Captain Shisha

Nach der Gefahrstoffverordnung sind die Betreiber einer Gaststätte verpflichtet eine Gefährdungsanalyse duchzuführen und die Arbeitsplatzgrenzerte von 30 ppm, bzw. 35 mg/m³ CO einzuhalten und dies auch nachzuweisen.

Für die Nutzung der Räume muss eine Genehmigung der Bauordnung vorliegen.

Liegt solch eine Genehmigung für die Nutzung der Räume der Shisha-Bar Captain,<< Adresse entfernt >>, vor?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Dezember 2022
  • Frist
    25. Januar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach d…
An Tiefbauamt Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Captain Shisha [#266222]
Datum
23. Dezember 2022 13:45
An
Tiefbauamt Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach der Gefahrstoffverordnung sind die Betreiber einer Gaststätte verpflichtet eine Gefährdungsanalyse duchzuführen und die Arbeitsplatzgrenzerte von 30 ppm, bzw. 35 mg/m³ CO einzuhalten und dies auch nachzuweisen. Für die Nutzung der Räume muss eine Genehmigung der Bauordnung vorliegen. Liegt solch eine Genehmigung für die Nutzung der Räume der Shisha-Bar Captain,<< Adresse entfernt >>, vor?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266222/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Tiefbauamt Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
Akteneinsicht zur Shisha Bar Captain Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage auf Akt…
Von
Tiefbauamt Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
Akteneinsicht zur Shisha Bar Captain
Datum
13. Januar 2023 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage auf Akteneinsicht nach dem IFG Berlin zur Shisha Bar Captain. Möchten Sie Ihren Antrag vom 23.12.2022 noch aufrecht erhalten? Hinsichtlich einer Identitätsprüfung, sowie das mit der Antragstellung verbundene Verwaltungsverfahren benötigen wir noch neben Ihrer postalischen Anschrift eine E-Mailadresse, die nicht über fragdenstaat läuft, da die von der Plattform generierte E-Mailadresse für die Korrespondenz nicht ausreichend ist. Zur Vereinfachung wäre es hilfreich, wenn Sie so nett wären uns noch eine Telefonnummer zu hinterlassen. Mit freundlichen Grüßen

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Tiefbauamt Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
AW: Akteneinsicht zur Shisha Bar Captain Sehr << Antragsteller:in >> da ich auf meine Nachfrage vom 1…
Von
Tiefbauamt Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
Betreff
AW: Akteneinsicht zur Shisha Bar Captain
Datum
1. Februar 2023 11:47
Status
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5,8 KB
image002.jpg
16,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> da ich auf meine Nachfrage vom 13.01.2023 keinerlei Rückmeldung erhalten haben, muss ich davon ausgehen, dass sich Ihre Anfrage auf Akteneinsicht / Aktenauskunft nach dem IFG Berlin, zum Objekt: Shisha Bar Captian erledigt hat. Ich werde die Anfrage somit schließen. Mit freundlichen Grüßen