BuT Bildungs- und Teilhabepaket: gemeinschaftliches Mittagessen: Eigenanteil (Formular)
bekanntlich ist seit 01.08.2019 der Eigenanteil von Euro 1,00 zum gemeinschaftlichen Mittagessen entfallen:
https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/bildungspaket.html
Der aktuelle Vordruck des Sozialreferates, erstellt unter Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten Frey, sieht aber unverändert noch einen Abzug des Eigenanteils vor - siehe Anlage:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4477914.pdf
Fragen:
1) Wird seit 01.08.2019 weiterhin der Abzug des Eigenanteils von Euro 1,00 vorgenommen?
2) Wenn ja, wann erfolgt die Umstellung bzw. Rückerstattung?
3) Werden von allen Sozialbehörden falsche Vordrucke versandt (Wohngeld, Asylbewerberleistungen, SGB VIII, XII, etc.) oder nur vom Jobcenter München, welches dem Sozialreferat unterstellt ist?
4) Übersendung des neuen Formulars.
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Dezember 2019
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11. Januar 2020
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