Chaos bei DE-MAIL

Nach dem die DE-MAIL durch die Telekom nicht mehr unterstützt wird, sind massenhaft Gerichte und Bundesbhörden nicht mehr erreichber.
Betroffen sind scheinbar alle Verwaltungsgerichte, die BPOL, der BFDI und weitere.

Bitte senden Sie mir die Unterlagen zu, wie dieses Chaos verhindert werden sollten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
  • 3 Follower:innen
Simon F. Meyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach dem die DE-M…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Simon F. Meyer
Betreff
Chaos bei DE-MAIL [#259152]
Datum
15. September 2022 17:36
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach dem die DE-MAIL durch die Telekom nicht mehr unterstützt wird, sind massenhaft Gerichte und Bundesbhörden nicht mehr erreichber. Betroffen sind scheinbar alle Verwaltungsgerichte, die BPOL, der BFDI und weitere. Bitte senden Sie mir die Unterlagen zu, wie dieses Chaos verhindert werden sollten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer Anfragenr: 259152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259152/
Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#3582 Sehr geehrter Herr Meyer, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten I…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Chaos bei DE-MAIL [#259152] (#3582)
Datum
16. September 2022 08:22
Status
Warte auf Antwort

Persönliche E-Mail Adresse

Das Bundesinnenministeriums verlangt derzeit eine private E-Mail-Adresse von Antragsteller*innen. Das ist aus unserer Sicht rechtswidrig. Bis ein dazu laufendes Gerichtsverfahren zwischen Ministerium und Bundesdatenschutzbeauftragtem geklärt wird, können Sie dem Ministerium eine andere E-Mail-Adresse angeben. Die Antworten können Sie anschließend über den Button "Post erhalten?" hochladen und veröffentlichen.

ZII4-13002/4#3582 Sehr geehrter Herr Meyer, leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern und für Heimat weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Postanschrift aussetze. Eine gebührenfreie Bearbeitung von IFG-Anfragen erfolgt bei Bearbeitungszeiten von bis zu 30 Minuten. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen 15,- Euro und 500,- Euro erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Simon F. Meyer
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Simon F. Meyer
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Chaos bei DE-MAIL“ [#259152]
Datum
18. September 2022 12:36
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/259152/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage pers. Daten abfragt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Simon F. Meyer Anhänge: - 259152.pdf Anfragenr: 259152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259152/

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/002 II#0681 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informat…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # IFG-725/002 II#0681
Datum
21. September 2022 10:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-725/002 II#0681 Sehr geehrter Herr Meyer, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen