CDU-Wahlplakate in Charlottenburg-Wilmersdorf (Stand Mai 2021)

Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der CDU Berlin oder einer ihrer Gliederungen im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2021
  • Frist
    30. Juni 2021
  • Kosten dieser Information:
    36,73 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CDU-Wahlplakate in Charlottenburg-Wilmersdorf (Stand Mai 2021) [#221190]
Datum
27. Mai 2021 22:08
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der CDU Berlin oder einer ihrer Gliederungen im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221190/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Anliegen an die zuständige Abteilung mit der Bitte um direkte Beantwortung wei…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
AW: CDU-Wahlplakate in Charlottenburg-Wilmersdorf (Stand Mai 2021) [#221190]
Datum
28. Mai 2021 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Anliegen an die zuständige Abteilung mit der Bitte um direkte Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage auf Akteneinsicht nach § 3 IFG Bln ist hier eingegangen. Sie baten vorab um In…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
AW: CDU-Wahlplakate in Charlottenburg-Wilmersdorf (Stand Mai 2021) [#221190]
Datum
3. Juni 2021 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage auf Akteneinsicht nach § 3 IFG Bln ist hier eingegangen. Sie baten vorab um Information über die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht. Es ist mit einer Verwaltungsgebühr von 70,14 € pro Stunde zu rechnen. Eine Zusendung kostenfrei auf elektronischem Wege ist nicht möglich, da die Gewährung der Akteneinsicht nach § 16 IFG Bln gebührenpflichtig ist und unsere Akten nicht elektronisch geführt werden. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie weiterhin an einer Auskunft interessiert sind oder davon Abstand nehmen? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> können Sie bereits abschätzen, wie viel Zeit die Bearbeitung der Anfrage in Anspruc…
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: CDU-Wahlplakate in Charlottenburg-Wilmersdorf (Stand Mai 2021) [#221190]
Datum
4. Juni 2021 18:41
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> können Sie bereits abschätzen, wie viel Zeit die Bearbeitung der Anfrage in Anspruch nehmen wird? Gerne beschränke ich sie auf Sondernutzungen, die im Zusammenhang mit dem Volksbegehren "Deutsche Wohnen und Co. Enteigenen" stehen und Plakatwerbung betreffen. Eine Bemessung der Gebühren nach Stunden scheint mir überdies unzulässig, da dabei nicht die Bemessungskriterien des § 5 VGebO für Rahmengebühren zugrunde gelegt werden. Als nicht-Vollzeit-Erwerbstätiger Student, der ohne ein eigenes wirtschaftliches Interesse Informationen über den politischen Meinungskampf erfragt, spricht aus meiner Sicht viel dafür, eine sehr geringe Gebühr (zwischen 10 und 15 Euro für eine Akte) zu erheben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221190/
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 27.05.2021 gem. §3 IFG Bln Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie die gewünsc…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 27.05.2021 gem. §3 IFG Bln
Datum
17. Juni 2021 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anbei erhalten Sie die gewünschten Unterlagen. Der Gebührenbescheid folgt nochmals im Original per Post. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 27.05.2021 gem. §3 IFG Bln [#221190] Sehr << Anrede >> vielen Da…
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 27.05.2021 gem. §3 IFG Bln [#221190]
Datum
17. Juni 2021 13:03
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Unterlagen! Mit Blick auf die tatsächlich aufgestellten Plakate der CDU, wie er aus dem Feststellungsbericht des Ordnungsamtes hervorgeht, möchte ich anmerken dass es aus meiner Sicht zweifelhaft ist, ob es sich dabei noch um zulässige Werbung mit einem unmittelbaren Bezug zu einem Volksbegehren handelt. Vielmehr scheint es mir seiner Aufmachung nach Wahlwerbung für die Abgeordnetenhauswahl. Die Plakate beziehen sich nicht ausdrücklich auf das Volksbegehren und bilden auf einem Großteil ihrer Fläche den Spitzenkandidaten der CDU zur AGH-Wahl ab. Der "umittelbare Zusammenhang" zu einem Volksbegehren gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG muss aber eng ausgelegt werden, damit das Verbot der Wahlplakatierung bis zur siebten Woche vor einer Wahl nicht leerläuft. Insofern rege ich an, den Abbau der Plakate anzuordnen und die Sache an die Straßenbaubehörde für die Einleitung eines Bußgeldverfahrens weiterzugeben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221190/