CDU-Wahlplakate in Pankow (Stand Mai 2021)

Anfrage an: Bezirksamt Pankow

Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der CDU Berlin oder einer ihrer Gliederungen im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2021
  • Frist
    30. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Pankow Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CDU-Wahlplakate in Pankow (Stand Mai 2021) [#221212]
Datum
28. Mai 2021 09:03
An
Bezirksamt Pankow
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der CDU Berlin oder einer ihrer Gliederungen im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221212/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Pankow
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Anfrage an die zuständige Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Mit freundl…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Antw: Wtrlt: CDU-Wahlplakate in Pankow (Stand Mai 2021) [#221212]
Datum
31. Mai 2021 15:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Anfrage an die zuständige Straßenverkehrsbehörde weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Pankow
Sehr Antragsteller/in mir wurde heute Ihre unten gestellte Nachfrage weitergeleitet. Der Landesverband Berlin de…
Von
Bezirksamt Pankow
Betreff
Antw: Wtrlt: CDU-Wahlplakate in Pankow (Stand Mai 2021) [#221212]
Datum
18. Juni 2021 07:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mir wurde heute Ihre unten gestellte Nachfrage weitergeleitet. Der Landesverband Berlin der CDU hat die Genehmigung erhalten, in der Zeit vom 28.04.2021-02.07.2021 insgesamt 13 Großwerbetafeln (Informationen zum Volksbegehren "Deutsche Wohnen enteignen") in Pankow zu errichten. Solche Werbeanlagen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit Volksbegehren und Bürgerbegehren stehen, sind entsprechend § 11 Abs. 2a des Berliner Straßengesetzes ausschließlich für die Dauer der Eintragungsfrist nach § 18 Abs. 3 des Abstimmungsgesetzes zuzüglich einer Woche nach Ablauf dieser Fristen zu erlauben. (Eintragungsfrist bis 25.06.2021 + eine Woche: 02.07.2021) Freundliche Grüße