Burkaverbot an BaWü Schulen

welcher Prozentsatz der Schülerïnnen in BadenWürttemberg kam 2019/2020 vollverschleiert zum Unterricht.
An welchen Schulen kam es daraufhin zu welchen konkreten Problemen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. August 2020
  • Frist
    3. September 2020
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Patrick Werner
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: welcher P…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Patrick Werner
Betreff
Burkaverbot an BaWü Schulen [#194277]
Datum
4. August 2020 12:08
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welcher Prozentsatz der Schülerïnnen in BadenWürttemberg kam 2019/2020 vollverschleiert zum Unterricht. An welchen Schulen kam es daraufhin zu welchen konkreten Problemen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ << Adresse entfernt >> Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Patrick Werner Anfragenr: 194277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194277/ Postanschrift Patrick Werner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Patrick Werner

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Werner, Ihren LIFG-Antrag vom 4. August 2020 haben wir erhalten. Für Schulangelegenheit ist in…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Burkaverbot an BaWü Schulen [#194277]
Datum
4. August 2020 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Werner, Ihren LIFG-Antrag vom 4. August 2020 haben wir erhalten. Für Schulangelegenheit ist in Baden-Württemberg das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zuständig. Daher bitten wir Sie, Ihr Anliegen direkt dorthin zu adressieren. Die allgemeine E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen