Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO

Wie hoch belaufen sich die Buß- und Verwarnungsgeldeinnahmen wegen Verstößen gegen die jeweiligen Corona VO und das IfSG seit März 2020 ? Bitte getrennt nach Jahren und wenn möglich unter Angabe wie viele Verfahren dem zugrunde liegen. Sofern keine Angaben hierzu gemacht werden können bitte kurze Begründung warum dies bei Ihrer Verwaltung nicht möglich ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
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Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Kreisverwaltung Altenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO [#273674]
Datum
21. März 2023 20:32
An
Kreisverwaltung Altenkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch belaufen sich die Buß- und Verwarnungsgeldeinnahmen wegen Verstößen gegen die jeweiligen Corona VO und das IfSG seit März 2020 ? Bitte getrennt nach Jahren und wenn möglich unter Angabe wie viele Verfahren dem zugrunde liegen. Sofern keine Angaben hierzu gemacht werden können bitte kurze Begründung warum dies bei Ihrer Verwaltung nicht möglich ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273674/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO“ vom 21.03.2023 (#273674) wurde v…
An Kreisverwaltung Altenkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO [#273674]
Datum
1. September 2023 14:51
An
Kreisverwaltung Altenkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO“ vom 21.03.2023 (#273674) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 130 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kreisverwaltung Altenkirchen
Ihre Informationsfreiheitsanfrage vom 21.03.2023 Sehr geehrte Damen und Herren, vorab entschuldigen wir uns für …
Von
Kreisverwaltung Altenkirchen
Betreff
Ihre Informationsfreiheitsanfrage vom 21.03.2023
Datum
14. September 2023 09:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, vorab entschuldigen wir uns für die verspätete Rückantwort. Bezüglich Ihrer Informationsfreiheitsanfrage vom 21.03.2023 nach Bußgeldern wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und die Corona-Verordnung teilen wir Ihnen folgende Informationen mit: - Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (Alle Verfahren sind aus dem Jahr 2022) -> Gesamte Verfahren: 75 -> Eingestellt: 60 / Abgeschlossen: 14 -> Gesamteinnahmen: ca. 6.000,- € - Verstöße gegen die Corona-Verordnung (Verfahren aus den Jahren 2020-2022) -> Gesamte Verfahren: ca. 600 Weitere Auskünfte bezüglich der Einnahmen, Verfahrensstände etc. können aufgrund der hohen Anzahl der Verfahren nicht erteilt werden. Mit freundlichen Grüßen