Chemikalienexporte

Anfrage an: Hauptzollamt Kiel

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte lassen Sie mir eine Liste von Chemikalienexporten zukommen, die von Ihrem Hauptzollamt abgewickelt wurden.

Dabei interessiere ich mich für die folgenden Chemikalien:
Natriumfluorid, CN-Code: 28261910, CAS: 7681-49-4
Trimethylphosphit, CN-Code: 29202300, CAS: 121-45-9
Dimethylmethylphosphonat, CN-Code: 29313100, CAS: 756-79-6
Methylphosphonsäuredichlorid, CN-Code: 29313930, CAS: 676-97-1
Methylphosphonsäuredifluorid, CN-Code: 29313920, CAS: 676-99-3
Isopropylalkohol, CN-Code: 29051200, CAS: 67-63-0
Hydrogenfluorid, CN-Code: 28111100; CAS: 7664-39-3
Pinacolylalkohol, CN-Code: 29051900, CAS: 464-07-3
O,O-Diethyl-S-[2-(diethylamino)-ethyl]-phosphorthiolat, CN-Code: 29309098, CAS: 78-53-5
Methylphosphonsäure CN-Code: 29313990, CAS: 993-13-5

Bitte berücksichtigen Sie alle Exporte seit 2010 bis zum heutigen Tag. Bitte nennen Sie mir zu jedem Export das jeweilige Land, in welches die Chemikalie(n) exportiert wurden, sowie das exakte Datum und die Menge, um die es sich gehandelt hat.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. September 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte lassen Sie mir eine Liste von Chemikalienexporten…
An Hauptzollamt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Chemikalienexporte [#165721]
Datum
2. September 2019 14:25
An
Hauptzollamt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte lassen Sie mir eine Liste von Chemikalienexporten zukommen, die von Ihrem Hauptzollamt abgewickelt wurden. Dabei interessiere ich mich für die folgenden Chemikalien: Natriumfluorid, CN-Code: 28261910, CAS: 7681-49-4 Trimethylphosphit, CN-Code: 29202300, CAS: 121-45-9 Dimethylmethylphosphonat, CN-Code: 29313100, CAS: 756-79-6 Methylphosphonsäuredichlorid, CN-Code: 29313930, CAS: 676-97-1 Methylphosphonsäuredifluorid, CN-Code: 29313920, CAS: 676-99-3 Isopropylalkohol, CN-Code: 29051200, CAS: 67-63-0 Hydrogenfluorid, CN-Code: 28111100; CAS: 7664-39-3 Pinacolylalkohol, CN-Code: 29051900, CAS: 464-07-3 O,O-Diethyl-S-[2-(diethylamino)-ethyl]-phosphorthiolat, CN-Code: 29309098, CAS: 78-53-5 Methylphosphonsäure CN-Code: 29313990, CAS: 993-13-5 Bitte berücksichtigen Sie alle Exporte seit 2010 bis zum heutigen Tag. Bitte nennen Sie mir zu jedem Export das jeweilige Land, in welches die Chemikalie(n) exportiert wurden, sowie das exakte Datum und die Menge, um die es sich gehandelt hat. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Hauptzollamt Kiel
Hauptzollamt Kiel Kiel, 04.09.2019 O 1340 B - A 2101 Herrn [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Per E-Mail an…
Von
Hauptzollamt Kiel
Betreff
AW: Chemikalienexporte [#165721]; IFG-Anfrage
Datum
4. September 2019 16:07
Status
Warte auf Antwort
Hauptzollamt Kiel Kiel, 04.09.2019 O 1340 B - A 2101 Herrn [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Per E-Mail an: [geschwärzt] Bezug: Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG vom 02.09.2019 Sehr [geschwärzt], hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) vom 02.09.2019. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage würde voraussichtlich eine Bearbeitungszeit von circa 3,0 Stunden aufgewendet werden. Für die Auskunft nach dem IFG entstünden unter Anwendung pauschalierter Stundensätze (nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Personalkostensätze und Sachkostenpauschalen des BMF) folgende Aufwendungen: 3,0 Std. x 30€/Std. = 90,00 € für die Laufbahn des mittleren Dienstes. Sofern Sie weiterhin eine Auskunftserteilung begehren, bitte ich um entsprechende Mitteilung und um eine Erklärung der Kostenübernahme. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass auch eine ergebnislose Recherche bezüglich der konkret benannten Chemikalien eine Amtshandlung nach § 10 Abs. 1 IFG darstellen würde und für den o.a. Aufwand ein Gebührenbescheid ergehen würde. Ferner bitte ich um Konkretisierung Ihrer Anfrage in Bezug auf die Beteiligung der Zollämter im Bezirk des Hauptzollamtes Kiel. Beziehen Sie Ihre Anfrage auf alle Ausfuhrzollstellen im Bezirk des Hauptzollamtes Kiel oder/und auf alle Ausgangszollstellen im Bezirk des Hauptzollamtes Kiel? Soweit Sie auf eine solche Konkretisierung verzichten, kann es zu Doppelzählungen bzw. Nichtberücksichtigung einzelner Ausfuhren kommen. Eine Ausfuhrzollstelle ist die Zollstelle, die für den Ort, an dem der Ausführer ansässig ist, zuständig ist oder in deren Bezirk die Ware zur Ausfuhr verladen oder verpackt wird. Unter Verlade- bzw. Verpackungsort ist der Ort zu verstehen, an dem die Beförderung der Waren zur Ausfuhr beginnt. Eine Ausgangszollstelle ist die Zollstelle, der die Waren zu gestellen sind, bevor sie das Zollgebiet der Union verlassen. Weitere Informationen zum Ausfuhrverfahren können Sie unter : https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoe... einsehen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]; [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt],[geschwärzt][[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt]][geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die schnelle Antwort! Ist es möglich, meine Anfrage zu vereinfac…
An Hauptzollamt Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Chemikalienexporte [#165721]; IFG-Anfrage [#165721]
Datum
6. September 2019 13:15
An
Hauptzollamt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die schnelle Antwort! Ist es möglich, meine Anfrage zu vereinfachen - indem ich die Anzahl der angefragen Chemikalien reduziere - damit es sich Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG um eine einfache Auskunft handelt und somit gebührenfrei beantwortet werden kann? Falls ja, wie viele Chemikalien wären das vorraussichtlich, damit sich für Sie der Aufwand auf ein annehmbares Maß reduziert? Gibt es weitere Möglichkeiten den Umfang meiner Frage - und somit Ihren Arbeitsaufwand - zu reduzieren? Außerdem baten Sie mich um eine Konkretisierung meiner Anfrage. Bitte beziehen Sie sich auf die Ausfuhrzollstellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 165721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Hauptzollamt Kiel
Hauptzollamt Kiel Kiel, 11.09.2019 O 1340 B - A 2101 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Blitzweg 25 35039 …
Von
Hauptzollamt Kiel
Betreff
AW: Chemikalienexporte [#165721]; IFG-Anfrage [#165721]
Datum
11. September 2019 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Hauptzollamt Kiel Kiel, 11.09.2019 O 1340 B - A 2101 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Blitzweg 25 35039 Marburg Per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Bezug: Ihr Auskunftsersuchen nach dem IFG vom 02.09.2019; Ihre E-Mail vom 06.09.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in eine Reduzierung der Anzahl der angefragten Chemikalien würde den Aufwand für die Ermittlung der Informationen grundsätzlich reduzieren. Vor einer konkreten Recherche kann ich jedoch nicht mit abschließender Sicherheit beziffern, bei welcher Chemikalie oder welchen Chemikalien eine einfache Auskunft im Sinne des IFG erteilt werden kann. Das liegt u.a. daran, dass unter einigen der angegebenen Warennummern (eine der Grundlagen für die Datenbankrecherche) nicht nur die von Ihnen angefragten Chemikalien, sondern diverse verschiedene Chemikalien mit unterschiedlichen CAS-Nummern eingereiht werden können, so dass für den Abgleich mit einer konkret bezeichneten Chemikalie Ihres Auskunftsersuchen verschiedene Aufwendungen entstehen. Da die Angabe der CAS-Nummer in der Warenbezeichnung der Zollanmeldung gem. Merkblatt zum Einheitspapier (s. Anlage) nicht zwingend vorgeschrieben ist, ist eine "einfache" Datenbankrecherche nicht ohne Weiteres möglich. Mit freundlichen Grüßen

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