C/O Tiefbauabteilung MR 2214: Gehwegparken Daimlertwiete

Anfrage an: Bezirksamt Altona

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Guten Tag,

Am 15.11.2022 wurde die Tiefbauabteilung MR 2214 vom PK 212 über die Anordnung des Gehwegparkens in der Daimlertwiete informiert (Aktenzeichen 021/8V/0769723/2022).

Ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Den Prüfbericht der besagt, dass
1. die Anordnung die VwV-StVO erfüllt
2. die Gehwege und Leitungen durch die Parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden
3. die Bordsteinkanten abgeschrägt oder ausreichend niedrig sind

Falls dies nicht geprüft wurde, bitte ich um Begründung, warum der Anordnung nicht widersprochen wurde.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, Am 15.11.2022 wurde die Tiefb…
An Bezirksamt Altona Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
C/O Tiefbauabteilung MR 2214: Gehwegparken Daimlertwiete [#269490]
Datum
5. Februar 2023 11:40
An
Bezirksamt Altona
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, Am 15.11.2022 wurde die Tiefbauabteilung MR 2214 vom PK 212 über die Anordnung des Gehwegparkens in der Daimlertwiete informiert (Aktenzeichen 021/8V/0769723/2022). Ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Den Prüfbericht der besagt, dass 1. die Anordnung die VwV-StVO erfüllt 2. die Gehwege und Leitungen durch die Parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden 3. die Bordsteinkanten abgeschrägt oder ausreichend niedrig sind Falls dies nicht geprüft wurde, bitte ich um Begründung, warum der Anordnung nicht widersprochen wurde. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269490/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Altona
Eingangsbestätigung zum Antrag nach HmbTG - Tiefbauabteilung MR 2214: Gehwegparken Daimlertwiete [#269490] Sehr &l…
Von
Bezirksamt Altona
Betreff
Eingangsbestätigung zum Antrag nach HmbTG - Tiefbauabteilung MR 2214: Gehwegparken Daimlertwiete [#269490]
Datum
6. Februar 2023 09:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) von gestern, 05.02.2023. Im Rahmen der Monatsfrist erhalten Sie bis zum 06.03.2023 eine Antwort von uns. Wir möchten hiermit auf die Gebührenpflichtigkeit der Auskunftserteilung gemäß § 13 Abs. 6 HmbTG hinweisen. Ob Gebühren anfallen, ist derzeit noch in der Prüfung. Wir werden uns diesbezüglich zeitnah bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Altona
Antwort zum Antrag nach HmbTG - Tiefbauabteilung MR 2214: Gehwegparken Daimlertwiete [#269490] Sehr << Antra…
Von
Bezirksamt Altona
Betreff
Antwort zum Antrag nach HmbTG - Tiefbauabteilung MR 2214: Gehwegparken Daimlertwiete [#269490]
Datum
23. Februar 2023 14:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir beziehen uns auf Ihren u.a. Antrag nach dem HmbTG vom 05.02.2023 und haben die Rückmeldung aus dem zuständigen Fachamt erhalten. Das Bezirksamt Altona erstellt keine Prüfberichte zu straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen und verweist Sie zur angefragten Anordnung an das zuständige Polizeikommissariat 21. Das Parken auf Gehwegen ist nicht unüblich und bei entsprechender Beschilderung durch die Polizei grundsätzlich erlaubt. Kabelleitungen liegen in der Regel in 60 cm Tiefe. Gas, Wasser und Fernwärme in 1,20- 1,80 m Tiefe, aber sehr häufig in der Fahrbahn. Eine Beschädigung durch Pkws ist bei diesen Tiefen ausgeschlossen.  Es werden keine abgeschrägten Bordsteine verwendet, die Bordsteine haben unterschiedliche Höhen (in der Regel sind es ca. 6-15 cm). Diese Auskunft ist gebührenfrei. Wir hoffen, dass wir Ihr Anliegen hiermit beantworten konnten. Mit freundlichen Grüßen