BV Rossbächle Absprachen Stadt - OSR
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Guten Tag,
bitte beantworten Sie folgende Frage:
Gibt es Absprachen/Übereinkünfte zwischen der Stadt Freiburg und dem Ortschaftsrat (OSR) Munzingen bezüglich des BG Rossbächle?
Genauer gefragt: Ist der Bau des geplanten Jugendhauses in Munzingen vom Bau des BG Rossbächle direkt oder indirekt abhängig? Wird das Jugendhaus auch gebaut, wenn das BG Rossbächle nicht realisiert wird? Gibt es anderweitige Absprachen zwischen dem OSR oder Teilen des OSR, welche an das BG Rossbächle geknüpft sind? Sind an das BG Rossbächke weitere zukünftig zu bebauende Flächen hiervon abhängig?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. Oktober 2023
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18. November 2023
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