Chronisches Müdigkeitssyndrom

Welche Maßnahmen wurden ab 1993 unternommen, um die neue Erkrankung "chronisches Müdigkeitssyndrom" zu entkräften und wissenschaftlich zu widerlegen?
Welche Gutachter und Organisationen sind daran beteiligt, dass die äußerst teuren Diagnose und Behandlungsmethoden verhindert wurden und werden?
(Verweis Fax an Dr. Bach, Internist)

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  • Datum
    8. Dezember 2023
  • Frist
    10. Januar 2024
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Ulrike Huf
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: We…
An Ärztekammer Nordrhein Details
Von
Ulrike Huf
Betreff
Chronisches Müdigkeitssyndrom [#294424]
Datum
8. Dezember 2023 09:57
An
Ärztekammer Nordrhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Maßnahmen wurden ab 1993 unternommen, um die neue Erkrankung "chronisches Müdigkeitssyndrom" zu entkräften und wissenschaftlich zu widerlegen? Welche Gutachter und Organisationen sind daran beteiligt, dass die äußerst teuren Diagnose und Behandlungsmethoden verhindert wurden und werden? (Verweis Fax an Dr. Bach, Internist)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrike Huf Anfragenr: 294424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294424/ Postanschrift Ulrike Huf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrike Huf

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Ulrike Huf
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Chronisches Müdigkeitssyndrom“ vom 08.12.2023 (#294424) wurde von …
An Ärztekammer Nordrhein Details
Von
Ulrike Huf
Betreff
AW: Chronisches Müdigkeitssyndrom [#294424]
Datum
16. März 2024 22:00
An
Ärztekammer Nordrhein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Chronisches Müdigkeitssyndrom“ vom 08.12.2023 (#294424) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 67 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Huf