Bußgelder ruhender Verkehr

Anzahl der Fälle im ruhenden Verkehr im Jahr 2022:
1. Wo ein Verwarngeld verhängt wurde
2. Wo auf das Verwarngeldangebot nicht reagiert / nicht angenommen wurde und ein Bußgeldbescheid erlassen wurde
3. Wo kein Verwarngeld verhängt wurde, sondern direkt ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde
4. Wie viele Verfahren eingestellt wurden
5. Wie viele Einsprüche es gab und wie vielen davon nicht abgeholfen werden konnte und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde
6. Wie oft Erzwingungshaft beantragt wurde
7. Wie oft ein Kostenbescheid nach § 25a I StVG erlassen wurde

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2023
  • Frist
    13. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kommunalverwaltung Overath Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgelder ruhender Verkehr [#275415]
Datum
11. April 2023 10:11
An
Kommunalverwaltung Overath
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der Fälle im ruhenden Verkehr im Jahr 2022:<< Antragsteller:in >> 1. Wo ein Verwarngeld verhängt wurde<< Antragsteller:in >> 2. Wo auf das Verwarngeldangebot nicht reagiert / nicht angenommen wurde und ein Bußgeldbescheid erlassen wurde<< Antragsteller:in >> 3. Wo kein Verwarngeld verhängt wurde, sondern direkt ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde<< Antragsteller:in >> 4. Wie viele Verfahren eingestellt wurden<< Antragsteller:in >> 5. Wie viele Einsprüche es gab und wie vielen davon nicht abgeholfen werden konnte und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde<< Antragsteller:in >> 6. Wie oft Erzwingungshaft beantragt wurde<< Antragsteller:in >> 7. Wie oft ein Kostenbescheid nach § 25a I StVG erlassen wurde Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275415/

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Kommunalverwaltung Overath
Sehr << Antragsteller:in >> anbei die Antworten zu Ihren Fragen: 1. Wo ein Verwarngeld verhängt wurd…
Von
Kommunalverwaltung Overath
Betreff
AW: [extern] Bußgelder ruhender Verkehr [#275415]
Datum
12. April 2023 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei die Antworten zu Ihren Fragen: 1. Wo ein Verwarngeld verhängt wurde : 8.248 2. Wo auf das Verwarngeldangebot nicht reagiert / nicht angenommen wurde und ein Bußgeldbescheid erlassen wurde : 648 3. Wo kein Verwarngeld verhängt wurde, sondern direkt ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde : 19 4. Wie viele Verfahren eingestellt wurden : 72 5. Wie viele Einsprüche es gab und wie vielen davon nicht abgeholfen werden konnte und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde : 4 6. Wie oft Erzwingungshaft beantragt wurde : 17 7. Wie oft ein Kostenbescheid nach § 25a I StVG erlassen wurde : 41 ,Mit freundlichen Grüßen