Bußgelder 2023

Anfrage an: Stadt Rastatt

Summe der eingenommenen Bußgelder durch die Stadt Rastatt 2023, aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen: ruhender Verkehr, fließender Verkehr, Corona-Verstöße, Arbeitsrecht, Sonstige.

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  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Summe der eingenommenen Bußgelder …
An Stadt Rastatt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgelder 2023 [#304010]
Datum
24. März 2024 15:54
An
Stadt Rastatt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Summe der eingenommenen Bußgelder durch die Stadt Rastatt 2023, aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen: ruhender Verkehr, fließender Verkehr, Corona-Verstöße, Arbeitsrecht, Sonstige.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304010/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Rastatt
diverse LIFG-Anträge << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sehr << Antragste…
Von
Stadt Rastatt
Betreff
diverse LIFG-Anträge << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Datum
27. März 2024 16:41
Status
Warte auf Antwort
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5,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> neben den Ihnen bereits beantworteten LiFG-Anträgen bestätigen wir Ihnen die Eingänge weiterer folgender LIFG-Anträge: 1. Termine mit OB a. D. [#302669] - Übersicht der Termine von Oberbürgermeisterin Müller mit OB a. D. Pütsch seit Amtsantritt am 17.12.2023 mit Datum, Uhrzeit, Dauer, Terminbeschreibung im Kalender sowie die schriftliche Dokumentation von den Terminen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf angefertigte Protokolle, Notizen und Vermerke. 1. Anwaltstermine [#302670] - Übersicht der Termine von Oberbürgermeisterin Müller mit Anwälten seit Amtsantritt am 17.12.2023 mit Datum, Uhrzeit, Dauer, Terminbeschreibung im Kalender sowie von den Terminen angefertigte Protokolle, Notizen und Vermerke. 1. Geschäftsverteilungsplan der Stadt Rastatt [#302671] - Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. 4. Amtsleiterrunden [#302674] - Protokolle und Tagesordnungen der Amtsleiterrunden von 2023 sowie Januar und Februar 2024. 5. Cyberangriff 2023 [#301662] 6. Strafzettel [#303160] - Übersicht über die 2023 für das missbräuchliche Benutzen von Behindertenparkplätzen ausgestellten Strafzettel mit Angabe des Datums, des Betrages und des betreffenden Parkplatzes. 7. Überstunden [#303161] - Übersicht der aktuell bestehenden Überstunden der Mitarbeitenden, aufgeschlüsselt bis auf Ebene der Kundenbereiche. 8. Catering 2023 [#303162] Rechnungen an die Stadt Rastatt für Catering (insbesondere Essen, Getränke und damit einhergehende Dienstleistungen) bei Veranstaltungen 2023. 9. Catering 2024 [#303163] Rechnungen an die Stadt Rastatt für Catering (insbesondere Essen, Getränke und damit einhergehende Dienstleistungen) bei Veranstaltungen 2024 (Januar bis 15.03.2024). 10. Klausurtagung 2023 [#303164] Rechnungen für die Klausurtagung(en) des Gemeinderates der Stadt Rastatt 2023, insbesondere aber nicht beschränkt auf die Miete von Räumlichkeiten, Verpflegung, Übernachtung, Technik, Reisekosten, Aufwandsentschädigungen - schlicht die Rechnungen für die Klausurtagung(en) 2023. 11. Kosten für die Homepage der Stadt Rastatt [#303165] Rechnungen für die Homepage der Stadt Rastatt aus 2023, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Rechnungen von externen Dienstleistern - schlicht alle Kosten, die der Stadt Rastatt 2023 für die Homepage entstanden sind. 12. Spesenabrechnungen 001 [#303400] Sämtliche Spesenabrechnungen, die die Stadt Rastatt Mitarbeitenden (Angestellten und Beamten, auch Wahlbeamten) im Jahr 2023 für Ausgaben im Café Schiffstraße ersetzt hat, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Mittag- und Abendessen. 13. Ausgaben für Veröffentlichungen 2024 [#303399] Ausgaben der Stadt Rastatt im Januar und Februar 2024 für jegliche Veröffentlichungen im Magazin "Der Rastatter" (Print und online), mit Angabe der jeweiligen Kosten, Beschreibung der Leistung, Erscheinungsdatum, Nennung des Mediums sowie Zurverfügungstellung der Rechnungen. 14. Weihnachtsfeiern 2023 [#303341] Rechnungen für die Weihnachtsfeiern der Stadt Rastatt 2023, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Kosten für Events, Führungen, die Miete von Räumlichkeiten, Verpflegung, Reisekosten, Aufwandsentschädigungen - einfach alle Rechnungen für die einzelnen Weihnachtsfeiern 2023. 15. Kosten Gemeinderat 2023 [#303338] Übersicht der Ausgaben der Stadt Rastatt für Aufwandsentschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates 2023, aufgeschlüsselt bis auf Ebene der Fraktionen, für folgende Fraktionen: CDU, SPD, Freie Wähler, Grüne, AfD, FuR. 16. E-Mail Verkehr Fraktionsvorsitzender 2023 [#303339] E-Mails des Fraktionsvorsitzenden der SPD Fraktion Jonas Weber 2023 an die Stadt Rastatt, insbesondere, aber nicht beschränkt auf E-Mails an den Oberbürgermeister Pütsch und die Oberbürgermeisterin Müller, an Leitungen von Fach- und Kundenbereichen sowie die jeweils auf die Emails ergangenen Antworten an Herrn Weber. 17. Betriebsausflug 2023 [#303340] Rechnungen für den Betriebsausflug der Stadt Rastatt 2023, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Kosten für Events, Führungen, die Miete von Räumlichkeiten, Verpflegung, Reisekosten, Aufwandsentschädigungen - einfach alle Rechnungen für den Betriebsausflug 2023. 18. Ausgaben für Veröffentlichungen [#303344] Ausgaben der Stadt Rastatt 2023 für jegliche Veröffentlichungen im Magazin "Der Rastatter" (Print und online), mit Angabe der jeweiligen Kosten, Beschreibung der Leistung, Erscheinungsdatum, Nennung des Mediums sowie Zurverfügungstellung der Rechnungen. 19. Krankheitstage [#303343] Übersicht über die Arbeitstage 2023, die Mitarbeitende der Stadt Rastatt sich krankmeldeten, aufgeschlüsselt bis auf Ebene der Kundenbereiche. 20. Spesenabrechnung 002 [#303512] Sämtliche Spesenabrechnungen, die die Stadt Rastatt Mitgliedern des Gemeinderates im Jahr 2023 für Ausgaben im Café Schiffstraße ersetzt hat, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Mittag- und Abendessen. 21. Spesenabrechnung 003 [#303513] Sämtliche Spesenabrechnungen, die die Stadt Rastatt Mitarbeitenden (Angestellten und Beamten, auch Wahlbeamten) und getrennt aufgelistet Mitgliedern des Gemeinderates im Jahr 2024 bis zum Tag der Anfragenbeantwortung für Ausgaben im Café Schiffstraße ersetzt hat, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Mittag- und Abendessen. 22. Spesenabrechnung 004 [#303514] Sämtliche Spesenabrechnungen, die die Stadt Rastatt Mitarbeitenden (Angestellten und Beamten, auch Wahlbeamten) und getrennt aufgelistet Mitgliedern des Gemeinderates im Jahr 2023 für Ausgaben in der Gaststätte Ratsstübl ersetzt hat, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Mittag- und Abendessen. 23. Spesenabrechnung 005 [#303515] Sämtliche Spesenabrechnungen, die die Stadt Rastatt Mitarbeitenden (Angestellten und Beamten, auch Wahlbeamten) und getrennt aufgelistet Mitgliedern des Gemeinderates im Jahr 2024 bis zum Tag der Anfragenbeantwortung für Ausgaben in der Gaststätte Ratsstübl ersetzt hat, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Mittag- und Abendessen. 24. Spesenabrechnung 006 [#303516] Sämtliche Spesenabrechnungen, die die Stadt Rastatt Mitarbeitenden (Angestellten und Beamten, auch Wahlbeamten) und getrennt aufgelistet Mitgliedern des Gemeinderates im Jahr 2023 für Ausgaben im Gasthaus zum Engel ersetzt hat, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Mittag- und Abendessen. 25. Spesenabrechnung 007 [#303518] Sämtliche Spesenabrechnungen, die die Stadt Rastatt Mitarbeitenden (Angestellten und Beamten, auch Wahlbeamten) und getrennt aufgelistet Mitgliedern des Gemeinderates im Jahr 2024 bis zum Tag der Anfragenbeantwortung für Ausgaben im Gasthaus zum Engel ersetzt hat, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Mittag- und Abendessen. 26. Spesenabrechnung 008 [#303937] Sämtliche Spesenabrechnungen, die die Stadt Rastatt Mitarbeitenden (Angestellten und Beamten, auch Wahlbeamten) und getrennt aufgelistet Mitgliedern des Gemeinderates im Jahr 2023 für Ausgaben in der Schlossgaststätte ersetzt hat, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Mittag- und Abendessen. 27. Spesenabrechnung 009 [#303938] Sämtliche Spesenabrechnungen, die die Stadt Rastatt Mitarbeitenden (Angestellten und Beamten, auch Wahlbeamten) und getrennt aufgelistet Mitgliedern des Gemeinderates im Jahr 2024 bis zum Tag der Anfragenbeantwortung für Ausgaben in der Schlossgaststätte ersetzt hat, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Mittag- und Abendessen. 28. Spesenabrechnung 010 [#303939] Sämtliche Spesenabrechnungen, die die Stadt Rastatt Mitarbeitenden (Angestellten und Beamten, auch Wahlbeamten) und getrennt aufgelistet Mitgliedern des Gemeinderates im Jahr 2023 für Ausgaben im Restaurant Schützen ersetzt hat, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Mittag- und Abendessen. 29. Spesenabrechnung 011 [#303941] Sämtliche Spesenabrechnungen, die die Stadt Rastatt Mitarbeitenden (Angestellten und Beamten, auch Wahlbeamten) und getrennt aufgelistet Mitgliedern des Gemeinderates im Jahr 2024 bis zum Tag der Anfragenbeantwortung für Ausgaben im Restaurant Schützen ersetzt hat, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Mittag- und Abendessen. 30. E-Mail Verkehr Fraktionsvorsitzende 2023 [#303942] - E-Mails der Fraktionsvorsitzenden der CDU Fraktion Brigitta Lenhard 2023 an die Stadt Rastatt, insbesondere, aber nicht beschränkt auf E-Mails an den Oberbürgermeister Pütsch und die Oberbürgermeisterin Müller, an Leitungen von Fach- und Kundenbereichen sowie die jeweils auf die Emails ergangenen Antworten an Frau Lenhard. 31. E-Mail Verkehr Fraktionsvorsitzender 2024 [#303943] - E-Mails des Fraktionsvorsitzenden der SPD Fraktion Jonas Weber 2024 bis zum Tag der Anfragebeantwortung an die Stadt Rastatt, insbesondere, aber nicht beschränkt auf E-Mails an die Oberbürgermeisterin Müller, an Leitungen von Fach- und Kundenbereichen sowie die jeweils auf die Emails ergangenen Antworten an Herrn Weber. 32. Bußgelder 2020 [#304007] Summe der eingenommenen Bußgelder durch das die Stadt Rastatt im Jahr 2020, aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen: ruhender Verkehr, fließender Verkehr, Corona-Verstöße, Arbeitsrecht, Sonstige. 33. Bußgelder 2021 [#304008] Summe der eingenommenen Bußgelder durch die Stadt Rastatt 2021, aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen: ruhender Verkehr, fließender Verkehr, Corona-Verstöße, Arbeitsrecht, Sonstige. 34. Bußgelder 2022 [#304009] Summe der eingenommenen Bußgelder durch die Stadt Rastatt 2022, aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen: ruhender Verkehr, fließender Verkehr, Corona-Verstöße, Arbeitsrecht, Sonstige. 35. Bußgelder 2023 [#304010] Summe der eingenommenen Bußgelder durch die Stadt Rastatt 2023, aufgeschlüsselt nach folgenden Bereichen: ruhender Verkehr, fließender Verkehr, Corona-Verstöße, Arbeitsrecht, Sonstige. 36. Bäume 2020 [#304054] Übersicht der 2020 in Rastatt gefällten städtischen Bäume (ausgenommen Bäume des Stadtwalds), mit Angabe der Anzahl, des jeweiligen Ortes, des jeweiligen Grundes der Fällung sowie der für die jeweilige Fällung vorgesehenen und vorgenommenen Ersatzpflanzungen mit Angabe des jeweiligen Ortes. 37. Bäume 2021 [#304055] Übersicht der 2021 in Rastatt gefällten städtischen Bäume (ausgenommen Bäume des Stadtwalds), mit Angabe der Anzahl, des jeweiligen Ortes, des jeweiligen Grundes der Fällung sowie der für die jeweilige Fällung vorgesehenen und vorgenommenen Ersatzpflanzungen mit Angabe des jeweiligen Ortes. 38. Krankenstand 2023 [#304207] - Zahl der Krankmeldungen von Mitarbeitenden der Stadt Rastatt 2023 39. Gehalt OB 2023 [#304206] - Betrag des an den Oberbürgermeister 2023 ausbezahlten Jahresgehalts inkl. Dienstaufwandsentschädigung aus § 8 Absatz 1 LKomBesG 40. Entsiegelung Parkplatzflächen Ludwigsfeste [#304204] Datum für die Entsiegelung der 40 Parkplatzflächen an der Ludwigsfeste zum Schutz der dortigen Platanen, wie es der Gemeinderat im März 2023 beschlossen hat. 41. Kosten für Kopierpapier [#304203] Betrag, den die Stadt Rastatt 2021, 2022 und 2023 jeweils für Kopierpapier sowie für Toner aufgewendet hat. 42. Bäume 2023 [#304198] Übersicht der 2023 in Rastatt gefällten städtischen Bäume (ausgenommen Bäume des Stadtwalds), mit Angabe der Anzahl, des jeweiligen Ortes, des jeweiligen Grundes der Fällung sowie der für die jeweilige Fällung vorgesehenen und vorgenommenen Ersatzpflanzungen mit Angabe des jeweiligen Ortes. 43. Bäume 2022 [#304197] Übersicht der 2022 in Rastatt gefällten städtischen Bäume (ausgenommen Bäume des Stadtwalds), mit Angabe der Anzahl, des jeweiligen Ortes, des jeweiligen Grundes der Fällung sowie der für die jeweilige Fällung vorgesehenen und vorgenommenen Ersatzpflanzungen mit Angabe des jeweiligen Ortes. 44. Graffitientfernung [#304326] - Übersicht der Kosten für die Entfernung von Graffiti in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023, unter Zurverfügungstellung der Rechnungen externer Dienstleister. 45. Schäden durch Vandalismus [#304327] - Übersicht der Schäden, die der Stadt Rastatt durch Vandalismus in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 entstanden sind. Sie haben nach Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) grundsätzlich einen Anspruch auf Zurverfügungstellung von Informationen. Neben den "klassischen" Ablehnungsgründen, wie z. B. bei Auskünften, deren Offenlegung sich nachteilig auf ein Gerichts- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren oder dem Schutz des geistigen Eigentums sowie Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beziehen gibt es weitere Aspekte, die informationspflichtige Stellen einem Antrag auf Informationszugang entgegenhalten können. Im Einzelnen handelt es sich dabei um den Einwand des rechtsmissbräuchlich gestellten Antrages. Sie haben mittlerweile 65 LIFG-Anträge innerhalb eines Monats an unsere Stadtverwaltung gestellt. Bei der Mehrzahl davon wünschen Sie neben der eigentlichen Auskunft auch die Zusendung von Rechnungsbelegen, Auflistungen, Fotografien, Verträgen und Sonstigem. Bei der Stadtverwaltung Rastatt werden Informationen zu einem Thema nicht zentral abgespeichert, sondern jede Abteilung ist grundsätzlich für ihren Teilbereich zuständig. Dies bedeutet, dass zur Beantwortung vieler Ihrer Anfragen Informationen von mehreren oder ggf. von allen Dienststellen angefordert und von einer Stelle zusammengeführt werden müssten. Und damit ist, im Gegensatz zu der von Ihnen in den jeweiligen Anträgen getroffenen Aussage, es handele sich um einfache Auskünfte mit geringfügigem Aufwand, die jeweilige Beantwortung ein aufwändiges Prozedere. In den überwiegenden Fällen würde dies eine Kostenpflicht nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen mitteilen, dass zwar grundsätzlich auch ein anonym agierender LIFG-Antragsteller Anspruch auf Beantwortung hat, eine voraussichtlich kostenpflichtige Auskunft wiederum aber eine namentliche Nennung einschl. vollständiger Adressdaten des Beantragenden bedingt. Da Sie unter der von Ihnen angegebenen Adresse nicht gemeldet sind, werten wir Ihre Anträge als anonym. Die hohe Anzahl einschließlich der von Ihnen inhaltlich angestrebten Beantwortungstiefe ist unserer Meinung nach vom Zweck des LIFG nicht mehr gedeckt und legt die Vermutung nahe, dass es Ihnen bei den LIFG-Anfragen nicht mehr um die Befriedigung Ihres Informationsinteresses geht, sondern Sie mit den Anträgen beabsichtigen, die Stadtverwaltung Rastatt durch die Bearbeitung lahmzulegen. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir daher gemäß § 9 Abs. 3 Ziffer 1 Ihre Anträge ablehnen müssen und einem Informationszugang nicht entsprechen können. Wir danken für Ihr Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen

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AW: diverse LIFG-Anträge << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#304010]
Sehr <…
An Stadt Rastatt Details
Von
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Betreff
AW: diverse LIFG-Anträge << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [#304010]
Datum
28. März 2024 01:09
An
Stadt Rastatt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr << Antragsteller:in >> Sie verweigern die Antwort auf meine Anfrage mit Verweis auf § 9 Abs. 3 Nr. 1 LIFG. Gegen Ihre Ablehnung meiner Anfrage wende ich mich mit folgenden Ausführungen zur Rechtslage, vgl. Informationszugangsrecht Baden-Württemberg, Dr. Alfred G. Debus u. a., Handkommentar, 2017 ("Debus 2017"). "Entsprechend dem allgemeinen Auslegungsgrundsatz sind die Ablehnungsgründe des Abs. 3 restriktiv auszulegen. ... Der Ablehnungsgrund Nr. 1 stellt klar, dass der Informationszugang entsprechend den allg. verwaltungsrechtlichen Grundsätzen des Rechtsmissbrauchs abgelehnt werden kann. Da der Anspruch nach LIFG im Unterschied zu anderen Rechtsbereichen voraussetzungslos gewährleistet wird und daher die Motive der antragstellenden Person idR unerheblich sind, ist eine restriktive Handhabung des Missbrauchstatbestands angezeigt. Dies kommt auch im Wortlaut dadurch zum Ausdruck, dass nur "offensichtlich" missbräuchliche Anträge abgelehnt werden können. Die Missbrauchsgrenze ist überschritten, "wenn der Verfolgung des Rechtsanspruchs offensichtlich keinerlei nachvollziehbare Motive zu Grunde liegen, sondern das Handeln des Anspruchsinhabers offenkundig und zweifelsfrei allein von der Absicht geprägt ist, die Informationspflichtige Stelle oder einen Drittbetroffenen zu schikanieren oder zu belästigen oder einem anderen Schaden zuzufügen." Ich halte fest: Der vom Landesgesetzgeber definierte Maßstab zur Erfüllung des von Ihnen angeführten § 9 Abs. 3 Nr. 1 LIFG ist sehr hoch. Dieser Maßstab ist weder mit der vorliegenden Anfrage noch mit den von Ihnen willkürlich gesamt betrachteten Anfragen erfüllt. Sie stellen ab auf die Anzahl von 65 Anfragen. Zahlreiche Anfragen sind inhaltsgleich und schichten lediglich verschiedene Zeiträume oder Orte ab. So werden aus einer Anfrage, die auch eigenständig alle Jahre oder Orte hätte nennen können, mehrere Anfragen. Tatsächlich handelt es sich jeweils um eine Anfrage bei folgenden Themen: - 6 inhaltsgleiche Anfragen zu Kosten für Veröffentlichungen - 11 inhaltsgleiche Anfragen zu Spesenabrechnungen - 4 inhaltsgleiche Anfragen zu Bäumen - 4 inhaltsgleiche Anfragen zu Bußgeldern - 3 inhaltsgleiche Anfragen zu E-Mails von Fraktionsvorsitzenden - 2 inhaltsgleiche Anfragen zu erhaltenen Geschenken - 2 inhaltsgleiche Anfragen zur Beauftragung von Anwälten - 2 inhaltsgleiche Anfragen zu Catering Insofern ließen sich diese 34 Anfragen auch als 8 Anfragen darstellen. Hintergrund der Abschichtung ist die Reduzierung des Beantwortungsaufwands für jede einzelne Anfrage und die so verwaltungsseits einfachere Handhabbarkeit. Sie stellen weiter darauf ab, wie die Stadt Rastatt organisiert ist und wie die Beantwortung von Anfragen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz bei der Stadt Rastatt erfolgt. Mir erschließt sich nicht, wie die interne Organisation mir als Antragssteller zum Nachteil gereichen soll, insbesondere, wie Sie mir aus der internen Organisation der Stadt Rastatt eine missbräuchliche Antragsstellung konstruieren. Sie stellen weiter auf die "Beantwortungstiefe" ab. Zunächst ist es zu deren Beurteilung entscheidend, jede Anfrage gesondert zu betrachen. Pauschal und ohne weitere Erläuterung kann diese nicht zur Ablehnung dieser Anfrage angeführt werden. Daneben sieht § 7 Abs. 7 S. 2 LIFG eine Fristverlängerung auf bis zu drei Monate vor, soweit eine Antragsbearbeitung innerhalb der Monatsfrist insbesondere wegen Umfang oder Komplexität der begehrten amtlichen Information nicht möglich ist. Von dieser konkret für den von Ihnen benannten Fall vom Landesgesetzgeber eingeräumten Möglichkeit machen Sie keinen Gebrauch. Stattdessen stellen Sie eine "Vermutung" an und lehnen diese Anfrage und die von Ihnen willkürlich zusammengefassten Anfragen ab. Aus der Ihres Erachtens hohen Anzahl von Anfragen entwickeln Sie die Vermutung, "dass es Ihnen bei den LIFG-Anfragen nicht mehr um die Befriedigung Ihres Informationsinteresses geht". Diese Schlussfolgerung erschließt sich mir nicht. Im Gegenteil lässt grundsätzlich jede Anfrage darauf schließen, dass ein Informationsinteresse besteht, nicht umgekehrt. Vor diesem Hintergrund informiere ich Sie, dass die Plattform "Frag den Staat" zahlenmäßige Beschränkungen für die Übermittlung von Anfragen in von der Plattform vorgegebenen Zeiträumen eingerichtet hat. Selbstverständlich halte auch ich diese Beschränkungen ein. Es gilt zudem, Debus 2017: "Missbrauch kann nicht allein aus einem der folgenden Umstände hergeleitet werden: - hoher Verwaltungsaufwand, weil der Verwaltungsaufwand iRd LIFG nur bei § 7 Abs. 5 S. 3 sowie § 9 Abs 3 Nr. 3 relevant ist." Ich halte fest: Die Stadt Rastatt verweigert unter Frau Oberbürgermeisterin Müller die Herausgabe von Informationen unter Anführung des § 9 Abs. 3 Nr. 1 LIFG und bezeichnet die Anfragen somit als "offensichtlich missbräuchlich." Frau Müller hatte in einem Interview mit dem SWR, veröffentlicht am 16.10.2023 folgendes geäußert: "Ich erhoffe mir, dass ich in Rastatt dahingehend etwas bewirken kann, dass der Zusammenhalt in der Stadtgesellschaft spürbarer wird. Dass sich Menschen nicht abgehängt fühlen, denn das war der Eindruck, den ich gewonnen habe. Und dass die Transparenz der Entscheidungen aus dem Rathaus zunimmt. Dass Menschen nachvollziehen können, was dort passiert und warum es passiert. Das ist mir wichtig. Und ich will Politik auch ein Stück weit nahbarer machen, das wäre mir sehr wichtig." Tatsächlich wirkt die Stadt Rastatt unter Frau Müller als bestellter Oberbürgermeisterin Transparenz aktiv entgegen, indem Anfragen wie diese nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz nicht nur abgelehnt, sondern als "offensichtlich missbräuchlich" bezeichnet werden. Die oben genannten Informationen zur Rechtslage möchte ich Ihnen mitteilen bevor ich den Landesbeauftragten für den Datenschutz in der Sache anrufe. Vor dem Hintergrund der Ihnen unbekannten und nun dargelegten Rechtslage bringe ich meine Verwunderung über die von Ihnen erklärte Ablehnung zum Ausdruck, wiederhole meine Anfrage und verbleibe mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304010/