durchduchen -, welche Vorschläge vom Rat und den Bezirksvertretungen beschlossen wurden und umgesetzt wurden oder noch werden? Meines Erachtens war die Umsetzung der Vorschläge völlig intransparent. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 172282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172282
Kommunalverwaltung Köln
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282] Sehr geehrter Herr Krause, wie bereit…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
Datum
6. Februar 2020 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, wie bereits in meiner Mail vom 20.01.2020 angesprochen, ergab sich nach der Ermittlung der Top 10 Vorschläge je Bezirk und der Prüfung durch die Fachverwaltung das Ergebnis, dass der überwiegende Teil der Vorschläge bereits Bestandteil bestehender Beschlüsse von Rat und den Bezirksvertretungen waren. Sie befanden sich schon während des Voting`s in einer Planungs- und oder Umsetzungsphase. Ein weiterer Teil der Vorschläge lag außerhalb des für den Bürgerhaushalt vorhandenen Budgets oder war aus fachlichen Erwägungen heraus nicht umsetzbar. Somit ist die Situation entstanden, dass wesentlich mehr Vorschläge mit einem erheblich höheren finanziellen Volumen umgesetzt wurden, als mit den eigentlich pro Bezirk vorhandenen Budget von 100.000 € möglich gewesen wären. Wie bereits mitgeteilt, bleibt das Budget pro Bezirk bestehen. Eine entsprechende Einbindung der politischen Gremien sowie eine Veröffentlichung stehen noch an. Sollten Sie Fragen zu einem Vorschlag haben, bitte ich um eine kurze Information. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282] Sehr geehrte<< Anrede >>
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Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
Datum
21. Februar 2020 12:03
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> zugesagt war im Rahmen des Bürgerhaushalts, dass die Verwaltung zu den ersten zehn Vorschläge eines jeden Stadtbezirks und den ersten zehn bezirksübergreifenden Vorschlägen eine Stellungnahme abgibt. In den vorigen Bürgerhaushalten wurden diese veröffentlicht. Beim Bürgerhaushalt 2017 wurde dies nicht gemacht. Dennoch muss es ja Stellungnahmen geben. Ich bitte Sie, mir diese zuzusenden. Weiterhin bitte ich um die Information, welche Vorschläge umgesetzt wurden und welche sich noch in der Umsetzung befinden. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 172282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172282
Kommunalverwaltung Köln
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282] Sehr geehrter Herr Krause, nochmals v…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
Datum
12. März 2020 15:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, nochmals vielen Dank für Ihr Interesse am Kölner Bürgerhaushalt. Hinsichtlich Ihrer Anfrage zur Veröffentlichung von Stellungnahmen der Fachverwaltung sowie zu den Sachständen der zehn bestbewerteten Vorschläge je Bezirk darf ich auf unsere bisher geführte Kommunikation verweisen. Im Rahmen des Bürgerhaushaltsverfahrens steht derzeit noch eine entsprechende Einbindung der politischen Gremien aus. Nach Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes NRW kann ich der von Ihnen gewünschten Veröffentlichung noch nicht entsprechen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die von Ihnen gewünschten Informationen selbstverständlich öffentlich zugänglich gemacht. Bis dahin bitte ich um ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282] Sehr geehrte<< Anrede >>
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Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
Datum
21. Mai 2020 12:41
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> inzwischen sind mehr als zweieinhalb Jahre vergangen seitdem die Bewertungsphase beendet wurde. Wann erfolgt die Einbindung der politischen Gremien? Wer verursacht die lange Verzögerung? Die Verwaltung oder die Politik? Es kann doch nicht Sinn eines Bürgerhaushalts sein, dass Bürger befragt werden und das im Anschluss keine Informationen über die Wünsche erfolgen. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 172282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172282
Rüdiger Krause
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282] Sehr geehrte<< Anrede >>
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
Datum
30. Juni 2020 00:10
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider hatten Sie meine letzte E-Mail bisher nicht beantwortet, weshalb ich Sie hieran noch einmal erinnern möchte. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 172282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172282/
Rüdiger Krause
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282] Sehr << Anrede >> ich war…
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Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
Datum
7. März 2021 12:57
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich warte noch immer auf die Beantwortung meiner Nachfrage vom 21. Mai 2020. Inzwischen ist der Bürgerhaushalt 2017 seit mehr als drei Jahren abgeschlossen und noch immer keine Ergebnisse veröffentlicht. Ist das die Art wie die Verwaltung der Stadt Köln mit dem Steuerzahler umgehen möchte? Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 172282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172282/
Kommunalverwaltung Köln
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282] Sehr geehrter Herr Krause, es steht w…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
Datum
19. März 2021 17:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Krause, es steht weiterhin leider nicht fest, wann eine Einbindung der politischen Gremien beabsichtigt ist. Wie ich Ihnen bereits am 06.02.2020 mitgeteilt habe, hat sich im Ergebnis bei diesem Bürgerhaushalt erstmalig die Besonderheit gezeigt, dass der überwiegende Teil der Vorschläge losgelöst vom Bürgerhaushalt bereits Bestandteil bestehender Beschlüsse von Rat und den Bezirksvertretungen waren und somit auch öffentlich bekannt war. Ein weiterer Teil der Vorschläge lag außerhalb des für den Bürgerhaushalt vorhandenen Budgets oder war aus fachlichen Erwägungen heraus nicht umsetzbar. Ich stimme Ihnen zu, dass die Informationen zu der v. g. Situation sowie zum Umsetzungstand der eingebrachten Umschläge nicht ausreichend war und an die Informationsbedarfe der Bürgerschaft angepasst werden muss. Leider sind die Plattformen zum Bürgerhausalt für eine zeitgemäße Darstellung der benötigten Inhalte technisch nicht mehr aktuell. Sollten Sie konkrete Fragen zu einem eingebrachten Vorschlag haben, bitte ich um eine kurze Information. Wenn es zu einem Fortgang des Verfahrens kommt, werden wir Sie unaufgefordert hierüber und die dann damit verbundenen Entscheidungen informieren. Viele Grüße
Rüdiger Krause
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282] Sehr << Anrede >> inzwisc…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
Datum
10. Februar 2024 18:20
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> inzwischen sind rund drei weitere Jahre ins Land gezogen. Immer noch sind einige meiner im Jahr 2019 gestellten Fragen unbeantwortet, unter anderem zu den Kosten der Durchführung des Bürgerhaushalts. Stehen die Budgets immer noch zur Verfügung oder wurden diese inzwischen anderweitig verwendet. Gab es zwischenzeitlich eine Veröffentlichung zu den Vorschlägen und eine politische Entscheidung, die mir vielleicht entgangen ist? Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause

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WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282] Sehr geehrter Herr Krause, gern teil…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#172282]
Datum
20. März 2024 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,4 KB


Sehr geehrter Herr Krause, gern teile ich Ihnen den aktuellen Sachstand zum Bürgerhaushalt mit, diesen finden Sie hier: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=882006&type=do Wegen der dort genannten Gründe gibt es leider keine neuen Entwicklungen. Mit freundlichen Grüßen