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BuT Bildungs- und Teilhabepaket: gemeinschaftliches Mittagessen: Eigenanteil (Formular)

bekanntlich ist seit 01.08.2019 der Eigenanteil von Euro 1,00 zum gemeinschaftlichen Mittagessen entfallen:
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/bildungspaket.html

Der aktuelle Vordruck des Sozialreferates, erstellt unter Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten Frey, sieht aber unverändert noch einen Abzug des Eigenanteils vor - siehe Anlage:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4477914.pdf

Fragen:

1) Wird seit 01.08.2019 weiterhin der Abzug des Eigenanteils von Euro 1,00 vorgenommen?
2) Wenn ja, wann erfolgt die Umstellung bzw. Rückerstattung?
3) Werden von allen Sozialbehörden falsche Vordrucke versandt (Wohngeld, Asylbewerberleistungen, SGB VIII, XII, etc.) oder nur vom Jobcenter München, welches dem Sozialreferat unterstellt ist?
4) Übersendung des neuen Formulars.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2019
  • Frist
    11. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BuT Bildungs- und Teilhabepaket: gemeinschaftliches Mittagessen: Eigenanteil (Formular) [#171800]
Datum
9. Dezember 2019 13:04
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bekanntlich ist seit 01.08.2019 der Eigenanteil von Euro 1,00 zum gemeinschaftlichen Mittagessen entfallen: https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/bildungspaket.html Der aktuelle Vordruck des Sozialreferates, erstellt unter Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten Frey, sieht aber unverändert noch einen Abzug des Eigenanteils vor - siehe Anlage: https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4477914.pdf Fragen: 1) Wird seit 01.08.2019 weiterhin der Abzug des Eigenanteils von Euro 1,00 vorgenommen? 2) Wenn ja, wann erfolgt die Umstellung bzw. Rückerstattung? 3) Werden von allen Sozialbehörden falsche Vordrucke versandt (Wohngeld, Asylbewerberleistungen, SGB VIII, XII, etc.) oder nur vom Jobcenter München, welches dem Sozialreferat unterstellt ist? 4) Übersendung des neuen Formulars. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171800 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Formular BuT Mittagessen Jobcenter München Vordruck vom 03.12.2019 Abrechnung des gemeinschaftlichen Mittagessens
Von
Stadtverwaltung München
Via
Briefpost
Betreff
Formular BuT Mittagessen
Datum
9. Dezember 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Jobcenter München Vordruck vom 03.12.2019 Abrechnung des gemeinschaftlichen Mittagessens
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterg…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: BuT Bildungs- und Teilhabepaket: gemeinschaftliches Mittagessen: Eigenanteil (Formular) [#171800]
Datum
12. Dezember 2019 11:41
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre …
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München
Datum
13. Januar 2020 12:22
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Es liegt außerhalb des Rahmens der Informationsfreiheitssatzung, zu Einzelfällen Auskunft zu geben. Dies würde auch Datenschutzbestimmungen widersprechen. Hinsichtlich Einzelfallentscheidungen steht dem Leistungsberechtigten/ der Leistungsberechtigten das Rechtsmittel des Widerspruchs zur Verfügung. Zu Ihren Fragen: Zu Frage 1. und 2. Seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 01.08.2019 wird keine Eigenanteil in Höhe von 1 € mehr berechnet. Zu Frage 3. Die Vordrucke, bzw. Anträge wurden rechtzeitig an die neue Rechtslage angepasst. Zu Frage 4. Die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung kann an der entsprechenden Schule beantragt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
WG: Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München (#171800) Sehr geehrteAntragsteller/in anbei u…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
WG: Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München (#171800)
Datum
12. Februar 2020 12:07
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei unten stehende Mail, aus der sich noch einmal die Beantwortung Ihrer Anfrage ergibt. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.