Chefgehälter der kommunalen Unternehmen

In der Landeshauptstadt Schwerin gibt es viele kommunale Unternehmen. Bitte senden Sie mir eine Liste/Übersicht mit den Angaben über die Gehälter der Werksleitungen/Geschäftsführer aller städtischen Unternehmen.

Ich bitte von einem allgemeinen verweis auf die Jahresberichte abzusehen, da diese für einige Unternehmen nicht öffentlich zur Verfügung gestellt werden, oder zum Teil die gewünschte Angabe nicht enthalten.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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Stephan Martini
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Landeshauptstadt Schwerin Details
Von
Stephan Martini
Betreff
Chefgehälter der kommunalen Unternehmen [#267066]
Datum
5. Januar 2023 16:46
An
Landeshauptstadt Schwerin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Landeshauptstadt Schwerin gibt es viele kommunale Unternehmen. Bitte senden Sie mir eine Liste/Übersicht mit den Angaben über die Gehälter der Werksleitungen/Geschäftsführer aller städtischen Unternehmen. Ich bitte von einem allgemeinen verweis auf die Jahresberichte abzusehen, da diese für einige Unternehmen nicht öffentlich zur Verfügung gestellt werden, oder zum Teil die gewünschte Angabe nicht enthalten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Martini Anfragenr: 267066 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267066/ Postanschrift Stephan Martini << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Martini

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Stephan Martini
Chefgehälter der kommunalen Unternehmen [#267066]
An Landeshauptstadt Schwerin Details
Von
Stephan Martini
Via
Fax
Betreff
Chefgehälter der kommunalen Unternehmen [#267066]
Datum
5. Januar 2023 16:47
An
Landeshauptstadt Schwerin
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
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43,6 KB