Bußgeldstelle - Verarbeitungsverzeichnis bzgl. Ordnungswidrigkeiten
Verarbeitungsverzeichnis bzgl. Ordnungswidrigkeiten.
Die Führung eines derartigen Verzeichnisses wird von Ihnen verlangt in folgenden Rechtsquellen:
§ 70 BDSG, § 46 LDSG-SH und Art. 30 DSGVO.
Ich zitiere hierzu ein Schreiben des Landesbeauftragten für Informationszugang:
"Hinsichtlich des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten weise ich darauf hin,
dass auch dieses den Regelungen des IZG-SH unterliegt.
Die Regelungen des LDSG und der DSGVO schließen das Informationsfreiheitsrecht nicht aus."
Das zitierte Schreiben des Landesbeauftragten für Informationszugang finden Sie hier:
https://fragdenstaat.de/anfrage/video-ueberwachung-sportzentrum-olshausenstrasse-70-74-insbesondere-olshausenstr-72/848611/anhang/182123066-cau-1_geschwaerzt.pdf
Zu Ihrem Aktenzeichen 111035113 liegt Ihnen diese Anfrage bereits per De-Mail vor.
Nachrichten-ID: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Wiederholung der Anfrage dient der Möglichkeit,
Ihre diesbezüglichen Antworten zu veröffentlichen.
Ergebnis der Anfrage
Unzureichendes Verfahrensverzeichnis zur Software WiNOWiG erhalten,
Widerspruch eingelegt.
Vergleiche auch Verfahrensverzeichnis zu WiNOWiG AOWi
https://fragdenstaat.de/a/299303
Antwort verspätet
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Datum10. Januar 2024
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13. Februar 2024
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