China Ocean Shipping Company (COSCO) im Hamburger Hafen

– sämtliche Unterlagen zum Investitionsprüfverfahren bezüglich einer möglichen Investition der China Ocean Shipping Company (COSCO) im Hamburger Hafen
– sämtliche Unterlagen zu einer möglichen Investition der China Ocean Shipping Company (COSCO) im Hamburger Hafen (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Gesprächsvor- und nachbereitungen, Präsentationen, Protokolle, Ausarbeitungen, Briefings, Erlasse, Anordnungen, Vorlagen, Fact Sheets)
– sämtliche Kommunikation innerhalb des Ministeriums zu einer möglichen Investition der China Ocean Shipping Company (COSCO) im Hamburger Hafen (insbesondere, aber nicht ausschließlich: E-Mails, Briefe, SMS, sonstiger Schriftverkehr, Kalendereinträge zu Gesprächsterminen)
– sämtliche Kommunikation des Ministeriums zu einer möglichen Investition der China Ocean Shipping Company (COSCO) im Hamburger Hafen mit dritten Behörden (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Mit dem Bundeskanzleramt und anderen Bundesministerien, mit nachgeordneten Behörden, mit Hamburger Behörden; zu Kommunikation zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: E-Mails, Briefe, SMS, sonstiger Schriftverkehr, Kalendereinträge zu Gesprächsterminen)

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  • Datum
    22. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: – sämtliche Unter…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
China Ocean Shipping Company (COSCO) im Hamburger Hafen [#261522]
Datum
22. Oktober 2022 15:15
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
– sämtliche Unterlagen zum Investitionsprüfverfahren bezüglich einer möglichen Investition der China Ocean Shipping Company (COSCO) im Hamburger Hafen – sämtliche Unterlagen zu einer möglichen Investition der China Ocean Shipping Company (COSCO) im Hamburger Hafen (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Gesprächsvor- und nachbereitungen, Präsentationen, Protokolle, Ausarbeitungen, Briefings, Erlasse, Anordnungen, Vorlagen, Fact Sheets) – sämtliche Kommunikation innerhalb des Ministeriums zu einer möglichen Investition der China Ocean Shipping Company (COSCO) im Hamburger Hafen (insbesondere, aber nicht ausschließlich: E-Mails, Briefe, SMS, sonstiger Schriftverkehr, Kalendereinträge zu Gesprächsterminen) – sämtliche Kommunikation des Ministeriums zu einer möglichen Investition der China Ocean Shipping Company (COSCO) im Hamburger Hafen mit dritten Behörden (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Mit dem Bundeskanzleramt und anderen Bundesministerien, mit nachgeordneten Behörden, mit Hamburger Behörden; zu Kommunikation zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: E-Mails, Briefe, SMS, sonstiger Schriftverkehr, Kalendereinträge zu Gesprächsterminen)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 261522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261522/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V307 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Ok…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
China Ocean Shipping Company (COSCO) im Hamburger Hafen [#261522]
Datum
24. Oktober 2022 11:15
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V307 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22. Oktober 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 22. Oktober 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V307 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V307 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 23. Oktober 20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
China Ocean Shipping Company (COSCO) im Hamburger Hafen [#261522]
Datum
30. November 2022 10:44
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V307 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 23. Oktober 2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 23. Oktober (Bezug) teile ich Ihnen mit, dass die Durchführung von Investitionsprüfverfahren im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) liegt. Das BMVg ist in dem gesamten Verfahren lediglich unterstützend tätig. Die aktenrelevanten Arbeitsergebnisse werden BMWK zugearbeitet und sind dort vollumfänglich Bestandteil der dort geführten Verfahren. Darüber hinaus liegen dem BMVg keine weiteren amtlichen Unterlagen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG vor. Die abschließende Entscheidung in diesen Verfahren obliegt dem BMWK. Insofern besteht weder eine fachliche Kompetenz bzw. Zuständigkeit hinsichtlich der Bewertung, ob und ggf. inwieweit derartige amtliche Informationen herausgegeben werden können bzw. welche Auswirkungen eine solche (Teil-)Herausgabe auf das Gesamtverfahren hätte. Daher besteht seitens BMVg hinsichtlich der von Ihnen erbetenen antragsgegenständlichen Informationen keine Verfügungsberechtigung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 IFG. Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit bzw. Verfügungsberechtigung des Bundesministeriums der Verteidigung rege ich daher an, sich mit Ihrem Anliegen an die genannte Stelle zu wenden, sofern Sie dies noch nicht getan haben. Mit freundlichen Grüßen