Burkaverbot an BaWü Schulen

welcher Prozentsatz der Schülerïnnen in BadenWürttemberg kam 2015 - 2020 vollverschleiert zum Unterricht.
An wieviel Schulen kam es dadurch zu Problemen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. August 2020
  • Frist
    3. September 2020
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Patrick Werner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: welcher P…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
Patrick Werner
Betreff
Burkaverbot an BaWü Schulen [#194300]
Datum
4. August 2020 15:06
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welcher Prozentsatz der Schülerïnnen in BadenWürttemberg kam 2015 - 2020 vollverschleiert zum Unterricht. An wieviel Schulen kam es dadurch zu Problemen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ << Adresse entfernt >> Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Patrick Werner Anfragenr: 194300 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194300/ Postanschrift Patrick Werner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Patrick Werner

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Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Ihre Anfrage vom 4. August 2020 Sehr geehrter Herr Werner, mit E-Mail vom 4. August 2020 haben Sie sich mit einem…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Anfrage vom 4. August 2020
Datum
2. September 2020 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,4 KB


Sehr geehrter Herr Werner, mit E-Mail vom 4. August 2020 haben Sie sich mit einem Aktenauskunftsersuchen an das Kultusministerium gewandt. Sie bitten um Auskunft zu folgenden Fragen: "Welcher Prozentsatz der Schülerinnen in Baden-Württemberg kam 2015 - 2020 vollverschleiert zum Unterricht. An wieviel Schulen kam es dadurch zu Problemen?" Gemäß § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz(LIFG) haben Antragsberechtigte gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Bei amtlichen Informationen handelt es sich gemäß § 3 Nr. 3 LIFG um bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Ob Schülerinnen und Schüler vollverschleiert zum Unterricht kommen, wird in Baden-Württemberg nicht statistisch erhoben. Weder dem Kultusministerium noch dem für statistische Erhebungen und Auswertungen im Kultusressort zuständigen Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg liegen daher die von Ihnen gewünschten Daten vor, sodass kein Anspruch auf Auskunft gemäß § 1 Abs. 2 LIFG besteht. Ihrem Auskunftsersuchen kann daher leider nicht entsprochen werden. Mit freundlichen Grüßen