Chemikalienexporte
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte lassen Sie mir eine Liste von Chemikalienexporten zukommen, die von Ihrem Hauptzollamt abgewickelt wurden.
Dabei interessiere ich mich für die folgenden Chemikalien:
Natriumfluorid, CN-Code: 28261910, CAS: 7681-49-4
Trimethylphosphit, CN-Code: 29202300, CAS: 121-45-9
Dimethylmethylphosphonat, CN-Code: 29313100, CAS: 756-79-6
Methylphosphonsäuredichlorid, CN-Code: 29313930, CAS: 676-97-1
Methylphosphonsäuredifluorid, CN-Code: 29313920, CAS: 676-99-3
Isopropylalkohol, CN-Code: 29051200, CAS: 67-63-0
Hydrogenfluorid, CN-Code: 28111100; CAS: 7664-39-3
Pinacolylalkohol, CN-Code: 29051900, CAS: 464-07-3
O,O-Diethyl-S-[2-(diethylamino)-ethyl]-phosphorthiolat, CN-Code: 29309098, CAS: 78-53-5
Methylphosphonsäure CN-Code: 29313990, CAS: 993-13-5
Bitte berücksichtigen Sie alle Exporte seit 2010 bis zum heutigen Tag. Bitte nennen Sie mir zu jedem Export das jeweilige Land, in welches die Chemikalie(n) exportiert wurden, sowie das exakte Datum und die Menge, um die es sich gehandelt hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum2. September 2019
-
5. Oktober 2019
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!