Bußgeldverfahren nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 SeeFSichV

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Angaben dazu, wie viele Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen § 10 Abs. 1 Nr. 1 SeeFSichV die GDWS in den Jahren 2014-2024 gegen Schiffsführer oder sonst für die Sicherheit Verantwortliche eines auf See befindlichen und zur Hilfeleistung fähigen Schiffes geführt hat, und wie viele Bußgelder verhängt wurden.

Besonders interessiert mich die Anzahl der Verfahren, die den Vorwurf betrafen, dass der Anordnung einer ausländischen Seenotleitstelle nicht Folge geleistet wurde.

Zudem wäre es hilfreich, wenn Sie mir getrennt mitteilen könnten, wie viele der Verfahren speziell Schiffe ziviler Seenotrettungsorganisationen und nicht andere Schiffe (etwa Handelsschiffe oder Versorgungsschiffe) betrafen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
  • 0 Follower:innen
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Angaben dazu, wie…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Details
Von
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Betreff
Bußgeldverfahren nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 SeeFSichV [#301177]
Datum
25. Februar 2024 13:59
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Angaben dazu, wie viele Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen § 10 Abs. 1 Nr. 1 SeeFSichV die GDWS in den Jahren 2014-2024 gegen Schiffsführer oder sonst für die Sicherheit Verantwortliche eines auf See befindlichen und zur Hilfeleistung fähigen Schiffes geführt hat, und wie viele Bußgelder verhängt wurden. Besonders interessiert mich die Anzahl der Verfahren, die den Vorwurf betrafen, dass der Anordnung einer ausländischen Seenotleitstelle nicht Folge geleistet wurde. Zudem wäre es hilfreich, wenn Sie mir getrennt mitteilen könnten, wie viele der Verfahren speziell Schiffe ziviler Seenotrettungsorganisationen und nicht andere Schiffe (etwa Handelsschiffe oder Versorgungsschiffe) betrafen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr.
Valentin Schatz Anfragenr: 301177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301177/ Postanschrift Valentin Schatz << Adresse entfernt >>
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Sehr geehrter Herr Schatz, ein Verstoß gegen den u. g. Tatbestand ist in dem von Ihnen genannten Zeitraum nicht a…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Betreff
WG: Valentin Schatz über fragdenstaat.de Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Bußgeldverfahren nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 SeeFSichV [#301177]
Datum
12. März 2024 19:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schatz, ein Verstoß gegen den u. g. Tatbestand ist in dem von Ihnen genannten Zeitraum nicht als Ordnungswidrigkeit angezeigt worden. Mit freundlichen Grüßen

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Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre rasche Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Valen…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Details
Von
Valentin Schatz (Leuphana Universität Lüneburg)
Betreff
AW: WG: Valentin Schatz über fragdenstaat.de Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Bußgeldverfahren nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 SeeFSichV [#301177]
Datum
13. März 2024 09:00
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre rasche Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Valentin Schatz Anfragenr: 301177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301177/