Citykey App in Sankt Augustin

Mit welcher Ausschreibung wurde die Nutzung der City Key App ausgeschrieben?
Welche Anderen Anbieter wurden evaluiert?
Wie oft wurden die Onlineservies über die CityApp aufgrufen?
Wer ist verantwrtlich im sinne der DGSVO für die CityApp?
Welche Daten der Nutzer werden durch die CityApp erhoben und gespeichert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mi…
An Kommunalverwaltung Sankt Augustin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Citykey App in Sankt Augustin [#287281]
Datum
29. August 2023 16:33
An
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit welcher Ausschreibung wurde die Nutzung der City Key App ausgeschrieben? Welche Anderen Anbieter wurden evaluiert? Wie oft wurden die Onlineservies über die CityApp aufgrufen? Wer ist verantwrtlich im sinne der DGSVO für die CityApp? Welche Daten der Nutzer werden durch die CityApp erhoben und gespeichert?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 287281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287281/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Guten Tag << Antragsteller:in >> wunschgemäß wird der Eingang Ihrer Mail bestätigt. Mit freundlichen…
Von
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Betreff
AW: Citykey App in Sankt Augustin [#287281]
Datum
30. August 2023 12:20
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag << Antragsteller:in >> wunschgemäß wird der Eingang Ihrer Mail bestätigt. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (…
Von
Kommunalverwaltung Sankt Augustin
Betreff
AW: Citykey App in Sankt Augustin [#287281]
Datum
4. September 2023 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) zur City-Key-App erteile ich Ihnen gerne folgende Auskunft: 1. Mit welcher Ausschreibung wurde die Nutzung der City Key App ausgeschrieben? 2. Welche anderen Anbieter wurden evaluiert? Die Stadt Sankt Augustin hat im vergangenen Jahr mit der City-Key-App ihr digitales Serviceangebot erweitert. In mehreren Nachbarstädten, z.B. Hennef, Siegburg oder Bad Honnef, hat sich die City-Key-App der Telekom bewährt. Ziel war und ist es, im Rhein-Sieg-Kreis eine einheitliche App anzubieten, sodass Nutzende in der App zwischen den Städten „wechseln“ können. Benötigt wird hier nur ein Benutzerkonto, weswegen eine alternative App nicht zielführend ist. Zudem konnten dadurch Kosten gespart und Synergien genutzt werden. Auf dieser Basis erfolgte die Vergabe an die Telekom. 3. Wie oft wurden die Onlineservices über die CityApp aufgrufen? Da die City-Key-App sowohl registrierten Nutzenden wie auch ohne Registrierung zur Verfügung steht, kann statistisch keine valide Aussage getroffen werden, wie oft die Onlineservices über die App aufgerufen wurden. 4. Wer ist verantwortlich im Sinne der DGSVO für die CityApp? 5. Welche Daten der Nutzer werden durch die CityApp erhoben und gespeichert? Datenverantwortliche ist die Deutsche Telekom Business Solutions GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn. Bei der Nutzung der App und Weiterleitung an die von der Stadt eingebundenen Dienste ist die Stadt verantwortlich. Details zur konkreten Datenverarbeitung können den Datenschutzhinweisen in der App entnommen werden. Maßgeblich ist insbesondere, ob die App mit oder ohne Registrierung (bei Registrierung sind Daten wie die E-Mail-Adresse, die Postleitzahl sowie optional das Geburtsdatum erforderlich) verwendet wird. Bei dieser Auskunft handelt es sich um eine einfache schriftliche Auskunft im Sinne von 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz NRW (VerwGebO IFG NRW). Sollten weitere Auskünfte gewünscht werden, kann dies in Abhängigkeit des Umfangs der angefragten Informationen zu einer Gebührenpflichtigkeit von bis zu 500,-€ führen. Mit freundlichen Grüßen