BuT Bildungs- und Teilhabepaket SGB II, XII, etc.: Laptops einschließlich Software und Drucker für Schüler
lt. Artikel der Süddeutschen Zeiten vom 30.09.2019 "Für ein lebenswertes Leben" ist vom Sozialreferat ein "Zuschuss für einen Laptop i.H.v. Euro 250,00" geplant.
Die Sozialgerichte haben in diversen Gerichtsentscheidungen die Sozialbehörden zu einem höheren Bedarf verurteilt, zB Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.01.2019, L 6 AS 237/18 ER:
https://sozialberatung-kiel.de/2019/05/05/geld-vom-jobcenter-fuer-die-anschaffung-eines-computers/
https://sozialberatung-kiel.de/2019/10/27/geld-vom-jobcenter-fuer-die-anschaffung-eines-computers-nur-wie-viel/
internetfähiges Laptop einschl. Software + Drucker Euro 600,00
Die LH München verweigert damit ausgerechnet bedürftigen Kindern mit Förder- und Unterstützungsbedarf ausreichende vollständige und zeitnahe Sozialleistungen ! Zwingt Eltern und Sorgeberechtigte Widersprüche / Überprüfungsanträge zu stellen und gerichtlich die städtischen Sozialbehörden zu verklagen.
Meine Anfrage:
1) Wie wurde der aktuell festgelegte Betrag von Euro 250,00 vom Sozialreferat ermittelt.
2) Warum werden kein Betrag für Software und Drucker einkalkuliert.
3) Warum orientiert sich das Sozialreferat bei der Festlegung des Bedarfes nicht an Gerichtsentscheidungen.
4) Ist eine Erhöhung des Betrages in der aktuellen Sitzungsvorlage noch möglich bzw. in einer Zweitvorlage.
Für eine Beantwortung meiner Anfrage im Interesse der Kinder danke ich Ihnen.
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Oktober 2019
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3. Dezember 2019
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