BW-Hochschulen

Bitte informieren Sie mich über das spez. Dokument der Berücksichtigung des Faktors ca. 1,25 der BW-Hochschulen für dortiges intensives Lernen gegenüber den „normalen“ zivilen Hochschulen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    24. August 2022
  • 0 Follower:innen
Joachim Schroeder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte informieren…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
BW-Hochschulen [#253851]
Datum
22. Juli 2022 00:42
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte informieren Sie mich über das spez. Dokument der Berücksichtigung des Faktors ca. 1,25 der BW-Hochschulen für dortiges intensives Lernen gegenüber den „normalen“ zivilen Hochschulen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 253851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253851/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V232 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG / BW-Hochschulen [#253851]
Datum
28. Juli 2022 11:18
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V232 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Juli 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schröder, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 22. Juli 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V232 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Schroeder
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte informieren Sie mich über das spez. Dokument der Berücksichtigung des Faktor…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: IFG / BW-Hochschulen [#253851]
Datum
24. August 2022 03:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte informieren Sie mich über das spez. Dokument der Berücksichtigung des Faktors ca. 1,25 der BW-Hochschulen für dortiges intensives Lernen gegenüber den „normalen“ zivilen Hochschulen. Der Sachverhalt betrifft wohl die langen Semesterferien an den zivilen Hochschulen, die meist zum Arbeiten für den Lebensunterhalt genutz werden. Dies ist für die Soldaten an den BW-HS nicht notwendig. Der Faktor 1,25 sollte jedoch u.a. auch für die PUO-Fachlehrgänge angewendet werden. Auch dort wird intensiv gelernt. Notwendig ist auch ein Vergleich mit der beruflichen Bildung mit dem dortigen Tarifurlaub. Daher trägt eine Diskussion über den Faktor ca. 1,25 für intensives Lernen auch zur Klärung der Bildungsgerechtigkeit bei. Dies ist sicherlich im Sinne des Berliner Ampel Koalitionsvertrag S.67: "Gleichwertige berufliche Qualifikationen erkennen wir für höhere Karrierewege im öffentlichen Dienst an." Meine Informationsfreiheitsanfrage „BW-Hochschulen“ vom 22.07.2022 (#253851) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V232 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vo…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
BW-Hochschulen [#253851]
Datum
24. August 2022 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V232 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Juli 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Schröder, ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 22. Juli 2022 (Bezug). Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorliegen. Ein Dokument, das für die Universitäten der Bundeswehr einen Faktor von ca. 1,25 für das dort intensivere Lernen gegenüber „normalen“ zivilen Hochschulen festschreibt, liegt nicht vor. In Umsetzung der „Bologna-Reformen“ im deutschen Hochschulwesen wurden sogenannte Intensiv-Studiengänge eingeführt, für die, bei Gewährleistung entsprechender studienorganisatorischer Maßnahmen, bis zu 75 Leistungspunkte pro Studienjahr berücksichtigt werden können, was gegenüber den 60 Leistungspunkten „normaler“ Studiengänge ein Mehr von 25 % darstellt. Das ist rechtlich in § 9 Absatz 4 der Musterrechtsverordnung gemäß Artikel 4 Absätze 1 bis 4 Studienakkreditierungsstaatsvertrag (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017) und den danach erlassenen Rechtsverordnungen der Länder Bayern (§ 8 Absatz 4 Verordnung zur Regelung der Studienakkreditierung nach dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag vom 13. April 2018) und Hamburg (§ 8 Absatz 4 Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 6. Dezember 2018) als Sitzländer der beiden Universitäten der Bundeswehr geregelt. In Akkreditierungsverfahren wird geprüft, ob für einen konkreten Studiengang, bei dem mehr als 60 Leistungspunkte pro Studienjahr berücksichtigt werden sollen, entsprechende studienorganisatorische Maßnahmen getroffen wurden. Diese Verfahren werden auch für die Studiengänge der Universitäten der Bundeswehr in der frei einsehbaren Zentralen Datenbank akkreditierter Studiengänge und systemakkreditierter Hochschulen (https://antrag.akkreditierungsrat.de/) dokumentiert. Mit freundlichen Grüßen