Charterbescheinigung Hausboot-Vermietung

Auf dem Rummelburger See werden seit Monaten Hausboote (Sportboote) als Ferienwohnungen angeboten (https://www.airbnb.de/rooms/22495883). Bitte informieren Sie mich zu den folgenden Fragestellungen: Wurden dem Betreiber Charterbescheinigungen ausgestellt? Ist die Verkehrssicherheit dieser m.E. ungesicherten Anlagen zulässig und was hat das WSA bereits unternommen um ggf. eine nicht genehmigte gewerbliche Nutzung des Rummelsburger Sees zu unterbinden? Ist das Finanzamt hinsichtlich der Einnahmen des Betreibers, und das Ordnungsamt hinsichtich der Sicherheitsvorschriften (Brandschutz, Hygiene etc.) informiert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf dem Rummelburge…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Charterbescheinigung Hausboot-Vermietung [#170472]
Datum
16. November 2019 11:20
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf dem Rummelburger See werden seit Monaten Hausboote (Sportboote) als Ferienwohnungen angeboten (https://www.airbnb.de/rooms/22495883). Bitte informieren Sie mich zu den folgenden Fragestellungen: Wurden dem Betreiber Charterbescheinigungen ausgestellt? Ist die Verkehrssicherheit dieser m.E. ungesicherten Anlagen zulässig und was hat das WSA bereits unternommen um ggf. eine nicht genehmigte gewerbliche Nutzung des Rummelsburger Sees zu unterbinden? Ist das Finanzamt hinsichtlich der Einnahmen des Betreibers, und das Ordnungsamt hinsichtich der Sicherheitsvorschriften (Brandschutz, Hygiene etc.) informiert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in die Spree-Oder-Wasserstraße unterliegt im betroffenen Bereich nicht den Regelungen …
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Betreff
AW: Charterbescheinigung Hausboot-Vermietung [#170472]
Datum
18. November 2019 16:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Spree-Oder-Wasserstraße unterliegt im betroffenen Bereich nicht den Regelungen zur Charterbescheinigung, vgl. https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Binnenbereich/Mieten-von-Sportbooten/BinSch-SportbootVermV/Anlagen/Anlage-05.html?nn=456850. In Hinblick auf die von Ihnen bezeichneten Objekte hat das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin den Eigentümer zur Räumung aufgefordert. Ggf. muss die Räumungsaufforderung gerichtlich durchgesetzt werden. Eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt geht von den in Rede stehenden Objekten zurzeit nicht aus. Weitere von Ihnen angesprochene Belange (Steuern, Hygiene etc.) liegen nicht in der Zuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Bitte wenden Sie sich hierzu an die entsprechenden Behörden des Landes Berlin. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in nach wie vor scheint der Eigner Ihrer Aufforderung zur Räumung nicht nachgekommen zu…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Charterbescheinigung Hausboot-Vermietung [#170472]
Datum
2. März 2020 14:20
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nach wie vor scheint der Eigner Ihrer Aufforderung zur Räumung nicht nachgekommen zu sein und der Rummelsburger See wird weiterhin ohne Genehmigung zur gewerblichen Ferien-Boot-Vermietung genutzt (https://www.airbnb.de/rooms/22495883). Welches Vorgehen ist seitens des WSV geplant um die Räumung durchzusetzen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170472
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, hat das Wasserst…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Betreff
AW: Charterbescheinigung Hausboot-Vermietung [#170472]
Datum
3. März 2020 08:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, hat das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin im vorliegenden Fall den Eigentümer zur Räumung aufgefordert. Ich möchte darauf hinweisen, dass die gerichtliche Durchsetzung eines etwaigen Räumungsanspruches einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ÜBER EIN JAHR NACH BEKANNTWERDEN ist es Ihnen noch nicht gelungen eine Räumung durch…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Charterbescheinigung Hausboot-Vermietung [#170472]
Datum
5. Dezember 2020 09:54
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ÜBER EIN JAHR NACH BEKANNTWERDEN ist es Ihnen noch nicht gelungen eine Räumung durchzusetzen. Ich frage mich warum? Wenn Gesetze nicht durchgesetzt werden, dann ist Stadt, Land und Staat ein zahnloser Tiger! Ich bin gespannt auf Informationen dazu, warum der Eigner Ihrer Aufforderung zur Räumung selbst nach einem Jahr noch nicht nachgekommen ist ohne dass eine Zwangsräumung durchgeführt wurde. Zu Land geht ja alles schon viel zu langsam, aber zu Wasser scheint die Durchsetzungskraft der Behörden ja gegen Null zu tendieren. Wie kann es sein, dass der Rummelsburger See wird weiterhin ohne Genehmigung zur gewerblichen Ferien-Boot-Vermietung genutzt wird (https://www.airbnb.de/rooms/22495883)? Welches Vorgehen ist seitens des WSV geplant um die Räumung durchzusetzen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170472/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ÜBER EIN JAHR NACH BEKANNTWERDEN ist es Ihnen noch nicht gelungen eine Räumung durch…
An Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Charterbescheinigung Hausboot-Vermietung [#170472]
Datum
5. Dezember 2020 09:54
An
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ÜBER EIN JAHR NACH BEKANNTWERDEN ist es Ihnen noch nicht gelungen eine Räumung durchzusetzen. Ich frage mich warum? Wenn Gesetze nicht durchgesetzt werden, dann ist Stadt, Land und Staat ein zahnloser Tiger! Ich bin gespannt auf Informationen dazu, warum der Eigner Ihrer Aufforderung zur Räumung selbst nach einem Jahr noch nicht nachgekommen ist ohne dass eine Zwangsräumung durchgeführt wurde. Zu Land geht ja alles schon viel zu langsam, aber zu Wasser scheint die Durchsetzungskraft der Behörden ja gegen Null zu tendieren. Wie kann es sein, dass der Rummelsburger See wird weiterhin ohne Genehmigung zur gewerblichen Ferien-Boot-Vermietung genutzt wird (https://www.airbnb.de/rooms/22495883)? Welches Vorgehen ist seitens des WSV geplant um die Räumung durchzusetzen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170472/
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anliegen haben Sie an eine veraltete E-Mai-Adresse versendet. Die Wasserstraßen-…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Betreff
AW: Charterbescheinigung Hausboot-Vermietung [#170472]
Datum
7. Dezember 2020 06:32
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Anliegen haben Sie an eine veraltete E-Mai-Adresse versendet. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter Berlin und Brandenburg wurden aufgelöst und durch die Indienststellung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Spree-Havel abgelöst. Die neue E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Zukünftig bitte ich die neue E-Mail-Adresse zu verwenden. Ihr vorliegendes Anliegen wird zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht vom 5.12.2020 wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet. Wie Ihn…
Von
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin
Betreff
WG: S-Charterbescheinigung Hausboot-Vermietung [#170472]
Datum
7. Dezember 2020 11:13
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht vom 5.12.2020 wurde zur Beantwortung an mich weitergeleitet. Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, hat das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt im vorliegenden Fall den Eigentümer zur Räumung aufgefordert, dieser wurde nicht nachgekommen. Ein Gerichtsverfahren zur Räumung ist noch rechtshängig. Mit freundlichen Grüßen