Cannabislegalisierung und Folgen für Ihre Behörde

Berichte / Gutachten / Berechnungen dazu, wie viel Geld (in Form von Personenstunden oder anderen Ressourcen etwa Ausrüstung, Software etc.) in Ihrer Behörde gespart wird oder zusätzlich ausgegeben wird, wenn Cannabis legalisiert werden wird, so wie es der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vorsieht

Personenbezogene Daten sind nicht Teil dieser Anfrage und können geschwärzt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Februar 2022
  • Frist
    3. März 2022
  • 0 Follower:innen
Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Berichte / Gut…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
Cannabislegalisierung und Folgen für Ihre Behörde [#239551]
Datum
1. Februar 2022 17:58
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Berichte / Gutachten / Berechnungen dazu, wie viel Geld (in Form von Personenstunden oder anderen Ressourcen etwa Ausrüstung, Software etc.) in Ihrer Behörde gespart wird oder zusätzlich ausgegeben wird, wenn Cannabis legalisiert werden wird, so wie es der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vorsieht Personenbezogene Daten sind nicht Teil dieser Anfrage und können geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 239551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239551/
Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter (FragDenStaat)

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht vom 1. Februar haben wir erhalten und dürfen hierzu Folgendes mitteilen: …
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
C5; Cannabislegalisierung und Folgen für Ihre Behörde [#239551]
Datum
3. Februar 2022 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht vom 1. Februar haben wir erhalten und dürfen hierzu Folgendes mitteilen: Nachdem zu den Planungen der Bundesregierung noch keine Details bekannt sind, können wir auch zur konkreten Umsetzung bei der Bayerischen Polizei keine Auskunft geben. Wir gehen allerdings in der Gesamtschau derzeit von keiner Entlastung der Bayerischen Polizei aus. Im Übrigen dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass nach Art. 39 Abs. 4 Nr. 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) kein Einsichtsrecht in polizeiliche Daten und Akten besteht und diese generell nicht veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen