Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO

Wie hoch belaufen sich die Buß- und Verwarnungsgeldeinnahmen wegen Verstößen gegen die jeweiligen Corona VO und das IfSG seit März 2020 ? Bitte getrennt nach Jahren und wenn möglich unter Angabe wie viele Verfahren dem zugrunde liegen. Sofern keine Angaben hierzu gemacht werden können bitte kurze Begründung warum dies bei Ihrer Verwaltung nicht möglich ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO [#273678]
Datum
21. März 2023 20:49
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch belaufen sich die Buß- und Verwarnungsgeldeinnahmen wegen Verstößen gegen die jeweiligen Corona VO und das IfSG seit März 2020 ? Bitte getrennt nach Jahren und wenn möglich unter Angabe wie viele Verfahren dem zugrunde liegen. Sofern keine Angaben hierzu gemacht werden können bitte kurze Begründung warum dies bei Ihrer Verwaltung nicht möglich ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273678/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Sehr geehrte Damen und Herren Ihr Antrag vom 21.03.2023 auf Auskunft bzw. Einsicht nach dem Landestransparenzgese…
Von
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Betreff
WG: Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO [#273678]
Datum
23. März 2023 07:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren Ihr Antrag vom 21.03.2023 auf Auskunft bzw. Einsicht nach dem Landestransparenzgesetz ist bei uns eingegangen. Nach § 11 Abs. 2 TranspG muss der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Gemäß Nr. 11.2.1 der Verwaltungsvorschrift zum Transparenzgesetz ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Ist die Identität nicht erkennbar, muss der Antrag jedoch nicht bearbeitet werden. Hierauf soll die Behörde hinweisen. Unter der Voraussetzung, dass die angegebene Adresse in Mutterstadt korrekt ist, ist noch die Offenlegung Ihres Namens erforderlich. Die Angabe "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>" ist nicht ausreichend, insbesondere da es sich dabei nicht um eine rechtsfähige juristische Person (wie z.B. eine GmbH oder ein e.V.) handelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> <<…
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO [#273678]
Datum
23. März 2023 22:19
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273678/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Landestransparenzgesetz vom 21.03.…
Von
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Betreff
AW: Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO [#273678]
Datum
28. März 2023 10:37
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren Antrag nach dem Landestransparenzgesetz vom 21.03.2023 teilen wir Ihnen mit, dass es in den Jahren 2020 bis 2022 bei der Stadt Neustadt an der Weinstraße zu folgenden Bußgeld- und Verwarnungsgeldverfahren wegen Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz bzw. den jeweiligen Corona-Verordnungen gekommen ist: [cid:image002.png@01D96161.3F09D030] Freundlich Grüße