BVerfG-Urteil zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten/-innen
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 04.05.2020 unter den Aktenzeichen 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17 und 2 BvL 8/17 befasste sich das BVerfG mit der amtsangemessenen Alimentation von Beamten/-innen.
Als Ergebnis stellte das BVerfG dar, das zum Zeitpunkt des Urteils alle deutschen Besoldungsgesetzgeber (der Bundesgesetzgeber und die 16 Bundesländer) ihre Pflicht zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation verletzen, die Alimentation demnach, zumindest zu einem Teil, verfassungswidrig ist.
Mehrere Bundesländer haben bereits auf dieses Urteil reagiert und entsprechende Maßnahmen getroffen, teilweise befinden sich ebendiese bereits im Gesetzgebungsverfahren:
Baden-Württemberg:
https://bund-laender-bawue.verdi.de/themen/beamtinnen-und-beamte/++co++51891edc-a447-11ec-855c-001a4a160111
Berlin:
https://www.dbb.de/artikel/amtsangemessene-alimentation-stellungnahme-zum-gesetzentwurf.html
Nordrhein-Westfalen:
https://bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/landesbeamte/++co++867f45b6-7c84-11ec-890f-001a4a160111
Wie reagiert das Land Rheinland-Pfalz auf die vorgenannte Entscheidung des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation?
Bestehen in Rheinland-Pfalz schon Entwürfe zur Anpassung des Besoldungsgesetzes oder andere Maßnahmen im Hinblick auf die vorgenannte Entscheidung des BVerfG?
Wenn ja,
welche konkreten Anpassungen im Besoldungsgesetz oder welche anderen Maßnahmen sind geplant?
Wann ist voraussichtlich mit einer Umsetzung der Anpassungen/Maßnahmen zu rechnen?
Wenn nein,
Wieso wurden bislang keine Anpassungen im Besoldungsgesetz vorbereitet, da die Alimentation der Rheinland-pfälzischen Beamten/-innen, zumindest zu einem Teil, laut BVerfG verfassungswidrig ist.
Anfrage erfolgreich
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Datum24. November 2022
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28. Dezember 2022
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