CITES-Genehmigungen für Wale und Delfine im Zoo Duisburg

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Auskunft zu folgenden amtlichen (Umwelt-) Informationen:

a) Wie viele CITES-Genehmigungen für Wale und Delfine liegen für den Zoo Duisburg aktuell vor?

b) Sind diese CITES-Genehmigungen zeitlich befristet? Beabsichtigt Ihre Behörde dem Zoo Duisburg die Aufnahme weiterer Wale und Delfine zu gestatten?

c) Beziehen sich die Genehmigungen auf Nachzuchten aus Deutschland bzw. der EU oder stammen die Tiere aus Drittländern (Herkunft? Anzahl?)?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2019
  • Frist
    26. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Ausku…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CITES-Genehmigungen für Wale und Delfine im Zoo Duisburg [#59048]
Datum
22. Februar 2019 22:24
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Auskunft zu folgenden amtlichen (Umwelt-) Informationen: a) Wie viele CITES-Genehmigungen für Wale und Delfine liegen für den Zoo Duisburg aktuell vor? b) Sind diese CITES-Genehmigungen zeitlich befristet? Beabsichtigt Ihre Behörde dem Zoo Duisburg die Aufnahme weiterer Wale und Delfine zu gestatten? c) Beziehen sich die Genehmigungen auf Nachzuchten aus Deutschland bzw. der EU oder stammen die Tiere aus Drittländern (Herkunft? Anzahl?)? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Duisburg
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG wegen CITES-Bescheinigungen für Delfine im Duisburge…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG wegen CITES-Bescheinigungen für Delfine im Duisburger Zoo
Datum
21. März 2019 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Duisburg in Bearbeitung. Ich bitte um Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift und Emailadresse damit Ihnen nach Abschluss der Prüfung ein rechtsmittelfähiger Bescheid übersandt werden kann. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG wegen CITES-Bescheinigungen für Delfine im Duisb…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
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Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG wegen CITES-Bescheinigungen für Delfine im Duisburger Zoo [#59048]
Datum
21. März 2019 11:40
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Beigefügt erhalten Sie die gewünschten Daten für den Bescheid. Herzlichen Dank und freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>