Chemie Grundkurs Abiturprüfung der letzten Jahre

Sehr geehrte Damen und Herren,

nächstes Jahr schreibe ich mein Abitur im Fach Chemie (3.PF). Ich will mich jetzt schon auf die Abiturprüfung vorbereiten, weshalb ich jeden Chemie-Lehrer*innen meiner Schule nach alten Abiturprüfungen gefragt habe.
Ich habe jedoch festgestellt, dass keiner von ihnen jemals eine Chemie-Abiturprüfung geschrieben hat bzw., dass kein*e Schüler*in von ihnen jemals eine Chemie-Abiturprüfung geschrieben hat.
Weshalb meine Anfrage darauf abzielt, dass die Chemie Grundkurs Abiturprüfungen der letzten Jahre (5-8 Jahre) Schüler*innen zugänglich werden. Da dieses Phänomen nicht nur an meiner Schule existiert.

Warte auf Antwort

  • Datum
    18. November 2023
  • Frist
    26. Juni 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr g…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Chemie Grundkurs Abiturprüfung der letzten Jahre [#292654]
Datum
18. November 2023 05:49
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, nächstes Jahr schreibe ich mein Abitur im Fach Chemie (3.PF). Ich will mich jetzt schon auf die Abiturprüfung vorbereiten, weshalb ich jeden Chemie-Lehrer*innen meiner Schule nach alten Abiturprüfungen gefragt habe. Ich habe jedoch festgestellt, dass keiner von ihnen jemals eine Chemie-Abiturprüfung geschrieben hat bzw., dass kein*e Schüler*in von ihnen jemals eine Chemie-Abiturprüfung geschrieben hat. Weshalb meine Anfrage darauf abzielt, dass die Chemie Grundkurs Abiturprüfungen der letzten Jahre (5-8 Jahre) Schüler*innen zugänglich werden. Da dieses Phänomen nicht nur an meiner Schule existiert.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292654 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292654/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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