Bürobetrieb mit ungewarteter Klimaanlage in Corona Zeiten

in einem der Bürogebäude meines Arbeitgebers wird immer noch eine ungewartete Klimaanlage betrieben. Mit dem Raumklima hatten einige Mitarbeiter schon vor der Corona Krise im Winter gesundheitliche Probleme hatten. Dies ist in Corona Zeiten bei steigendem Infektionszahlen aus meiner Sicht nicht zu verantworten.

Was kann dagegen getan werden?

Es gibt seit heute die Homeoffice-Angebotspflicht nach §28b Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes, aber der Arbeitgeber übt Druck zur Anwesenheit auf die Mitarbeiter aus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. November 2021
  • Frist
    24. Dezember 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Wuppertal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bürobetrieb mit ungewarteter Klimaanlage in Corona Zeiten [#233482]
Datum
22. November 2021 13:46
An
Gesundheitsamt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in einem der Bürogebäude meines Arbeitgebers wird immer noch eine ungewartete Klimaanlage betrieben. Mit dem Raumklima hatten einige Mitarbeiter schon vor der Corona Krise im Winter gesundheitliche Probleme hatten. Dies ist in Corona Zeiten bei steigendem Infektionszahlen aus meiner Sicht nicht zu verantworten. Was kann dagegen getan werden? Es gibt seit heute die Homeoffice-Angebotspflicht nach §28b Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes, aber der Arbeitgeber übt Druck zur Anwesenheit auf die Mitarbeiter aus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233482 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233482/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Wuppertal
Sehr Antragsteller/in das Gesundheitsamt ist für den öffentlich Bereich zuständig. Sie müssten sich meiner Auffas…
Von
Gesundheitsamt Wuppertal
Betreff
AW: Bürobetrieb mit ungewarteter Klimaanlage in Corona Zeiten [#233482]
Datum
23. November 2021 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in das Gesundheitsamt ist für den öffentlich Bereich zuständig. Sie müssten sich meiner Auffassung nach mit Ihrem Anliegen an das Amt für Arbeitsschutz bei der Bezirksregierung Düsseldorf wenden. https://www.brd.nrw.de/themen/arbeitsschutz Mit freundlichen Grüßen