BVerfG-Urteil zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten/-innen

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 04.05.2020 unter den Aktenzeichen 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17 und 2 BvL 8/17 befasste sich das BVerfG mit der amtsangemessenen Alimentation von Beamten/-innen.

Als Ergebnis stellte das BVerfG dar, das zum Zeitpunkt des Urteils alle deutschen Besoldungsgesetzgeber (der Bundesgesetzgeber und die 16 Bundesländer) ihre Pflicht zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation verletzen, die Alimentation demnach, zumindest zu einem Teil, verfassungswidrig ist.

Mehrere Bundesländer haben bereits auf dieses Urteil reagiert und entsprechende Maßnahmen getroffen, teilweise befinden sich ebendiese bereits im Gesetzgebungsverfahren:

Baden-Württemberg:
https://bund-laender-bawue.verdi.de/themen/beamtinnen-und-beamte/++co++51891edc-a447-11ec-855c-001a4a160111

Berlin:
https://www.dbb.de/artikel/amtsangemessene-alimentation-stellungnahme-zum-gesetzentwurf.html

Nordrhein-Westfalen:
https://bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/landesbeamte/++co++867f45b6-7c84-11ec-890f-001a4a160111

Saarland:
https://www.saarland.de/mibs/DE/aktuelles/newsletter/medieninformationen/_documents/2022/pm111_2022-09-20-LPK-Spitzengespraech-Gewerkschaften.html

Hamburg:
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/coronavirus/Hamburger-Senat-will-Beamten-230-Millionen-Euro-nachzahlen,beamte208.html

Wie reagiert das Land Rheinland-Pfalz auf die vorgenannte Entscheidung des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation?

Bestehen in Rheinland-Pfalz schon Entwürfe zur Anpassung des Besoldungsgesetzes oder andere Maßnahmen im Hinblick auf die vorgenannte Entscheidung des BVerfG?

Wenn ja,
welche konkreten Anpassungen im Besoldungsgesetz oder welche anderen Maßnahmen sind geplant?
Wann ist voraussichtlich mit einer Umsetzung der Anpassungen/Maßnahmen zu rechnen?

Wenn nein,
Wieso wurden bislang keine Anpassungen im Besoldungsgesetz vorbereitet, da die Alimentation der Rheinland-pfälzischen Beamten/-innen, zumindest zu einem Teil, laut BVerfG verfassungswidrig ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2022
  • Frist
    28. Dezember 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit der Entsch…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BVerfG-Urteil zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten/-innen [#264027]
Datum
24. November 2022 20:52
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 04.05.2020 unter den Aktenzeichen 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17 und 2 BvL 8/17 befasste sich das BVerfG mit der amtsangemessenen Alimentation von Beamten/-innen. Als Ergebnis stellte das BVerfG dar, das zum Zeitpunkt des Urteils alle deutschen Besoldungsgesetzgeber (der Bundesgesetzgeber und die 16 Bundesländer) ihre Pflicht zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation verletzen, die Alimentation demnach, zumindest zu einem Teil, verfassungswidrig ist. Mehrere Bundesländer haben bereits auf dieses Urteil reagiert und entsprechende Maßnahmen getroffen, teilweise befinden sich ebendiese bereits im Gesetzgebungsverfahren: Baden-Württemberg: https://bund-laender-bawue.verdi.de/themen/beamtinnen-und-beamte/++co++51891edc-a447-11ec-855c-001a4a160111 Berlin: https://www.dbb.de/artikel/amtsangemessene-alimentation-stellungnahme-zum-gesetzentwurf.html Nordrhein-Westfalen: https://bund-laender-nrw.verdi.de/beamte/landesbeamte/++co++867f45b6-7c84-11ec-890f-001a4a160111 Saarland: https://www.saarland.de/mibs/DE/aktuelles/newsletter/medieninformationen/_documents/2022/pm111_2022-09-20-LPK-Spitzengespraech-Gewerkschaften.html Hamburg: https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/coronavirus/Hamburger-Senat-will-Beamten-230-Millionen-Euro-nachzahlen,beamte208.html Wie reagiert das Land Rheinland-Pfalz auf die vorgenannte Entscheidung des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation? Bestehen in Rheinland-Pfalz schon Entwürfe zur Anpassung des Besoldungsgesetzes oder andere Maßnahmen im Hinblick auf die vorgenannte Entscheidung des BVerfG? Wenn ja, welche konkreten Anpassungen im Besoldungsgesetz oder welche anderen Maßnahmen sind geplant? Wann ist voraussichtlich mit einer Umsetzung der Anpassungen/Maßnahmen zu rechnen? Wenn nein, Wieso wurden bislang keine Anpassungen im Besoldungsgesetz vorbereitet, da die Alimentation der Rheinland-pfälzischen Beamten/-innen, zumindest zu einem Teil, laut BVerfG verfassungswidrig ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264027/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag nach dem LTranspG Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag nach dem LTranspG
Datum
28. November 2022 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Empfang Ihrer E-Mail vom 24. November 2022. Ihre Anfrage wird als Antrag nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) behandelt. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> ich darf zunächst feststellen, dass das Bundesverfassungsgericht mit sein…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: BVerfG-Urteil zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten/-innen [#264027]
Datum
2. Dezember 2022 07:49
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich darf zunächst feststellen, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinen von Ihnen zitierten Entscheidungen vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17 u.a.) keinesfalls festgestellt hat, dass die Alimentation der Beamtinnen und Beamten in allen Ländern und beim Bund nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. Vielmehr sind die Entscheidungen lediglich zur Rechtslage in den Ländern Berlin und Nordrhein-Westfalen ergangen. Unabhängig von dieser Ausgangslage berücksichtigt das Land Rheinland-Pfalz natürlich fortlaufend die Alimentationsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Eine Umsetzung haben die neuen verfassungsgerichtlichen Vorgaben in Rheinland-Pfalz daher bereits mit dem Landesgesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2022 (LBVAnpG 2022) vom 8. April 2022 (GVBl. S. 120) erfahren. Für weitere Einzelheiten darf ich auf das LBVAnpG 2022 und die umfassende Aufbereitung der verfassungsgerichtlichen Anforderungen in der entsprechenden Gesetzesbegründung (LT Drs. 18/2300), welche über die Internetpräsenz des Landtags öffentlich abrufbar ist, verweisen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mich in die Aufbereitung der verfassungsgeri…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BVerfG-Urteil zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten/-innen [#264027]
Datum
2. Dezember 2022 11:28
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mich in die Aufbereitung der verfassungsgerichtlichen Anforderungen in Bezug auf die Rheinland-Pfälzische Besoldung eingelesen und darin sind alle Informationen enthalten die ich gesucht habe. Die gesamten Ausarbeitungen wurden im Frühjahr 2022 durchgeführt. Faktoren wie z.B. die Einführung der Bürgergeldes in 2023, also eine Anhebung des Grundsicherungsniveaus (vgl. Abstansgebot) oder der Ukraine-Konflikt mit der damit einhergehenden sehr hohen Inflation, also eine extreme Änderung im Verbraucherpreisindex, bringen eine zum Teil hohe Dynamik mit sich. Wird die Überprüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation zukünftig in den Intervallen der Ergebnisse der Tarifverhandlungen hinsichtlich der Entscheidungen des BVerfG überprüft werden, wie es im Frühjahr diesen Jahres bereits geschah? Oder war die Aufbereitung der verfassungsgerichtlichen Anforderungen in Bezug auf die Rheinland-Pfälzische Besoldung einmalig und es sind keine solchen Aufbereitungen für die Zukunft geplant? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 264027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264027/
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> das Ministerium der Finanzen sieht die Überprüfung der Amtsangemessenheit…
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: BVerfG-Urteil zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten/-innen [#264027]
Datum
2. Dezember 2022 14:50
Status
Sehr << Antragsteller:in >> das Ministerium der Finanzen sieht die Überprüfung der Amtsangemessenheit der Alimentation als fortlaufende Aufgabe, die sich insbesondere im Kontext von Bezügeanpassungsgesetzen vollzieht. Infolgedessen finden Sie beispielsweise nicht nur im LBVAnpG 2022 eine umfassende Aufbereitung der verfassungsgerichtlich vorgegebenen Parameter, sondern auch bereits in den vorausgegangenen Landesgesetzen zur Anpassung von Besoldung und Versorgung unter Berücksichtigung der zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Alimentationsvorgaben. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag nach dem LTranspG [#264027] Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Sachnähe haben wir Ihren …
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag nach dem LTranspG [#264027]
Datum
5. Dezember 2022 11:46
Status
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Sachnähe haben wir Ihren Antrag nach Landetransparenzgesetz wegen des BVerfG-Urteils zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten/-innen zu weiteren Bearbeitung an das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz gemäß § 11 Abs. 3 LTranspG weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen