Bußgeldverfahren für ausgespuckte Kaugummis

Anfrage an: Stadt Mannheim

Wie viele Bußgeldverfahren wurden seit 2019 für das Ausspucken eines Kaugummis in Mannheim geführt und wie hoch waren die jeweiligen Bußgelder?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Juni 2023
  • Frist
    15. Juli 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Bußgeldverfahren wurden …
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgeldverfahren für ausgespuckte Kaugummis [#281053]
Datum
13. Juni 2023 17:34
An
Stadt Mannheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Bußgeldverfahren wurden seit 2019 für das Ausspucken eines Kaugummis in Mannheim geführt und wie hoch waren die jeweiligen Bußgelder?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281053/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgeldverfahren für ausgespuckte Kaugummis“ vom 13.06.2023 (#2810…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bußgeldverfahren für ausgespuckte Kaugummis [#281053]
Datum
15. Juli 2023 09:08
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgeldverfahren für ausgespuckte Kaugummis“ vom 13.06.2023 (#281053) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Mannheim
Anfragenr: 281053 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihr Schreiben vom 13. Juni 2023, hier eingegangen a…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
Anfragenr: 281053
Datum
17. Juli 2023 10:14
Status
Warte auf Antwort
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5,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihr Schreiben vom 13. Juni 2023, hier eingegangen am gleichen Tag, wird Bezug genommen. Ihre Anfrage ist als Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) zu werten. Ihre Frage lautete wie folgt: Wie viele Bußgeldverfahren wurden seit 2019 für das Ausspucken eines Kaugummis in Mannheim geführt und wie hoch waren die jeweiligen Bußgelder? Die Informationen werden in der von Ihnen angefragten Form und Detailtiefe nicht vorgehalten. Es sind keine Auswertungen über die Art des illegal entsorgen Kleinstmüll vorhanden. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, werden wir diesen formal ablehnen und insoweit eine Gebühr erheben (vgl. Ziff. 1 des Gebührenverzeichnis 1 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mannheim). Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Antrag unter diesen Voraussetzungen unverändert weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 281053 [#281053] Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für ihre verspätete Antw…
An Stadt Mannheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 281053 [#281053]
Datum
20. Juli 2023 16:01
An
Stadt Mannheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> Vielen Dank für ihre verspätete Antwort. 2019 wurde in den Medien verbreitet, dass die Stadt Mannheim das Bußgeld für ausgespuckte Kaugummis auf 100.-€ erhöht hat. Dies können sie z.B. hier nachlesen: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.neuer-bussgeldkatalog-in-mannheim-wird-kaugummi-ausspucken-richtig-teuer.bd0377ef-4902-49cc-a496-799e9bc9b8f2.html Subjektiv betrachtet hat sich dadurch keine Verbesserung ergeben. Ortsbegehung der Planken am 19.07.23, zwischen 17:15-18:00 Uhr. Nun verwundert es mich, dass die Stadt Mannheim für diesen Verstoß das Bußgeld erhöht hat, jedoch zur Kontrolle keine Auswertungen vorliegen. Hierzu hätte ich nun noch folgende Fragen: 1. Wurde die Erhöhung des Bußgeldes 2019 durchgeführt um eine nachhaltige Verbesserung des Stadtbildes zu erzielen oder um die städtischen Einnahmen im Falle eines Verstoßes zu erhöhen? 2. Falls keiner der beiden genannten Punkte zutrifft, was war der Grund dafür? 3. Mit welchen Maßnahmen stellen sie sicher, dass durch diese Bußgelderhöhung auch nachhaltig eine Verbesserung und Verschönerung des Stadtbildes sichergestellt wird? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Stadt Mannheim
AW: Anfragenr: 281053 [#281053] Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 20…
Von
Stadt Mannheim
Betreff
AW: Anfragenr: 281053 [#281053]
Datum
1. August 2023 17:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 20. Juli 2023. Ihre Anfrage ist als neuer Antrag nach § 1 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) zu werten. Das LIFG gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Abs. 1 LIFG). Für eine Auskunftserteilung, mittels derer Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz gewährt wird, ist gemäß § 10 Abs. 1 LIFG in Verbindung mit Tarifstelle 5 des Gebührenverzeichnis 1 der Satzung der Stadt Mannheim über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen ausgenommen Benutzungsgebühren vom 19. Dezember 2006 (Verwaltungsgebührensatzung) eine Gebühr zu erheben. Bei der Gebührenpflichtigkeit kommt es nicht auf eine etwaige geringe Komplexität („Einfachheit“) an, da § 10 Abs. 3 Satz 1 LIFG für die Stadt Mannheim nicht zur Anwendung kommt. Gemäß o.g. Tarifstelle 5 sind je angefangene Viertelstunde € 17,70 anzusetzen. Für die von Ihnen begehrten Auskünfte wird seitens der Fachabteilung ein Zeitaufwand von 15 Minuten prognostiziert. Eine zu erhebende Gebühr beträgt hiernach € 17, 70. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie den Antrag unter diesen Voraussetzungen weiterverfolgen möchten. Mit freundlichen Grüßen