CE Konformitätserklärung des deutschen Personalausweis

CE Konformitätserklärung des deutschen Personalausweis

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 0 Follower:innen
Tobias Sachs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: CE Konformitätser…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Tobias Sachs
Betreff
CE Konformitätserklärung des deutschen Personalausweis [#261342]
Datum
19. Oktober 2022 21:20
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
CE Konformitätserklärung des deutschen Personalausweis
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs Anfragenr: 261342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261342/ Postanschrift Tobias Sachs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3628 Sehr geehrter Herr Sachs, der deutsche Personalausweis wird auf Basis des Personalausweisgeset…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: CE Konformitätserklärung des deutschen Personalausweis [#261342](#3628)
Datum
20. Oktober 2022 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4-13002/4#3628 Sehr geehrter Herr Sachs, der deutsche Personalausweis wird auf Basis des Personalausweisgesetzes sowie der Personalausweisverordnung ausgestellt. Ab dem 2. August 2021 ist zudem die Verordnung (EU) 2019/1157 zu berücksichtigen. Die zu berücksichtigenden technischen Anforderungen sind gem. § 2 der Personalausweisverordnung in technischen Richtlinien niedergelegt. Die Übersicht über die Technischen Richtlinien wird im Bundesanzeiger veröffentlicht; die jeweils geltende Fassung der Technischen Richtlinien wird im Bundesanzeiger durch Verweis auf die Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik bekannt gemacht. Der Personalausweis unterliegt nicht dem Geltungsbereich der Richtlinie 2011/65/EU, dennoch werden die dort niedergelegten Beschränkungen der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten für die Sicherheit, der Gesundheitsschutz und der Umweltschutz gewährleistet. Mit freundlichen Grüßen