Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO

Wie hoch belaufen sich die Buß- und Verwarnungsgeldeinnahmen wegen Verstößen gegen die jeweiligen Corona VO und das IfSG seit März 2020 ? Bitte getrennt nach Jahren und wenn möglich unter Angabe wie viele Verfahren dem zugrunde liegen. Sofern keine Angaben hierzu gemacht werden können bitte kurze Begründung warum dies bei Ihrer Verwaltung nicht möglich ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Kreisverwaltung Alzey-Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO [#273676]
Datum
21. März 2023 20:36
An
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch belaufen sich die Buß- und Verwarnungsgeldeinnahmen wegen Verstößen gegen die jeweiligen Corona VO und das IfSG seit März 2020 ? Bitte getrennt nach Jahren und wenn möglich unter Angabe wie viele Verfahren dem zugrunde liegen. Sofern keine Angaben hierzu gemacht werden können bitte kurze Begründung warum dies bei Ihrer Verwaltung nicht möglich ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273676 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273676/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO“ vom 21.03.2023 (#273676) wurde v…
An Kreisverwaltung Alzey-Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO [#273676]
Datum
18. September 2023 02:24
An
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO“ vom 21.03.2023 (#273676) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 147 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kreisverwaltung Alzey-Worms
Sehr geehrte Damen und Herren, wir entschuldigen uns für die verspätete Beantwortung. Das Gesundheitsamt der Krei…
Von
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Betreff
WG: Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO [#273676]
Datum
21. September 2023 17:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, wir entschuldigen uns für die verspätete Beantwortung. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Alzey-Worms ist sowohl für den Landkreis Alzey-Worms als auch für die Stadt Worms als Gesundheitsamt zuständig. Nur für den Landkreis Alzey-Worms ist in Gesundheitsamtsangelegenheiten das Gesundheitsamt auch Kreisordnungsbehörde. Als Bußgeldstelle für den Landkreis Alzey-Worms wird die Bußgeldstelle des Landkreises Mainz-Bingen tätig. Im Jahr 2022 hatten wir aufgrund einer Kleinen Anfrage Drs. 18/3520 die die gleichen Fragen gestellt hatten, die als pdf beigefügte Statistik zur Kenntnis erhalten. Bereits damals war nicht herauszubekommen, in welcher Höhe Bußgelder geflossen sind. Für die Stadt Worms hat die Bußgeldstelle der Stadtverwaltung Worms die Bußgelder bearbeitet. Eine Statistik liegt uns nicht vor. Bitte wenden Sie sich unmittelbar an die Stadtverwaltung Worms. Besten Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente