Captain Shisha
Anfrage an:
Tiefbauamt Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg
Nach der Gefahrstoffverordnung sind die Betreiber einer Gaststätte verpflichtet eine Gefährdungsanalyse duchzuführen und die Arbeitsplatzgrenzerte von 30 ppm, bzw. 35 mg/m³ CO einzuhalten und dies auch nachzuweisen.
Für die Nutzung der Räume muss eine Genehmigung der Bauordnung vorliegen.
Liegt solch eine Genehmigung für die Nutzung der Räume der Shisha-Bar Captain,<< Adresse entfernt >>, vor?
Anfrage abgelehnt
-
Datum23. Dezember 2022
-
25. Januar 2023
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!