Bürgschaften für Schiffskredite der hsh portfoliomanagement AöR

Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben mit ihrer hsh portfoliomanagement AöR der HSH Nordbank Schiffskredite für 256 Schiffe abgekauft. Laut DS 21/5133 vom 12.7.2016 sind für diese Schiffe Sicherheiten hinterlegt worden.
Es handelt sich laut Drucksache um ein "übliches Sicherheitenpaket" aus Hypotheken, Abtretungen von Chartereinkünften und Versicherungsansprüchen sowie zusätzliche Sicherheiten wie Garantie, Kontoverpfändungen und andere Sicherheiten.

Bitte teilen Sie mir mit:
1. Wie teilen sich die verschiedenen Sicherheiten prozentual auf die Schiffskredit bzw. Schiffe auf.
2. Für wie viele Schiffskredite / Schiffe und welche Schiffsklassen sind Garantien und/oder Bürgschaften und/oder Kontoverpfändungen hinterlegt worden?
3. Bei wie vielen Schiffskrediten steht als Sicherheit lediglich das Schiff zur Verfügung?

Nach Auskunft der Finanzbehörde Hamburg liegen die für mein Auskunftsbegehren notwendigen Kreditakten und Unterlagen bei der hsh portfoliomanagement AöR, weil sie das Kreditportfolio bewirtschaftet.
Als Finanzministerium von Schleswig-Holstein üben Sie gemäß Staatsvertrag die Aufsicht über die hsh portfoliomanamgent AöR aus. Damit sind Sie über die Angelegenheiten der poma als Anstalt öffentlichen Rechts zur Auskunft verpflichtet bzw. angehalten, die Anstalt öffentlichen Rechts, die poma, zur Auskunft zu verpflichten.
Da das Finanzministerium öffentlich stets betont, dass das Kreditportfolio "vermögensschonend" für die SteuerzahlerInnen von Hamburg und Schleswig-Holstein abgebaut werden soll, ist es naheliegend, dass die Informationen über die Aufteilung der Sicherheiten aufbereitet vorliegen, weil sonst eine vermögensschonende Abwicklung nicht möglich wäre.

In diesem Sinne bitte ich um Auskunft, Akteneinsicht oder Kopien aus den Akten.

Ich bedanke mich für die rasche Beantwortung meiner Fragen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2017
  • Frist
    5. Februar 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Länder…
An Finanzministerium Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
Bürgschaften für Schiffskredite der hsh portfoliomanagement AöR [#19795]
Datum
6. Januar 2017 12:52
An
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein haben mit ihrer hsh portfoliomanagement AöR der HSH Nordbank Schiffskredite für 256 Schiffe abgekauft. Laut DS 21/5133 vom 12.7.2016 sind für diese Schiffe Sicherheiten hinterlegt worden. Es handelt sich laut Drucksache um ein "übliches Sicherheitenpaket" aus Hypotheken, Abtretungen von Chartereinkünften und Versicherungsansprüchen sowie zusätzliche Sicherheiten wie Garantie, Kontoverpfändungen und andere Sicherheiten. Bitte teilen Sie mir mit: 1. Wie teilen sich die verschiedenen Sicherheiten prozentual auf die Schiffskredit bzw. Schiffe auf. 2. Für wie viele Schiffskredite / Schiffe und welche Schiffsklassen sind Garantien und/oder Bürgschaften und/oder Kontoverpfändungen hinterlegt worden? 3. Bei wie vielen Schiffskrediten steht als Sicherheit lediglich das Schiff zur Verfügung? Nach Auskunft der Finanzbehörde Hamburg liegen die für mein Auskunftsbegehren notwendigen Kreditakten und Unterlagen bei der hsh portfoliomanagement AöR, weil sie das Kreditportfolio bewirtschaftet. Als Finanzministerium von Schleswig-Holstein üben Sie gemäß Staatsvertrag die Aufsicht über die hsh portfoliomanamgent AöR aus. Damit sind Sie über die Angelegenheiten der poma als Anstalt öffentlichen Rechts zur Auskunft verpflichtet bzw. angehalten, die Anstalt öffentlichen Rechts, die poma, zur Auskunft zu verpflichten. Da das Finanzministerium öffentlich stets betont, dass das Kreditportfolio "vermögensschonend" für die SteuerzahlerInnen von Hamburg und Schleswig-Holstein abgebaut werden soll, ist es naheliegend, dass die Informationen über die Aufteilung der Sicherheiten aufbereitet vorliegen, weil sonst eine vermögensschonende Abwicklung nicht möglich wäre. In diesem Sinne bitte ich um Auskunft, Akteneinsicht oder Kopien aus den Akten. Ich bedanke mich für die rasche Beantwortung meiner Fragen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich hiermit bestätige. Diese habe ic…
Von
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Betreff
WG: Bürgschaften für Schiffskredite der hsh portfoliomanagement AöR [#19795]
Datum
12. Januar 2017 14:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich hiermit bestätige. Diese habe ich an die zuständige Stelle hsh portfoliomanagement AöR Martensdamm 4 · 24103 Kiel Telefon: +49 431 55579 100 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Die hsh portfoliomanagement AöR ist selbst informationspflichtige Stelle. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bürgschaften für Schiffskredite der hsh portfo…
An Finanzministerium Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bürgschaften für Schiffskredite der hsh portfoliomanagement AöR [#19795]
Datum
6. Februar 2017 00:09
An
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bürgschaften für Schiffskredite der hsh portfoliomanagement AöR“ vom 06.01.2017 (#19795) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, für deren Beantwortung das Ministerium letztlich verantwortlich ist, auch wenn die AöR selbst auskunftsverpflichtet ist. Sie als Ministerium können die Verantwortung nicht abgeben. Mit freundlichem Gruß Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Schiffskredite der hsh portfoliomanagement - Ihre Anfrage Sehr geehrtAntragsteller/in mit Nachricht vom 12. Janua…
Von
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Betreff
Schiffskredite der hsh portfoliomanagement - Ihre Anfrage
Datum
6. Februar 2017 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Nachricht vom 12. Januar 2017 haben wir Ihre oben genannte Anfrage erhalten. Wir haben uns bemüht, die von Ihnen erfragten Inhalte zu ergründen. Vorweg: die hsh portfoliomanagement AöR hat zum 30. Juni 2016 ein Kreditportfolio erworben, welches mit Schiffen besichert ist. Sie ist nicht Eigentümer von Schiffen. 1. Wie teilen sich die verschiedenen Sicherheiten prozentual auf die Schiffskredit bzw. Schiffe auf. Die Sicherheiten haften in der Regel für die jeweiligen Schiffskredite. Eine weitere Differenzierung kann nicht erfolgen, da die Schiffe die Sicherheit darstellen. 1. Für wie viele Schiffskredite / Schiffe und welche Schiffsklassen sind Garantien und/oder Bürgschaften und/oder Kontoverpfändungen hinterlegt worden? Für alle Schiffskredite bestehen in der Regel Garantien und/oder Bürgschaften und/oder Kontoverpfändungen. Hierbei ist zu beachten, dass neben den Darlehenskonten weitere Konten für die Schiffsgesellschaften geführt werden (bspw. Betriebsmittelkonten). Diese Konten sind in der Regel verpfändet. 1. Bei wie vielen Schiffskrediten steht als Sicherheit lediglich das Schiff zur Verfügung? Diese Frage ist bereits mit der Drucksache 21/5133 beantwortet. Bei keinem Schiffskredit steht als Sicherheit lediglich das Schiff zur Verfügung. Beste Grüße
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in gern informiere ich Sie über den Stand Ihrer Anfrage. Gestatten Sie mir zunächst…
Von
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Bürgschaften für Schiffskredite der hsh portfoliomanagement AöR [#19795]
Datum
6. Februar 2017 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in gern informiere ich Sie über den Stand Ihrer Anfrage. Gestatten Sie mir zunächst folgenden Hinweis: Die Anfrage ist innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages bei der informationspflichtigen Stelle zu beantworten. Bei Eingang am 6.1.17 endet die Frist am 6.2.17, also heute um Mitternacht. Hier wäre sogar noch ein späteres Datum maßgeblich, nämlich das des Eingangs bei der hsh portfoliomanagement AöR. Diese ist informationspflichtige Stelle gemäß § 2 Abs. 3 Ziff. 1 Informationszugangsgesetz SH (IZG), nicht das Finanzministerium. Vielmehr übt das Finanzministerium die Aufsicht über die Anstalt aus, würde also auf die Anstalt einwirken, wenn diese Ihrer Informationspflicht nicht nachkommt. Ich hatte mich bereits in der letzten Woche bei der Anstalt nach dem Stand der Angelegenheit erkundigt und die Zusage erhalten, dass bis zum 6.2.17, also noch heute, eine Antwort an Sie übermittelt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Kümmern in dieser Sache und für den Zwischenstand sowie die we…
An Finanzministerium Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Bürgschaften für Schiffskredite der hsh portfoliomanagement AöR [#19795]
Datum
8. Februar 2017 12:09
An
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Kümmern in dieser Sache und für den Zwischenstand sowie die weiteren Informationen. Ich warte dann weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mühen. Ich möchte dennoch noch einmal nachhaken, weil mir etw…
An Finanzministerium Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: Bürgschaften für Schiffskredite der hsh portfoliomanagement AöR [#19795]
Datum
8. Februar 2017 12:24
An
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mühen. Ich möchte dennoch noch einmal nachhaken, weil mir etwas unklar erscheint. Sie schreiben auf meine erste Frage nach der Verteilung der Sicherheiten prozentual auf die Schiffe "Die Sicherheiten haften in der Regel für die jeweiligen Schiffskredite. Eine weitere Differenzierung kann nicht erfolgen, da die Schiffe die Sicherheit darstellen." Das erscheint mir widersprüchlich zur Darstellung in den diversen Drucksachen und auch zu Ihren weiteren Antworten. Es sind ja gerade nicht nur die Schiffe, die die Sicherheiten darstellen - wie Sie selbst bei Frage 2 differenzieren. Deshalb noch mal meine Frage: Bitte teilen Sie mir mit, wie sich die Sicherheiten für die Kredite (neben dem Schiff) wie Bürgschaften, Garantien, Kontoverpfändungen prozentual auf die Schiffskredite verteilen. Sind also z.B. 25% der Kredite mit Bürgschaften besichert, weitere 30% mit Garantien? Und 100 % mit Kontoverpfändungen? Oder darf ich Sie aus Ihren Antworten zu 2. und 3. so verstehen: ALLE Kredite sind mit einem Schiff besichert, dazu ALLE Kredite mit einer Bürgschaft UND einer Garantie UND Kontoverpfändung? Dann wäre die Verteilung der Bürgschaften 100%. Da Sie bei der Antwort 2 "oder" schreiben und Sie selbst die Sicherheiten differenzieren, müsste eine prozentuale Verteilung aufzustellen sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in wie angekündigt, habe ich Ihre Nachfrage an die hsh portfoliomanagement AöR weitergel…
Von
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Bürgschaften für Schiffskredite der hsh portfoliomanagement AöR [#19795]
Datum
9. Februar 2017 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in wie angekündigt, habe ich Ihre Nachfrage an die hsh portfoliomanagement AöR weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Nachfrage teilen wir Ihnen auf diesem Wege mit, dass die Kredite in der Rege…
Von
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Betreff
WG: Bürgschaften für Schiffskredite der hsh portfoliomanagement AöR
Datum
3. März 2017 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Nachfrage teilen wir Ihnen auf diesem Wege mit, dass die Kredite in der Regel mit Schiffen besichert sind. Ertragskonten und Versicherungsansprüche der Eigentümergesellschaften sind in der Regel verpfändet. Die Sicherheitenstrukturen lassen sich nicht nach Bürgschaften, Garantien und Verpfändungen prozentual und damit trennscharf differenzieren, da teilweise auch eine der genannten Arten für mehrere Kreditnehmer mit mehreren Krediten mit verschiedenen Schiffen als Sicherheit haftet. Klassische Drittsicherheiten wie Bürgschaften oder Garantien von Privatpersonen und Unternehmen außerhalb der Kreditnehmereinheiten sind nur selten vorhanden. In der Mehrzahl handelt es sich um komplexe Sicherungsstrukturen, in denen über-Kreuz-Haftungen nicht ausgeschlossen sind. Eine prozentuale Aufteilung der Sicherheiten erscheint darüber hinaus nicht zielführend, da die Werthaltigkeit der Sicherheit von der genauen Ausgestaltung, der Bonität des Sicherungsgebers sowie der Verwertbarkeit abhängt. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider wirft sie wieder mehr Fragen auf als sie mein…
An Finanzministerium Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bürgschaften für Schiffskredite der hsh portfoliomanagement AöR [#19795]
Datum
16. März 2017 16:25
An
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider wirft sie wieder mehr Fragen auf als sie meine Anfrage beantwortet. In der DS 21/5133 vom 12.7.2016 steht ausdrücklich, dass es sich bei den Sicherheiten auch um "Garantien" handelt. Garantien sind ein anderes Wort für Bürgschaften. Die Politik hat also geantwortet: Die Kredite sind auch mit Garantien/Bürgschaften abgesichert. Jetzt schreiben Sie: "Klassische Drittsicherheiten wie Bürgschaften oder Garantien von Privatpersonen und Unternehmen außerhalb der Kreditnehmereinheiten sind nur selten vorhanden." Kürzer: "... Bürgschaften oder Garantien ... sind nur selten vorhanden." Das heißt, die Drucksache gibt nicht korrekt Auskunft? Denn was heißt: "nur selten vorhanden" ? Liegen Sie vor oder nicht. Und wenn Garantien/Bürgschaften nur selten vorhanden sind, liegen Sie Ihnen numerisch vor. Sonst könnten Sie diese Aussage nicht treffen. Wie viele Garantien/Bürgschaften sind denn nun hinterlegt für die zahlreichen Kredite für die 254/6 Schiffe? Außerdem - Sie schreiben von "außerhalb der Kreditnehmereinheiten"? Was heißt das? Was wären Garantien/Bürgschaften "innerhalb der Krelditnehmereinheiten"? Sie werfen hantieren hier mit Begrifflichkeiten, die ich nicht verstehe. Bitte erklären Sie mir das. Sie schreiben zudem: "In der Mehrzahl handelt es sich um komplexe Sicherungsstrukturen, in denen über-Kreuz-Haftungen nicht ausgeschlossen sind." Ich bin an den Garantien/Bürgschaften interessiert. Bedeuten die Überkreuz-Haftungen, dass für mehrere Schiffe eine Bürgschaft eines Reeders vorliegt? Ich verstehe Ihre Antwort auch hier nicht. Bitte erklären Sie das. Weiter: "Eine prozentuale Aufteilung der Sicherheiten erscheint darüber hinaus nicht zielführend ..." Ihre Aussage - dass eine prozentuale Aufteilung der Bürgschaften/Garantien nicht "zielführend" ist - ist keine Antwort auf meine Frage. Es ist eine Bewertung meiner Anfrage. Bitte antworten Sie mir auf meine Fragen. Ihnen liegen alle Informationen dazu vor. Sonst wäre der Abwicklungsauftrag nicht zu leisten. Die Auskunft nach Informationsfreiheitsgesetz bedeutet, dass ich als Bürgerin/Journalistin etwas mit Ihren Antworten auch anfangen kann. Meine Anfrage zieht sich seit Monaten hin. Dabei sind die Fragen einfach und klar gestellt. Sollte Ihre nächsten Antworten erneut ausweichend sein, werde ich den Datenschutzbeauftragten um Hilfe in dieser Sache bitten. Mit Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19795 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Finanzministerium Schleswig-Holstein
Ihre Anfrage vom 16. März 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedauern, dass unsere bisherigen Antworten nicht z…
Von
Finanzministerium Schleswig-Holstein
Betreff
Ihre Anfrage vom 16. März 2017
Datum
5. April 2017 09:12
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedauern, dass unsere bisherigen Antworten nicht zu der von Ihnen erwarteten Klarheit geführt haben. In der Tat ist der Bereich der Schiffsfinanzierungen ein Fachgebiet, welches auf Grund der Begrifflichkeiten und Zusammenhänge einer intensiveren Auseinandersetzung bedarf. Insofern hatten wir als höflichen Hinweis in unserer letzten Nachricht aufgenommen, dass die Sicherheitenarten und -strukturen nur begrenzt mit denen von Privatpersonen vergleichbar sind. Einer dieser Begriffe ist sicherlich auch die im Kreditwesen gängige Bezeichnung einer "Kreditnehmereinheit". Diese ist im § 14 KWG näher definiert und meint die Zusammenfassung von rechtlich und wirtschaftlich zusammenhängenden juristischen und privaten Personen. Wie in unserer Nachricht vom 3. März 2017 dargestellt, lässt sich die Sicherheitenstruktur nicht nach Bürgschaften, Garantien und Verpfändungen prozentual und damit trennscharf differenzieren, da teilweise auch eine der genannten Arten für mehrere Kreditnehmer mit mehreren Krediten mit verschiedenen Schiffen als Sicherheit haftet. Die genaue Anzahl der einzelnen Bürgschaften, Garantien und Verpfändungen liegt uns für das gesamte Portfolio derzeit nicht vor. Sie ist für unseren Abwicklungsauftrag auch unerheblich. Eine manuelle Auswertung können wir gern für Sie beauftragen. Nach ersten Schätzungen würde dies einen Umfang von 30 Stunden in Anspruch nehmen, die von einer externen Beratungsgesellschaft zu leisten wären. Gern informieren wir Sie auf Ihren Wunsch hin über den Ihnen dadurch anzulastenden Kostenanteil. Ebenso stehe ich Ihnen zur Unterstützung Ihrer Entscheidungsfindung telefonisch für eine Konkretisierung der ggfs. noch offenen Fragestellungen zur Verfügung. Beste Grüße