Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) und nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) folgende Informationen:
Bitte teilen Sie mir mit, welche Einnahmen an Buß- und Verwarnungsgeldern aufgrund von Verstößen gegen die jeweiligen Corona-Verordnungen (Corona-VO) und das Infektionsschutzgesetz (IfSG) seit März 2020 angefallen sind. Ich bitte um eine jährliche Aufschlüsselung und, falls möglich, Angaben zur Anzahl der zugrundeliegenden Verfahren. Sollten Sie keine derartigen Informationen vorliegen haben, bitte ich um eine kurze Erläuterung, warum diese nicht verfügbar sind.
Falls meine Anfrage unter die genannten Gesetze nicht fallen sollte, behandeln Sie diese bitte als Bürgeranfrage.
Sofern Sie der Meinung sind, dass die beantragte Aktenauskunft kostenpflichtig ist, bitte ich um eine vorherige Mitteilung und Angabe der anfallenden Gebühren. Ich bin der Ansicht, dass die gewünschte Auskunft bei minimalem Verwaltungsaufwand erteilt werden kann und dementsprechend keine Gebühren anfallen sollten.
Ich weise auf die Fristen gemäß § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und § 5 Abs. 2 VIG hin und bitte um Zusendung der erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb eines Monats.
Bitte übermitteln Sie Ihre Antwort per E-Mail. Falls Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein sollten, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle und um entsprechende Information. Eine Weitergabe meiner Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage eingeschlafen
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Datum14. September 2023
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17. Oktober 2023
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