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BuT Bildungs- und Teilhabepaket SGB II, XII, etc.: Laptops einschließlich Software und Drucker für Schüler

lt. Artikel der Süddeutschen Zeiten vom 30.09.2019 "Für ein lebenswertes Leben" ist vom Sozialreferat ein "Zuschuss für einen Laptop i.H.v. Euro 250,00" geplant.

Die Sozialgerichte haben in diversen Gerichtsentscheidungen die Sozialbehörden zu einem höheren Bedarf verurteilt, zB Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.01.2019, L 6 AS 237/18 ER:
https://sozialberatung-kiel.de/2019/05/05/geld-vom-jobcenter-fuer-die-anschaffung-eines-computers/
https://sozialberatung-kiel.de/2019/10/27/geld-vom-jobcenter-fuer-die-anschaffung-eines-computers-nur-wie-viel/

internetfähiges Laptop einschl. Software + Drucker Euro 600,00

Die LH München verweigert damit ausgerechnet bedürftigen Kindern mit Förder- und Unterstützungsbedarf ausreichende vollständige und zeitnahe Sozialleistungen ! Zwingt Eltern und Sorgeberechtigte Widersprüche / Überprüfungsanträge zu stellen und gerichtlich die städtischen Sozialbehörden zu verklagen.

Meine Anfrage:

1) Wie wurde der aktuell festgelegte Betrag von Euro 250,00 vom Sozialreferat ermittelt.

2) Warum werden kein Betrag für Software und Drucker einkalkuliert.

3) Warum orientiert sich das Sozialreferat bei der Festlegung des Bedarfes nicht an Gerichtsentscheidungen.

4) Ist eine Erhöhung des Betrages in der aktuellen Sitzungsvorlage noch möglich bzw. in einer Zweitvorlage.

Für eine Beantwortung meiner Anfrage im Interesse der Kinder danke ich Ihnen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BuT Bildungs- und Teilhabepaket SGB II, XII, etc.: Laptops einschließlich Software und Drucker für Schüler [#169576]
Datum
31. Oktober 2019 10:57
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
lt. Artikel der Süddeutschen Zeiten vom 30.09.2019 "Für ein lebenswertes Leben" ist vom Sozialreferat ein "Zuschuss für einen Laptop i.H.v. Euro 250,00" geplant. Die Sozialgerichte haben in diversen Gerichtsentscheidungen die Sozialbehörden zu einem höheren Bedarf verurteilt, zB Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.01.2019, L 6 AS 237/18 ER: https://sozialberatung-kiel.de/2019/05/05/geld-vom-jobcenter-fuer-die-anschaffung-eines-computers/ https://sozialberatung-kiel.de/2019/10/27/geld-vom-jobcenter-fuer-die-anschaffung-eines-computers-nur-wie-viel/ internetfähiges Laptop einschl. Software + Drucker Euro 600,00 Die LH München verweigert damit ausgerechnet bedürftigen Kindern mit Förder- und Unterstützungsbedarf ausreichende vollständige und zeitnahe Sozialleistungen ! Zwingt Eltern und Sorgeberechtigte Widersprüche / Überprüfungsanträge zu stellen und gerichtlich die städtischen Sozialbehörden zu verklagen. Meine Anfrage: 1) Wie wurde der aktuell festgelegte Betrag von Euro 250,00 vom Sozialreferat ermittelt. 2) Warum werden kein Betrag für Software und Drucker einkalkuliert. 3) Warum orientiert sich das Sozialreferat bei der Festlegung des Bedarfes nicht an Gerichtsentscheidungen. 4) Ist eine Erhöhung des Betrages in der aktuellen Sitzungsvorlage noch möglich bzw. in einer Zweitvorlage. Für eine Beantwortung meiner Anfrage im Interesse der Kinder danke ich Ihnen.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BuT Bildungs- und Teilhabepaket SGB II, XII, etc.: Laptops einschließlich Software und Drucker für Schüler [#169576]
Datum
20. November 2019 10:46
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2019/Bescheid_des_Sozialreferats_Muenchen_zu_Computer_03112019.pdf Anfragenr: 169576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169576
Stadtverwaltung München
#169576 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
#169576
Datum
2. Dezember 2019 10:53
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
19_1474_EA.odt
23,1 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: #169576 [#169576] Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß aktueller Rechtsprechungen sind die Kosten im Rahmen des…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: #169576 [#169576]
Datum
25. Oktober 2020 11:20
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß aktueller Rechtsprechungen sind die Kosten im Rahmen des BuT zu übernehmen: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=213780&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=&fbclid=IwAR1NczFj7rx-AD0pGy1e_mDMt3XlvW1q4uJhdDdjO2E5F5mQSJ90JMDnuYQ Meine Anfrage: Wie lange dauert die Bewilligung und Auszahlung nach Antragstellung in München? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169576/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung München
WG: #169576 [#169576] Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlich…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
WG: #169576 [#169576]
Datum
4. November 2020 14:20
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
20_1627_EA.odt
21,6 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei die Antwort auf oben stehende Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.